30.08.2013 | 18:30:00 | ID: 15914 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Rücknahme der Genehmigung für Biogasanlage in Groß Meckelsen? - Ministerium ordnet Anhörungsverfahren an

Hannover (agrar-PR) -

Das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven wurde heute vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz angewiesen, die Biomethan Sittensen GmbH & Co. KG anzuhören, weil beabsichtigt ist, die Genehmigung für die Biogasanlage in Groß Meckelsen im Landkreis Rotenburg (Wümme) zurückzunehmen. Die Firma Biomethan soll die Gelegenheit haben, ihre Einwände gegen die beabsichtigte Rücknahme der Ende Mai 2013 erteilten Genehmigung vorzubringen. Eine endgültige Entscheidung fällt erst danach.

Hintergrund der geplanten Aufhebung der Genehmigung für die Biogasanlage ist das Ergebnis einer verwaltungsrechtlichen Überprüfung des Genehmigungsbescheids durch das Umweltministerium. Beanstandet wird die Erteilung der wasserrechtlichen Zulassung des Baus der Biogasanlage in einem Wasserschutzgebiet. Im Genehmigungsverfahren hatte sich der Landkreis dagegen ausgesprochen und angeregt, keine Befreiung von dem Verbot der Anlage nach der örtlichen Trinkwasserschutzgebietsverordnung zu erteilen. Das Gewerbeaufsichtsamt ist der Stellungnahme des Landkreises damals aus rechtlichen Erwägungen jedoch nicht gefolgt und hatte deshalb Bau und Betrieb der Anlage genehmigt.

Nach der erneuten Überprüfung des Vorgangs hätte die Befreiung von diesem Verbot nicht erteilt werden dürfen. Denn die Errichtung von Anlagen, in denen mehr als 100.000 Liter wassergefährdende Stoffe gelagert werden sollen, ist in einem Wasserschutzgebiet verboten. Eine Befreiung kann nicht erteilt werden, denn das setzt voraus, dass das Verbot zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führt. Dies ist bei der geplanten Anlage in Groß Meckelsen jedoch nicht der Fall.

Eine in diesem Juni in Kraft getretene Verordnung des Umweltministeriums stellt klar, dass die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas generell in allen Wasserschutzgebieten verboten ist. Damit soll ein besserer Trinkwasserschutz gewährleistet werden.

 

Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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