27.08.2010 | 00:00:00 | ID: 6588 | Ressort: Ernährung | Bioprodukte

Untersuchung von Bio-Lebensmitteln und Naturkosmetik

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle MdL: „Bio-Erzeugnisse werden ihrem sehr guten Ruf gerecht“ Immer weniger Rückstände in Öko-Lebensmitteln / Handlungsbedarf bei Naturkosmetik
„Ob Bio-Lebensmittel besser schmecken oder ob sie gesünder sind, muss jeder Verbraucher für sich selbst entscheiden. Die Lebensmittelchemiker des Landes haben festgestellt, dass Produkte mit Öko-Siegel mit Blick auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln praktisch einwandfrei sind“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Freitag (27. August 2010) anlässlich der Vorstellung des aktuellen Ökomonitoring-Berichts in Stuttgart. Das Land untersuche seit dem Jahr 2002 gezielt auch Lebensmittel aus ökologischer Herkunft. Das Programm sei bundesweit einmalig und auch aus anderen europäischen Ländern sei nichts Vergleichbares bekannt.

Der aktuelle Ökomonitoringbericht weise aus, dass das Land im Jahr 2009 rund 900 Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung gezielt auf bestimmte Inhaltsstoffe, Rückstände und Schadstoffe untersucht habe. Das Untersuchungsspektrum reiche von in Bioprodukten nicht zugelassenen Zusatzstoffen über Pflanzenschutzmittel in Obst und Gemüse, Furanen in Kaffee und Acrylamid in Keksen bis hin zu Dioxin in Eiern und Rindfleisch. Insgesamt vergeben die Lebensmittelkontrolleure des Landes den Öko-Produkten sehr gute Noten.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln

„Käufer von Bio-Lebensmitteln legen besonderen Wert auf die Reinheit der von ihnen gekauften Produkte. Rund 99 Prozent der untersuchten Stichproben führen ihr Öko-Siegel zu Recht. Etwa drei Viertel der Proben waren rückstandsfrei“, erklärte Köberle. Insgesamt seien 433 Lebensmittelproben pflanzlicher Herkunft auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht worden. Im Vergleich zu den Vorjahren hätte die Beanstandungsquote weiter abgenommen. Gleichzeitig hätten sich die Untersuchungsmethoden regelmäßig weiter verbessert. „Während die Proben im Jahr 2002 noch auf maximal 200 verschiedene Pflanzenschutzwirkstoffe untersucht worden sind, umfasst das Spektrum der amtlichen Lebensmittelexperten inzwischen über 500 Stoffe“, sagte Köberle.

Die Lebensmittelchemiker würden mit immer effektiveren Untersuchungs- und Messmethoden kontrollieren und dabei immer weniger finden. „Dies zeigt, dass wir mit unserem Ökomonitoring auf dem richtigen Weg sind. Über die Jahre hinweg beobachten wir eine kontinuierliche Verbesserung der Rückstandssituation“, betonte Köberle. Die Beanstandungsquote im aktuellen Bericht liege bei einem Prozent, während sie im Jahr 2007 noch bei sieben Prozent gelegen habe. Dies sei auch auf die kontinuierliche und gezielte Kontrolltätigkeit der baden-württembergischen Lebensmittelkontrolle bei Ökoprodukten während der vergangenen acht Jahre zurückzuführen.

Die insgesamt sehr geringe Rückstandsquote in Ökolebensmitteln sage allerdings nichts über die Belastung herkömmlich erzeugter Ware aus. „Auch Lebensmittel aus konventioneller Produktion werden regelmäßig überprüft, sind sicher und entsprechen in der Regel den gesetzlichen Vorschriften“, betonte Köberle. Dies sei zuletzt im aktuellen Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung, der im Juli dieses Jahres durch die Landesregierung vorgestellt wurde, deutlich geworden.

Gesetzliche Standards bei Naturkosmetik gefordert

„Die Hersteller von Naturkosmetik bewerben ihre Produkte vielfach mit wohlklingenden Namen und mit einer Fülle teilweise selbst kreierter Qualitäts-, Güte- oder Prüfsiegel. Der Verbraucher kann nicht zweifelsfrei erkennen, wie viel Natur in der Tube der Natur-Handcreme oder in der Flasche des Öko-Gesichtswassers tatsächlich steckt“, betonte der Verbraucherschutzminister. Naturkosmetik unterliege wie herkömmliche Kosmetik dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie der Kosmetikverordnung. „Da es keine speziellen gesetzlichen Regelungen für Naturkosmetik gibt, ist der Verbraucher auf die Ehrlichkeit der Werbestrategen der Naturkosmetikindustrie angewiesen. Ohne klare rechtliche Definition für Naturkosmetik und bei unklarer Verbrauchererwartung sind Missverständnisse und unbeabsichtigte Verbrauchertäuschungen vorprogrammiert“, betonte Köberle. Grundsätzlich müsse davon ausgegangen werden, dass der Verbraucher bei Naturkosmetik den ausschließlichen Einsatz natürlicher Rohstoff unterstelle und erwarte. So dürften beispielweise keine synthetischen Konservierungsstoffe Verwendung finden. Dies führe allerdings dazu, dass Naturkosmetika mitunter einen sehr guten Nährboden für Mikroorganismen abgeben würden.

„Die von uns im Jahr 2009 untersuchten 61 Naturkosmetikprodukte waren bis auf eine Augencreme einwandfrei. Die Hersteller schaffen es, die Produkte besonders keimarm herzustellen oder auf natürliche Art und Weise zu konservieren“, erklärte Köberle. Häufig würden ätherische Öle oder Alkohol (Ethanol) als Konservierungsstoff eingesetzt. Mitunter fänden sich allerdings auch naturidentische Substanzen wie beispielsweise Benzylalkohol, Phenoxyethanol sowie Sorbin- und Benzoesäure.

„Die Mindestanforderungen an Naturkosmetik, die in den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahre 1993 und in einer Stellungnahme des Europarates vorliegen, sind weder aktuell noch rechtsverbindlich“, betonte der Minister. In keinem Fall schütze sie den Verbraucher vor Täuschung und Irreführung. „Wir brauchen eine klare und rechtsverbindliche europäische Regelung für Naturkosmetik. Jeder, der Naturkosmetik kaufen möchte, muss auf einen Blick zweifelsfrei erkennen, wie viel Natur er beim Griff ins Ladenregal in den Händen hält“, so Köberle weiter. Was bei den Öko-Lebensmitteln zum Erfolg geführt habe, sei auch bei der Naturkosmetik zielführend. Wachsweiche und informelle Regelungen würden weder den Konsumenten noch der Industrie weiterhelfen.
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