17.06.2022 | 17:26:00 | ID: 33368 | Ressort: Energie | Verbrauch & Versorgung

Minister Peter Hauk MdL: „Unabhängige Preisvergleichsportale auf den Energiemärkten sind für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtiger denn je“

Stuttgart (agrar-PR) - Baden-Württemberg setzt sich auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) außerdem für ein effektives und kostengünstiges Standardprodukt in der privaten Altersvorsorge ein
„Neutrale und unabhängige Vergleichsportale für Strom und Gas sind am liberalisierten Energiemarkt für Verbraucherinnen und Verbrauch die wichtigste Hilfe, um einen Überblick über Preise und Konditionen zu bekommen. Das gilt in der derzeitigen Situation mit den dramatisch gestiegenen und vermutlich noch steigenden Energiepreisen in verschärftem Maße“, betonte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (17. Juni) anlässlich der Konferenz der Verbraucherschutzminister in Weimar.

Minister Hauk wies darauf hin, dass die in Deutschland führenden Vergleichsportale mit ihren im Grunde werbe- und provisionsorientierten Geschäftsmodellen immer wieder in der Kritik stehen. „Das Bundeskartellamt hat bereits vor einiger Zeit mit seiner Sektoruntersuchung festgestellt, dass die überprüften Vergleichsportale trotz der unbestrittenen Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform entsprechen und dass zu verschiedenen Punkten Handlungsbedarf besteht. Nach meiner Überzeugung werden die von der EU vorgegebenen und im Energiewirtschaftsgesetz formulierten verpflichtenden Qualitätsstandards für ein unabhängiges Vergleichsinstrument von den am Markt befindlichen Vergleichsportalen nicht in vollem Umfang erfüllt“, so Hauk. Dies zeige sich u.a. daran, dass kein Anbieter das dafür vorgesehene Vertrauenszeichen beantragt habe.

„Damit sehen wir die Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Bundesnetzagentur als erfüllt an. Wir haben daher auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz dem Bund vorgeschlagen, dass die Bundesnetzagentur die Leistung für ein unabhängiges Vergleichsinstrument zeitnah ausschreiben sollte“, erläuterte Minister Hauk.

Private Altersvorsorge
Auf Antrag von Baden-Württemberg wurde außerdem ein Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die derzeit diskutierten Modelle zur privaten Alterssicherung der Länder und der Verbraucherorganisationen in ihre Reformüberlegungen des bisherigen Systems einzubeziehen. So müssten bei der Reform der privaten Altersvorsorge auch die Herausforderungen durch die aktuelle Inflation und Anlagerisiken berücksichtigt werden.

Die bestehenden Modelle zur privaten Altersvorsorge, wie etwa die Riester-Rente, weisen erhebliche Schwächen in Form von hohen Risiken und Kosten auf und insbesondere einkommensschwache Haushalte können bisher kaum davon profitieren. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht daher ausdrücklich vor, das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend zu reformieren. Hierzu sind schon seit Jahren verschiedene Vorschläge in der Diskussion. Eines der von den Ländern und Verbraucherorganisationen diskutierten Modelle ist das ‚Vorsorgekonto Baden-Württemberg‘ nach einer Konzeption der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. „Ziel muss die Einführung eines kostengünstigen, sicheren, transparenten und leistungsstarken staatlich organisierten Standardprodukts sein, das auch für Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigem Einkommen attraktiv sein wird“, betonte Hauk.

Werbung für ungesunde Kinder-Lebensmittel
Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, war ebenfalls ein Thema der Konferenz. Um diese Werbung einzuschränken, forderten die Verbraucherschutzminister die Bundesregierung auf, gesetzlich zu regeln, dass Produkte mit zu viel Zucker, Fett oder Salz nicht mehr für Kinder und Jugendliche beworben werden dürfen.

Das geforderte umfassende Verbot dieser Art der Werbung wird auch von Verbänden unterstützt, wie bspw. der Deutsche Adipositas-Gesellschaft oder der Deutschen Kinderhilfe e. V.. Auch die WHO-Kommission für die Beseitigung der Adipositas im Kindesalter fordert die Verringerung der Exposition von Kindern gegenüber jeglicher Werbung. Nach Definition der WHO ist Kindermarketing jede Form von Marketing, dem Kinder ausgesetzt sind, sei es durch Produktaufmachungen oder Werbeplatzierungen, z. B. in Kindersendungen, -zeitschriften oder –webseiten.

„Dabei kommt es nun darauf an, dass die Beschränkungen verbindlich und umfassend, beispielsweise auch für Lebensmittelwerbung in den sozialen Medien und in den Regalen des Einzelhandels, umgesetzt werden,“ so Verbraucherminister Hauk abschließend.

Hintergrundinformationen:

Vergleichsportale/Energiewirtschaft:
Allein beim Strom gibt es in Deutschland rund 1.000 Energieversorger und rund 10.000 verschiedene Tarife. Mit der Energiewende sind immer mehr Ökotarife dazu gekommen. Darüber hinaus sind die Tarife hinsichtlich Laufzeiten, Bonuszahlungen, Bezahlmöglichkeiten usw. insgesamt noch ausdifferenzierter geworden. Aufgrund dieser enormen Datenfülle mit unterschiedlichen Tarifen und Konditionen haben Energiepreisvergleichsportale einen Wissens- bzw. Informationsvorsprung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die derzeitigen Marktführer bei Energievergleichsportalen sind allerdings aus Verbrauchersicht nicht unabhängig im Sinne des Begriffs ‚Vergleichsinstrumente‘ im novellierten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Provisionen und bezahlte ‚Erstpositionen‘ im Ranking sind wesentliche Elemente der jeweiligen Geschäftsmodelle. Auch wenn in den Rankinglisten auf die bezahlte beste Platzierung hingewiesen wird, gibt es aus Verbrauchersicht Zweifel an der Unabhängigkeit der weiteren Platzierungen.

Die Umsetzung der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie der EU hat den Mitgliedstaaten eine nationale Umsetzung verbraucherfreundlicher Vergleichsinstrumente ermöglicht. Das ist mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im letzten Jahr erfolgt. Danach können Vergleichsportale, die den Anforderungen nach § 41c Absatz 2 EnWG entsprechen, auf Antrag von der Bundesnetzagentur ein Vertrauenszeichen erhalten. Die Bundesnetzagentur soll die fortlaufende Erfüllung der Voraussetzungen prüfen und kann das Vertrauenszeichen bei gravierenden Verstößen entziehen. Falls derartige Vergleichsinstrumente im Markt nicht angeboten werden oder ein Vertrauenszeichen hierfür nicht beantragt wurde, kann die Bundesnetzagentur die Leistung ausschreiben.

Da bisher noch kein Vertrauenskennzeichen beantragt und vergeben wurde, hat Baden-Württemberg den Bund jetzt aufgefordert, die neuen Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz möglichst verbraucherfreundlich umzusetzen und in der Verbraucherschutzministerkonferenz dem Bund vorgeschlagen, dass die Bundesnetzagentur die Leistung für ein unabhängiges Vergleichsinstrument ausschreibt. Außerdem ist der Bund um Prüfung gebeten worden, Strom und Erdgas in unabhängigen Energievergleichsportalen gleichzustellen.

„Vorsorgekonto Baden-Württemberg“
Als effektives und kostengünstiges Produkt für die private Altersvorsorge wurde das ‚Vorsorgekonto Baden-Württemberg‘ bereits 2019 vom baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und der Verbraucherschutz, der Verbraucherkommission Baden-Württemberg und dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg, der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag (Rentenkommission) der damaligen Bundesregierung vorgelegt. In ihrem Abschlussbericht empfiehlt die Kommission die Einführung eines Standardvorsorgeproduktes und weist zugleich darauf hin, der Staat solle sich die Möglichkeit offenhalten, mit öffentlichen Trägern ein entsprechendes Produkt anzubieten.
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