31.01.2011 | 14:38:00 | ID: 8024 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Ziele für erneuerbare Energien: EU-Kommission fordert Mitgliedstaaten zu intensiverer Zusammenarbeit auf

Brüssel (agrar-PR) - Die Europäische Kommission hat heute ihre Mitteilung über die Fortschritte bei den erneuerbaren Energien in der EU vorgestellt.

Aus ihr geht hervor, dass die Ziele für erneuerbare Energien bis 2020 voraussichtlich erreicht und sogar übertroffen werden, wenn die Mitgliedstaaten ihre Aktionspläne für erneuerbare Energie vollständig umsetzen und die Finanzierungsinstrumente verbessert werden. Ferner wird darin hervorgehoben, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ausgebaut und die erneuerbaren Energien besser in den europäischen Binnenmarkt integriert werden müssen. Aus Schätzungen geht hervor, dass solche Maßnahmen zu jährlichen Einsparungen von 10 Mrd. EUR führen könnten.

Dazu Energiekommissar Günther Oettinger: „Wir müssen viel mehr in die erneuerbaren Energien investieren, und wir brauchen intelligente, kosteneffektive Finanzierungsformen. Wenn Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und erneuerbare Energien dort produzieren, wo es kostengünstiger ist, profitieren Unternehmen, Verbraucher und Steuerzahler davon.“

Die EU hat sich dazu verpflichtet, bis 2020 eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20 % zu erreichen. Um dieses Ziel erreichen zu können, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf,

die nationalen Aktionspläne umzusetzen, die von den Mitgliedstaaten Anfang 2010 vorgelegt wurden. Nach diesen Plänen werden alle Mitgliedstaaten ihre nationalen, verbindlichen Ziele bis 2020 erreichen. Jüngste Daten zeigen jedoch, dass 2010 die Richtziele, die sich die Mitgliedstaaten für den Strom- und den Verkehrssektor selbst gesetzt hatten, in den meisten Mitgliedstaaten und für die EU insgesamt verfehlt werden.

für eine Verdoppelung der Kapitalinvestitionen in erneuerbare Energien von 35 Mrd. EUR pro Jahr auf 70 Mrd. EUR zu sorgen. Innerhalb des neuen EU-Rechtsrahmens müssen sich die Mitgliedstaaten zu den notwendigen Anstrengungen für weitere Investitionen und für eine intensivere Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien verpflichten. Weitere Investitionen in erneuerbare Energien setzen voraus, dass in erheblichem Umfang auf nationale Fördersysteme zurückgegriffen wird. Diese Fördersysteme und andere Instrumente zur Finanzierung erneuerbarer Energien auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene sollten so kosteneffektiv wie möglich sein.

Die Mitteilung zeigt, dass zwar in allen Mitgliedstaaten unterschiedliche Finanzinstrumente für den Ausbau erneuerbarer Energien (Zuschüsse, Darlehen, Einspeisevergütungen, Zertifikateregelungen usw.) verwendet werden, ihre Verwaltung jedoch verbessert werden muss. Die Investoren benötigen mehr Kohärenz, Klarheit und Sicherheit.

In der Mitteilung wird auch die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten hervorgehoben. Die Konvergenz der Förderregelungen und die Marktintegration müssen verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die erneuerbaren Energien und die dazugehörigen Technologien so bald wie möglich wirtschaftlich wettbewerbsfähig werden. Aus einer Kommissionsanalyse geht hervor, dass durch einen stärker integrierten Ansatz bis zu 10 Mrd. EUR jährlich eingespart werden könnten.


Drei Mechanismen fördern bereits diese Zusammenarbeit:

„Statistische Transfers”, bei denen ein Mitgliedstaat mit einem Überschuss an erneuerbarer Energie diesen Überschuss statistisch an einen anderen Mitgliedstaat „verkaufen” kann, dessen erneuerbare Energiequellen möglicherweise teurer sind.

"Gemeinsame Projekte“, bei denen ein Projekt zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in einem Mitgliedstaat von einem anderen Mitgliedstaat kofinanziert werden kann, wobei sich die beiden die Erzeugung statistisch teilen.

„Gemeinsame Förderregelungen“, bei denen zwei oder mehr Mitgliedstaaten vereinbaren, ihre Förderregelungen ganz oder teilweise zu harmonisieren.

Die Kommission wird 2014 das effektive Funktionieren der Mechanismen der Zusammenarbeit bewerten.


Hintergrund:

Mit der Mitteilung kommt die Kommission ihren Berichterstattungspflichten gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG nach, die bis zum 5. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt werden musste. Mit der Richtlinie verfügt die EU über einen wesentlich stärkeren Rechtsrahmen als bisher mit verbindlichen nationalen Zielen für das Jahr 2020.

In der Richtlinie über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen aus dem Jahr 2001 und der Biokraftstoff-Richtlinie aus dem Jahr 2003 waren nationale Richtziele sowohl für den Strom- als auch für den Verkehrssektor für 2010 festgelegt worden. Die heute vorgelegte Mitteilung bezieht sich auch auf diese Ziele. (EU)

Pressemeldung Download: 
Agrar-Presseportal
Agrar-Presseportal
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379-810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.