04.03.2011 | 10:35:00 | ID: 8466 | Ressort: Energie | Verbrauch & Versorgung

Energietrassen schränken Landwirte ein

Hannover (agrar-PR) - „So wie bisher, kann es nicht weitergehen“, sagte Prof. Bernd Holznagel von der Universität Münster beim Fachgespräch des DBV und der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände in Berlin.
Beide Verbände stellten nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes die Entschädigungsgrundsätze für Energieleitungstrassen auf den Prüfstand. Die Politik habe sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um dem Klimawandel zu begegnen, sagte Holznagel. Allerdings seien die vorhandenen Energienetze für den Stromtransport von den Windrädern im Norden zu den Industriegebieten im Süden nicht mehr geeignet.

Das Problem: Beim Ausbau der Stromnetze passieren die neuen Leitungen eine Vielzahl von Grundstücken, deren Besitzer immer noch nach Grundsätzen aus den sechziger Jahren entschädigt werden. „Die bisherige einmalige Entschädigung auf der Basis von 10 bis 20 Prozent des Grundstücksverkehrswertes deckt in keiner Weise künftige Nutzungseinschränkungen ab“, kritisierte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Er forderte deshalb eine Anpassung der Ausgleichsgrundsätze am tatsächlichen Wert der Dienstbarkeit.

Entschädigungszahlungen machten nur einen verschwindend geringen Teil von weniger als einem Prozent an den Netzausbaukosten aus, das Leitungsrecht sei nach zwei Jahren bezahlt, rechnete Born vor. Der Niedersachse Siegfried Sander bezeichnete speziell die Erdkabel als riesigen Einschnitt in die Landschaft, dem ein Landwirt überhaupt nicht zustimmen könne.

Holznagel warf zudem die Frage auf, ob Land für den Bau einer Energietrasse enteignet werden dürfe, weil diese dem „Wohle der Allgemeinheit“ dient, obwohl die Netzbetreiber mittlerweile privatisiert sind und renditeorientiert kalkulieren. Er sprach sich dafür aus, die Interessen sowohl des Gemeinwohls als auch der Enteigneten und der Begünstigten zu einem fairen Ausgleich zu bringen. Diese Fairness wurde von Vertretern des Berufsstandes bezweifelt, wenn der Boden anschließend nicht mehr bebaut werden könne.

Die Energieleitungen schränkten die Betriebe in ihrer Entwicklung ein. Angeregt wurde eine modernisierte Branchenvereinbarung zwischen Energie- und Landwirtschaft mit längen- und leistungsabhängig jährlichen Zahlungen.

Jede Erhöhung des Ausgleichs treibe auch die Kosten für den Verbraucher, monierte Carsten Wesche vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Die Flächen blieben trotz der Überspannung mit Hochspannungsleitungen oder der Verlegung von Erdkabeln landwirtschaftlich nutzbar. Die derzeitige Entschädigungspraxis sei „schon in Ordnung“, meinte er. Der öffentlich bestellter Sachverständige Dr. Volker Wolfram dagegen sprach von irreparablen Schäden und machte sich dafür stark, „nicht den Schadenersatz zu maximieren, sondern die Schäden beim Bau zu minimieren!“ (LPD)
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