19.01.2012 | 10:20:00 | ID: 11927 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Photovoltaikanlagen „legalisiert“

Bonn (agrar-PR) - Dachflächen von landwirtschaftlichen Wirtschafts- oder Wohngebäuden bedürfen für die erweiterte Nutzung mit Solaranlagen keiner Baugenehmigung.
Das bestimmt – wie der Rheinische Landwirtschaft-Verband (RLV) in Bonn mitteilt – die Neufassung der Landesbauordnung NRW.

„Alle Photovoltaikanlagen sind Schwarzbauten“ – mit dieser Überschrift wurde nach RLV-Angaben in den Medien im Herbst des Jahres 2010 auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hingewiesen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Wirtschaftsgebäuden im Außenbereich – im Streitfall war es eine Reithalle – in aller Regel baugenehmigungspflichtig sei. Da die Baugenehmigung nicht vorlag, wurde dem Betreiber in einem Eilverfahren in letzter Instanz die Nutzung der Anlage untersagt.

Die Entscheidung des Gerichts löste empörte Reaktionen in der Wachstumsbranche der Solarwirtschaft aus. Massive Kritik wurde allerdings auch von den Berufsverbänden der Landwirte in Nordrhein-Westfalen laut. Vielfach haben Landwirte im Hinblick auf ihre besonders günstige Außenbereichslage in den Solarbereich erheblich investiert. Aufgrund der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung mussten sie nunmehr eine Untersagung der Nutzung der Photovoltaikanlage durch die zuständigen Behörden befürchten. Da zudem die überwiegende Zahl der Photovoltaikanlagen erheblich fremdfinanziert wurde, hätten mögliche Darlehensverbindlichkeiten aus dem kalkulierten Stromverkauf nicht mehr bedient werden können.

Aufgrund dessen hatte sich der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, gemeinsam mit dem Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Franz-Josef Möllers, umgehend an den zuständigen Bauminister Voigstberger und an Landwirtschaftsminister Remmel mit der Forderung gewandt, für eine Regelung einzutreten, die die Erzeugung regenerativer Energien über Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich weiterhin erlaubt.

Wie der RLV weiter mitteilt, seien die berufständischen Bemühungen erfolgreich gewesen. In der mit Wirkung zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Neufassung der Landesbauordnung sei nunmehr bestimmt, dass Dachflächen von landwirtschaftlichen Wirtschafts- oder Wohngebäuden für die erweiterte Nutzung mit Solaranlagen keiner Baugenehmigung bedürfen. Zudem würden die ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Änderungen des gemeinsamen Außenbereichserlasses des Bauministeriums und des Landwirtschaftsministeriums für Nordrhein-Westfalen bauplanungsrechtlich eine wichtige Klarstellung bringen. So seien baulich untergeordnete Solaranlagen in, an und auf Dachflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden im Außenbereich privilegiert auch dann zulässig, wenn der erzeugte Strom ausschließlich in das öffentliche Netz eingespeist werde.

Damit sei nunmehr sichergestellt, dass in aller Regel – Ausnahmen sind etwa im Denkmalschutz möglich – Photovoltaikanlagen auf bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Außenbereich baugenehmigungsfrei und im Außenbereich privilegiert zulässig sind, sofern sie baulich von ungeordneter Bedeutung sind. Angesichts eines nach wie vor hohen Investitionsvolumens in der Solarbranche sei dies, so der RLV, eine erfreuliche Nachricht. (rlv)
Pressekontakt
Frau Simone Kühnreich
Telefon: 0228 / 52006-119
E-Mail: simone.kuehnreich@rlv.de
Pressemeldung Download: 
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Deutschland
Telefon:  +49  0228  52006-119
Fax:  +49  0228  52006-560
E-Mail:  info@rlv.de
Web:  www.rlv.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.