24.09.2009 | 00:00:00 | ID: 2400 | Ressort: Energie | Verbrauch & Versorgung

Bauern fühlen sich von Eon abgespeist

Hannover (agrar-PR) - Der geplante Bau der Norddeutschen Erdgasleitung (NEL) quer durch niedersächsisches Gebiet hemmt landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung. Das wurde aus den Äußerungen von Eigentümern deutlich, die sich jetzt auf den gut besuchten Informationsveranstaltungen der Landvolk Kreisverbände trafen, um ihre Bedenken vorzubringen. Zur Sprache kamen beispielsweise Probleme bei künftigen Bauprojekten am Hof. Biogas- und Windkraftanlagen oder Stallbauten wären gleichermaßen betroffen. Aber auch beim Tiefpflügen oder in Spargelanlagen befürchten die Landwirte Beeinträchtigungen.

Auf einer Länge von 193 Kilometern sind die Landkreise Harburg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Verden und Diepholz von dem Leitungsbau betroffen. Die Planunterlagen liegen bis zum 30. September aus, Einwände der Eigentümer müssen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bis zum 14. Oktober geltend gemacht werden. Mit den betroffenen Kreisverbänden hatte das Landvolk zunächst Verhandlungen über einen Rahmenvertrag mit dem Energieversorger Eon Ruhrgas bzw. Wingas geführt. Diese Gespräch wurde abgebrochen, da Eon nicht „mit offenem Visier“ angetreten war. „Die Verhandlungen sind letztlich gescheitert, da sich Eon nicht auf den inzwischen üblichen Entschädigungssatz einlassen wollte“, erklärte Landvolk-Jurist Jens Haarstrich. Angesichts der hohen Gewinnmargen im Energiesektor zeigte er sich verwundert über das niedrige  NEL-Angebot. Statt der in Nordrhein-Westfalen üblichen 1,80 Euro je Quadratmeter sollte für die NEL nur ein Euro pro Quadratmeter als Entschädigung gezahlt werden. Die Zeit- und Kostenersparnis durch einen Rahmenvertrag müsse angemessen honoriert werden, deshalb sieht Haarstrich noch „Luft nach oben“. Eon will das Projekt bis 2012 realisieren.

Enteignungsverfahren sind nach Einschätzung des Landvolks die absolute Ausnahme, da sie viel Zeit in Anspruch nehmen. Haarstrich empfiehlt den Betroffenen, das Kaufangebot des Energieversorgers fachlich prüfen zu lassen und unbedingt eigene bauliche Entwicklungs-Pläne im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens vorzulegen.
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Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
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