21.10.2009 | 00:00:00 | ID: 3092 | Ressort: Energie | Verbrauch & Versorgung

Neue Grenzwerte für Staub

Hannover (agrar-PR) - Für die Hersteller von Holzheizungen ist eine Investitionsbremse gelöst. Der Bundesrat verabschiedete am vergangenen Freitag die novellierte Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) mit einigen kleineren Maßgaben. Mit der Verordnung werden Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Während die Hersteller moderner Holz- und Pelletheizungen darin kein Problem sehen, dürften Betreiber älterer Öfen mit einigen dieser Obergrenzen Probleme bekommen. Für sie gelten daher längere Übergangsfristen bis zu 15 Jahren.

Die Grenzwerte sind gestaffelt nach Brennstoff und Inbetriebnahme. Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, ist über eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Vor-Ort-Messung möglich. Für bestimmte Einzelraumfeuerungsanlagen, so solche, die bis 1949 hergestellt oder errichtet wurden, gelten die neuen Vorschriften aber nicht. Auch Kochherde und Backöfen bleiben von den neuen Grenzwerten verschont.

Zudem regelt die novellierte 1. BImSchV die Getreideverbrennung, wenn auch in engen Grenzen. So darf lediglich "nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide“ unter Einhaltung strenger Grenzwerte in Feuerungsanlagen der Agrarwirtschaft genutzt werden. Der Betreiberkreis für solche Anlagen ist auf landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau, Mühlen und Landhandel beschränkt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in dem Bundesratsvotum einen tragbaren Kompromiss. Ein Durchbruch für den Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung sei dies aber nicht.
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