10.02.2022 | 11:31:00 | ID: 32305 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Vorschlag für Solarpark-Standorte ausbaufähig

Berlin (agrar-PR) - Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt im Grundsatz die von der Bundesregierung heute ressortübergreifend proklamierte Absicht, die Solarstromerzeugung nicht nur auf Gebäuden, sondern auch auf geeigneten Freiflächen vorantreiben zu wollen. Die in dem heute vorgelegten Eckpunktepapier unterbreiteten konkreten Vorschläge sind nach Auffassung der Solarwirtschaft jedoch unzureichend, um künftig hinreichend Flächen für die Solarstromerzeugung und die Umsetzung der Klimaschutzziele nutzen zu können.
Dafür sei künftig in der Tat auch eine stärkere Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Einklang mit den Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes und ein Einvernehmen der fachlich tangierten Bundesministerien erforderlich. „Die jetzt unterbreiteten Vorschläge der Bundesministerien sind ein Schritt in die richtige Richtung, springen allerdings zu kurz,“ meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Als positiv bewertet der BSW die angestrebten Erleichterungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung. Die Doppelnutzung von Agrarflächen für die gleichzeitige Solarstromernte mittels sogenannter Agri-PV stellt eine besonders effiziente Form der Flächennutzung dar. Sie kann einen Beitrag zur Verringerung der Flächenkonkurrenz im Kontext der Energiewende leisten. Die Solarstromerzeugung mittels Agri-PV führe erfahrungsgemäß jedoch zu konstruktiv bedingten Mehrkosten, was eine gezielte Förderung mittels eines jährlich aufwachsenden Auktionsvolumens erforderlich mache. Andernfalls drohe die von der Bundesregierung angestrebte Öffnung der Standortkulisse für diese Nutzungsform weitgehend ins Leere zu laufen.

Nach Einschätzung der Solarbranche sei es zudem überfällig, die derzeit sehr restriktive Standortkulisse für die Errichtung neuer Solarparks insgesamt und nicht nur für die Agri-PV-Nutzung auszuweiten und zugleich Genehmigungsprozesse für Solarparks zu beschleunigen. Die aktuell sehr weitreichende gesetzliche Beschränkung möglicher Solarpark-Standorte auf Verkehrsrandstreifen, Konversionsflächen und ausgewählte benachteiligte Gebiete sei weder sachgerecht noch zeitgemäß. So sei nicht nachvollziehbar, dass bislang weiterhin keine bundeseinheitliche Öffnung der Photovoltaik-Standorte auf sogenannten „benachteiligten Gebieten“ angestrebt werde. Auch ist es nach BSW-Auffassung nicht zielführend, dass es jeder Kommune selbst überlassen werden solle, Naturschutzkriterien bei der Genehmigung von Solarparks zu definieren. Dadurch drohe es zu einer erheblichen Verzögerung von Genehmigungsprozessen zu kommen.

„Das Standort-Korsett ist ein Relikt aus dem fossilen Zeitalter und droht zu einem Flaschenhals der Energiewende zu werden. Der Mangel an Solarpark-Standorten wird absehbar zur Investitionsbarriere, Pachtpreise für deren Anmietung und damit letztlich auch Solarstrom teurer“, so Körnig.

Mit der künstlichen Verknappung von Solarpark-Standorten verfolgte eine schwarz-gelbe Bundesregierung vor rund zehn Jahren das Ziel, den Ausbau der damals noch relativ teuren Solarenergie zu verlangsamen. Inzwischen strebe die Bundesregierung zur Umsetzung der Klimaziele und zur Kompensation des Atom- und Kohleausstiegs aber eine Vervielfachung des jährlichen Photovoltaik-Zubau an. Körnig: „Es liegt auf der Hand, dass es dafür zusätzlicher Flächen bedarf. Insbesondere Landwirten sollten künftig mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, auf ihren Flächen barrierefrei Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen.“

Gleichzeitig halte sich der für die Umsetzung der Klimaschutz- und Energiewende-Ziele erforderliche Freiflächenbedarf für die Solarstromerzeugung nach BSW-Einschätzung aber durch technologischen Fortschritt in überschaubaren Grenzen. Es sei nicht erforderlich, mit der Photovoltaik in den Standortwettbewerb um landwirtschaftlich oder naturräumlich besonders wertvolle Flächen zu treten. Es bestehe zudem Einvernehmen mit Naturschützern, dass sich bei einer intelligenten Planung und Pflege der Solarpark-Standorte häufig sogar eine ökologische Aufwertung der für die Solarstromerzeugung genutzten Flächen erreichen lasse. Der BSW hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) Kriterien für die besonders naturverträgliche Errichtung von Solarparks veröffentlicht (https://bsw.li/3nVAtbR). Diese können Kommunen in der Genehmigungspraxis als eine wertvolle Orientierungshilfe dienen.

Den erforderlichen Flächenbedarf für ebenerdig errichtete Solarparks zur Umsetzung der Klimaschutz- und Energiewendeziele beziffert der BSW auf weniger als ein Prozent der Landesfläche. Dabei wird davon ausgegangen, dass künftig etwa die Hälfte des von der Bundesregierung angestrebten PV-Zubaus auf Gebäuden erfolgt, die andere Hälfte mittels Solarparks.

Photovoltaik-Kraftwerken fällt bei der Umsetzung der Klimaziele eine Schlüsselrolle zu, da sie auf höchste Akzeptanzwerte in der Bevölkerung und bei Investoren stoßen und inzwischen vergleichsweise schnell und auch besonders preiswert realisiert werden können.
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