07.09.2022 | 13:21:00 | ID: 34008 | Ressort: Energie | Verbrauch & Versorgung

Durchschnittlich knapp 2.000 Euro Schulden bei Energieunternehmen

Bad Ems (agrar-PR) - Immer mehr Bürgerinnen und Bürger, die in Rheinland-Pfalz eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, haben Zahlungsrückstände bei Energieunternehmen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, beliefen sich die Schulden bei diesen Unternehmen 2021 im Durchschnitt auf 1.934 Euro. Das waren 109 Euro mehr als 2020 und 550 Euro mehr als 2015 (plus sechs bzw. plus 40 Prozent). Die durchschnittliche Schuldenhöhe bei den Energieunternehmen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.
n der Mehrzahl der Fälle überstieg die Höhe der Forderungen der Energieunternehmen sowohl das persönliche Nettoeinkommen als auch das Haushaltsnettoeinkommen, mit dem die Schuldnerinnen und Schuldner monatlich wirtschaften konnten. Die Schuldnerinnen und Schuldner hätten 2021 im Durchschnitt mehr als zwei persönliche Monatseinkommen aufwenden müssen, um die Forderungen zu bedienen (2,1 Monatseinkommen). Bezogen auf das Haushaltsnettoeinkommen betrugen die Schulden bei den Energieunternehmen im Durchschnitt das 1,8-Fache.

Schulden bei Energieunternehmen machen knapp zwölf Prozent aller Schulden aus

Neben den Forderungen der Energieunternehmen bestanden gegenüber den Schuldnerinnen und Schuldnern zumeist weitere Forderungen anderer Gläubiger. Die durchschnittliche Gesamtverschuldung der Personen, die 2021 Schulden bei Energieunternehmen hatten und in Rheinland-Pfalz eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, lag bei knapp 36.100 Euro. Die durchschnittliche Gesamtschuldenhöhe stieg zwischen 2015 und 2021 somit schwächer als die Schuldenhöhe gegenüber den Energieunternehmen. Die Gesamtverschuldung schwankte seit 2015 zwischen 33.000 Euro im Jahr 2018 und 37.000 Euro im Jahr 2016.

Insgesamt machten die Forderungen der Energieunternehmen 2021 im Durchschnitt knapp zwölf Prozent der Gesamtforderungshöhe gegenüber den Schuldnerinnen und Schuldnern aus. Dieser Anteil nahm seit 2015 nur leicht zu (plus ein Prozentpunkt).

Der Anteil der Personen, der außer den Forderungen der Energieunternehmen keine weiteren Schulden zu bedienen hatte, fiel 2021 – bezogen auf alle beratenen Personen mit Schulden bei Energieunternehmen – mit knapp einem Prozent eher gering aus. Daran hat sich seit 2015 nur wenig geändert. Dagegen ist der Anteil der Personen mit Schulden bei Energieunternehmen an allen beratenen Personen seit 2015 vergleichsweise stark gestiegen – von 24 auf 35 Prozent.

Bevölkerungsgruppen unterschiedlich stark betroffen

Die Höhe der Forderungen der Energieunternehmen belastet die Haushaltsnettoeinkommen einzelner Bevölkerungsgruppen unterschiedlich stark. Im Jahr 2021 hätten beispielsweise Seniorinnen und Senioren im Alter von 65 und mehr Jahren durchschnittlich das 2,8-fache ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens aufwenden müssen, um sämtliche Schulden bei Energieunternehmen zu begleichen, jüngere erwachsene Personen unter 25 Jahren dagegen nur das 1,3-fache. In den mittleren Altersgruppen schwankte die Einkommensbelastung durch die Energieschulden zwischen dem 1,5-fachen (35- bis 45-Jährige) und dem 1,9-fachen ihres Haushaltsnettoeinkommens (45- bis 55-Jährige und 55- bis 65-Jährige).

Zu den Gruppen mit erhöhter Schuldenbelastung zählten 2021 unter anderem Personen mit geringerer Qualifikation, d. h. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne (Fach-)Hochschulabschluss (Energieschuldenlast: 1,9 Monatseinkommen), sowie Personen, die arbeitslos gemeldet (1,8 Monatseinkommen) oder anderweitig nicht erwerbstätig waren (2,7 Monatseinkommen). Nur geringe Unterschiede gab es demgegenüber zwischen Frauen und Männern sowie zwischen Personen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Arbeitslosigkeit wichtigste Ursache

Wichtigste Ursache für die Überschuldung der beratenen Personen, die auch Forderungen gegenüber Energieunternehmen zu bedienen hatten, war 2021 Arbeitslosigkeit. Von den Personen mit Energieschulden nannten 39 Prozent diesen Grund als Auslöser; 27 Prozent gaben ihn sogar als Hauptauslöser an. Zu den weiteren Ursachen zählten 2021 eine unwirtschaftliche Haushaltsführung (29 Prozent), Erkrankungen, Sucht oder Unfälle (27 Prozent), die Trennung, Scheidung oder der Tod der Partnerin oder des Partners (24 Prozent) sowie der längerfristige Bezug eines Niedrigeinkommens (23 Prozent).

Seit 2015 haben vor allem eine unwirtschaftliche Haushaltsführung (plus 19 Prozentpunkte) und der längerfristige Bezug von Niedrigeinkommen (plus zehn Prozentpunkte) häufiger zur Überschuldung der beratenen Personen beigetragen. Arbeitslosigkeit (minus 3,6 Prozentpunkte) und die Trennung, Scheidung oder der Tod der Partnerin oder des Partners (minus 3,1 Prozentpunkte) wurden zuletzt dagegen etwas seltener genannt.
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