Bonn (agrar-PR) -
RLV-Präsident Decker: Zulassung auf landwirtschaftlichen Gebäuden weiterhin sicherstellen Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Nordrhein-Westfalen hat kürzlich entschieden, dass die Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf Dachflächen genehmigungspflichtig ist, wenn der
erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Dieses Urteil
hat insbesondere in der Landwirtschaft zu erheblichen Verunsicherungen
geführt. Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV),
Friedhelm Decker, hat sich deshalb gemeinsam mit dem Präsidenten des
Westfälischen Landwirtschaftsverbandes, Franz-Josef Möllers, umgehend an
den zuständigen Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und
Verkehr NRW, Harry K. Voigtsberger, gewandt.
In ihrem Schreiben bitten die beiden Präsidenten den Minister, für
eine Regelung einzutreten, die die Erzeugung regenerativer Energien über
Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden vor allem auch im
Außenbereich noch weiterhin möglich macht. Nach der Entscheidung des
OVG NRW würden Photovoltaikanlagen mit Einleitung in das öffentliche
Stromnetz als baugenehmigungspflichtige Umnutzung eingestuft, die
bauplanungsrechtlich zudem im Außenbereich vor einer hohen Hürde
stünden.
Zu der vom nordrhein-westfälischen Oberlandesgericht geforderten
Genehmigungspflicht, die die regenerative Erzeugung von Strom über
Photovoltaikanlagen für das öffentliche Stromnetz kaum mehr zulassen
werde, heißt es dazu: „Dies bedeutet nicht nur für unsere
Berufskollegen, sondern ebenso für eine Landesregierung, die den
Klimaschutz in den Mittelpunkt künftigen Regierungshandelns rücken will,
einen herben Rückschlag.“
Die beiden Präsidenten haben sich darüber hinaus auch an den Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
NRW, Johannes Remmel, gewandt und diesen um Unterstützung dieses
Anliegens der Landwirtschaft gebeten. Photovoltaikanlagen dienten nicht
nur einer zukunftsweisenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien,
sondern leisteten vor allem auch einen besonders positiven Beitrag zum
Klimaschutz – stellen die Präsidenten dazu fest.