Bonn (agrar-PR) -
Vorverpackte Biolebensmittel müssen laut EG-Rechtsvorschrift 834/2007 in der Europäischen Union ab 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo gekennzeichnet werden. Das Logo gilt für alle ökologischen Lebensmittel mit mindestens 95 Prozent Zutaten aus landwirtschaftlichem Ursprung. Das Symbol zeigt zwölf weiße Sterne auf
grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt bilden. Der Entwurf
stammt von Dusan Milenkovic, einem deutschen Designstudenten. Sein
Entwurf ging als Sieger aus einem europaweiten Wettbewerb hervor.
Das deutsche Bio-Siegel behält seine Bedeutung
Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Gemeinschaftslogo können deutsche Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem
nationalen Bio-Siegel
und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Das Bio-Siegel ist
unter deutschen Verbrauchern das bekannteste Öko-Zeichen. Dies ergab
eine Umfrage, die das Nürnberger Marktforschungsunternehmen Konzept
& Analyse vor rund einem Jahr unter rund 1.000 Bundesbürgern
durchgeführt hat. Danach ist 87 Prozent der Deutschen das sechseckige
Siegel vertraut.
Informationen zur Kennzeichnung von Bio-Produkten
Auf
www.organic-farming.europa.eu,
einer zentralen Website der EU-Kommission, finden Verbraucher und
Journalisten zahlreiche detaillierte Informationen über die neuen
Kennzeichnungsregelungen. Erzeuger, Verarbeiter und Händler der
Biobranche erhalten darüber hinaus unter
www.bio-siegel.de einen kompakten Überblick zu den Änderungen. Auskunft gibt zudem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).