31.07.2015 | 19:00:00 | ID: 20802 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Klima- und Energieministerinnen und Minister bekräftigen Forderung nach fairem Wettbewerb bei der Ausschreibung um Windkraftprojekte

Erfurt (agrar-PR) - Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums zur EEG-Novelle müssen ergänzt werden

Die Klimaschutz- und Energieministerinnen und -minister der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen haben heute erneut einen regional ausgewogenen Windkraftausbau gefordert. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Eckpunkte zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seien in diesem Punkt ergänzungsbedürftig.

Hintergrund dieser Forderung ist die ab 2017 vorgesehene Ermittlung der Vergütungshöhe für erneuerbare Energien durch wettbewerbliche Ausschreibungen. Eine solche Umstellung auf Ausschreibungen berge die Gefahr, dass der Ausbau der Windenergie an Binnenstandorten in der Mitte und im Süden Deutschlands gestoppt werden könnte, fürchten die Ministerinnen und Minister: „Die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigte Anpassung des Referenzertragsmodells, wie von uns gefordert, ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, um das Ziel eines ausgewogenen, deutschlandweiten Ausbaus der Windenergie zu erreichen. Wir brauchen unbedingt einen regionalen Faktor im Ausschreibungssystem, um den Ausbau der Windenergie auch in der Mitte und im Süden Deutschlands sicherzustellen.“

Bereits Anfang Mai hatten die unterzeichnenden Ministerinnen und Minister ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Vorteile eines deutschlandwei-ten Ausbaus der Windenergie nachgewiesen und konkrete Lösungsansätze entwickelt werden, wie der Ausbau der Windenergie auch im Rahmen von Ausschreibungen deutschlandweit vorangebracht werden kann. Die Ressortchefs  schlagen vor, über die Modifikation des Referenzertrags-modells hinaus zusätzlich einen regionalen Faktor in die Ausschreibung einzuführen. Beide Maßnahmen gingen Hand in Hand, die Anpassung des Referenzertragsmodells allein könne einen mit der aktuellen Netzausbau-planung synchronisierten Zubau der Windenergie nicht gewährleisten.

Ein konkreter Vorschlag, den die Ministerinnen und Minister gemacht haben, ist die Gruppierung der norddeutschen Bundesländer einerseits sowie der mittel- und süddeutschen Bundesländer andererseits. Auf beide Gruppen sollen jeweils 40 Prozent des ausgeschriebenen Windzubaus entfallen, so dass auf jeden Fall der erforderliche deutschlandweite Zubau bei der Windenergie weiterhin gewährleistet bleibt. 20 Prozent der ausgeschriebenen Erzeugungskapazität blieben regional ungebunden. Die Verteilung orientiert sich am Zubau der letzten Jahre. Damit wird ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien geleistet. Die Ministerinnen und Minister forderten Bundeswirtschaftsminister Gabriel auf, diesem Vorschlag im Interesse der Energiewende zu folgen.

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