01.10.2009 | 00:00:00 | ID: 2839 | Ressort: Energie | Verbrauch & Versorgung

Hering: Übersicht zu Gaspreisen im Internet sorgt für Transparenz

Mainz (agrar-PR) - Sinkende Gaspreise hat die regelmäßige Überprüfung der Kosten für Haushaltskunden durch die im Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde Rheinland-Pfalz zum Stichtag 1. Oktober 2009 ergeben. Bei der Ermittlung der Preise von 36 Gasversorgungsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der Behörde zeigte sich bei einem Verbrauch von 20.000 (Reihenhaus) oder 35.000 Kilowattstunden (freistehendes Einfamilienhaus) ein im Schnitt um mehr als acht Prozent gesunkenes Preisniveau gegenüber der Überprüfung zum 1. April. Die Vergleichstabellen für verschiedene Jahresverbrauchswerte sind ab sofort im Internet einzusehen.

„Mit der Veröffentlichung der Preise schaffen wir Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärte Wirtschaftsminister Hendrik Hering. Zugleich mahnte er, alle Spielräume für Preissenkungen nach einer zeitweiligen breiten Welle von Erhöhungen auch unmittelbar an die Kunden weiterzugeben und verwies Verbraucher auf die oftmals lukrativen Möglichkeiten eines Anbieterwechsels. Der Minister appellierte zudem an die Versorger, die jüngst von der Bundesnetzagentur verfügte Senkung der Durchleitungsgebühren für die Netzbetreiber an die Endkunden weiterzugeben.

Den Erhebungen der Kartellbehörde liegen Bruttopreise zugrunde. Grundlage bildet hierbei jeweils der Tarif, den die Mehrheit der Kunden in Anspruch nimmt. Dementsprechend sind sowohl Grundversorgungstarife als auch Sonderverträge in den Übersichten enthalten. Die Daten beruhen auf Unternehmensangaben.

Wie der Minister weiter mitteilte, wertet die Behörde die Daten kartellrechtlich aus und prüft, ob Anhaltspunkte für ein preismissbräuchliches Verhalten vorliegen. Aktuell laufen zwei Verfahren gegen Versorger wegen eines entsprechenden Verdachts. „Wir werden die Einhaltung der Vorgaben des Wettbewerbrechtes mit aller Konsequenz durchsetzen“, unterstrich Hering. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind Gasversorger grundsätzlich marktbeherrschend; für sie gilt das Verbot des Preishöhenmissbrauchs. Ein solcher Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Tarife erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben.

Die Gaspreistabellen werden auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums unter www.mwvlw.rlp.de (Rubrik: Wirtschaft / Stichwort: Landeskartellbehörde) veröffentlicht.
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