Düsseldorf (agrar-PR) - Ab dem 1. September 2009 dürfen keine matten Glühlampen und klare
Glühlampen ab 100 Watt mehr von den Herstellern in den Markt gebracht
werden. Dies folgt aus einer EU-Verordnung, die europaweite
Energieeffizienz-Anforderungen an Lampen festlegt, um Energie zu
sparen. Für Lampen,
die diese Anforderungen nicht einhalten, gilt ein
Ausstiegsplan bis 2016. In einem Jahr gilt die neue Richtlinie auch für
Glühlampen ab 75 Watt und in zwei Jahren für Glühlampen ab 60 Watt.
Als Alternative stehen Energiesparlampen zur Verfügung. Diese
benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom und leuchten acht bis zehn
Mal länger als normale Glühlampen. Defekte oder ausgebrannte
Energiesparlampen gehören allerdings nicht in den Hausmüll, da sie
geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Dies schreibt das
Elektrogesetz vor, das seit dem 24. März 2006 gilt. Bei den kommunalen
Sammelstellen oder Schadstoffmobilen können Energiesparlampen wie auch
andere Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenlos abgegeben werden.
Dort werden sie gesammelt und anschließend in speziellen
Behandlungsanlagen sachgerecht entsorgt. Auch zahlreiche Händler nehmen
gebrauchte Energiesparlampen zurück. Händler können gesammelte
Energiesparlampen aus privaten Haushalten ebenfalls an den kommunalen
Sammelstellen abgeben.
Informationen zu Sammelstellen in der Nähe enthält die von den Lampenherstellern eingerichtete Internetseite
http://www.lichtzeichen.de/sammelstellen.html.