28.04.2023 | 11:48:00 | ID: 36167 | Ressort: Energie | Unternehmen

Schaden an einer Absperrklappe im Kernkraftwerk Brunsbüttel

Brunsbüttel/Kiel (agrar-PR) - Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist am 04. April 2023 ein Schaden an einer Absperrklappe des Nebenkühlwassersystems festgestellt worden. Ein Haltesegment für die umlaufende Dichtung des Klappentellers mitsamt den zugehörigen Befestigungsschrauben fehlt. Die betroffene Klappe wurde ausgebaut und untersucht; der parallele Kühlwasserstrang wurde in Betrieb genommen. Die Gewindebohrungen im Klappenblatt waren auskorrodiert. Die Suche nach den fehlenden Teilen läuft aktuell noch. Bei der Klappe handelt es sich um eine Absperreinrichtung, welche für Instandhaltungen zu schließen ist. Die Kühlfunktion des Strangs für Kältemaschinen und den Notstromdiesel war nicht betroffen.

Am 25.04.2023 stellte die nach Atomgesetz zugezogene Sachverständige nach ihrer Schadensuntersuchung die Erfüllung von Meldekriterien gemäß atomrechtlicher Meldeverordnung fest, da ein Hinweis auf einen systematischen Fehler an einer sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtung vorliegt. Daraufhin hat die Reaktorsicherheitsbehörde die Meldepflicht festgestellt und die Betreibergesellschaft zur Meldung aufgefordert. Vattenfall hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde am 27.04.2023 gemeldet. 

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau.
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