Stuttgart (agrar-PR) -
Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle MdL: „Bio-Erzeugnisse werden ihrem sehr guten Ruf gerecht“
Immer weniger Rückstände in Öko-Lebensmitteln / Handlungsbedarf bei Naturkosmetik „Ob Bio-Lebensmittel besser schmecken oder ob sie gesünder sind, muss
jeder Verbraucher für sich selbst entscheiden. Die Lebensmittelchemiker
des Landes haben festgestellt, dass Produkte mit Öko-Siegel mit Blick
auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln praktisch einwandfrei sind“,
sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung
und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Freitag (27. August 2010)
anlässlich der Vorstellung des aktuellen Ökomonitoring-Berichts in
Stuttgart. Das Land untersuche seit dem Jahr 2002 gezielt auch
Lebensmittel aus ökologischer Herkunft. Das Programm sei bundesweit
einmalig und auch aus anderen europäischen Ländern sei nichts
Vergleichbares bekannt.
Der aktuelle Ökomonitoringbericht weise aus, dass das Land im Jahr
2009 rund 900 Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung gezielt auf
bestimmte Inhaltsstoffe, Rückstände und Schadstoffe untersucht habe. Das
Untersuchungsspektrum reiche von in Bioprodukten nicht zugelassenen
Zusatzstoffen über Pflanzenschutzmittel in Obst und Gemüse, Furanen in
Kaffee und Acrylamid in Keksen bis hin zu Dioxin in Eiern und
Rindfleisch. Insgesamt vergeben die Lebensmittelkontrolleure des Landes
den Öko-Produkten sehr gute Noten.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
„Käufer von Bio-Lebensmitteln legen besonderen Wert auf die Reinheit
der von ihnen gekauften Produkte. Rund 99 Prozent der untersuchten
Stichproben führen ihr Öko-Siegel zu Recht. Etwa drei Viertel der Proben
waren rückstandsfrei“, erklärte Köberle. Insgesamt seien
433 Lebensmittelproben pflanzlicher Herkunft auf
Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht worden. Im Vergleich zu den
Vorjahren hätte die Beanstandungsquote weiter abgenommen. Gleichzeitig
hätten sich die Untersuchungsmethoden regelmäßig weiter verbessert.
„Während die Proben im Jahr 2002 noch auf maximal 200 verschiedene
Pflanzenschutzwirkstoffe untersucht worden sind, umfasst das Spektrum
der amtlichen Lebensmittelexperten inzwischen über 500 Stoffe“, sagte
Köberle.
Die Lebensmittelchemiker würden mit immer effektiveren Untersuchungs-
und Messmethoden kontrollieren und dabei immer weniger finden. „Dies
zeigt, dass wir mit unserem Ökomonitoring auf dem richtigen Weg sind.
Über die Jahre hinweg beobachten wir eine kontinuierliche Verbesserung
der Rückstandssituation“, betonte Köberle. Die Beanstandungsquote im
aktuellen Bericht liege bei einem Prozent, während sie im Jahr 2007 noch
bei sieben Prozent gelegen habe. Dies sei auch auf die kontinuierliche
und gezielte Kontrolltätigkeit der baden-württembergischen
Lebensmittelkontrolle bei Ökoprodukten während der vergangenen acht
Jahre zurückzuführen.
Die insgesamt sehr geringe Rückstandsquote in Ökolebensmitteln sage
allerdings nichts über die Belastung herkömmlich erzeugter Ware aus.
„Auch Lebensmittel aus konventioneller Produktion werden regelmäßig
überprüft, sind sicher und entsprechen in der Regel den gesetzlichen
Vorschriften“, betonte Köberle. Dies sei zuletzt im aktuellen
Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung, der im Juli dieses Jahres
durch die Landesregierung vorgestellt wurde, deutlich geworden.
Gesetzliche Standards bei Naturkosmetik gefordert
„Die Hersteller von Naturkosmetik bewerben ihre Produkte vielfach mit
wohlklingenden Namen und mit einer Fülle teilweise selbst kreierter
Qualitäts-, Güte- oder Prüfsiegel. Der Verbraucher kann nicht
zweifelsfrei erkennen, wie viel Natur in der Tube der Natur-Handcreme
oder in der Flasche des Öko-Gesichtswassers tatsächlich steckt“, betonte
der Verbraucherschutzminister. Naturkosmetik unterliege wie
herkömmliche Kosmetik dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie
der Kosmetikverordnung. „Da es keine speziellen gesetzlichen Regelungen
für Naturkosmetik gibt, ist der Verbraucher auf die Ehrlichkeit der
Werbestrategen der Naturkosmetikindustrie angewiesen. Ohne klare
rechtliche Definition für Naturkosmetik und bei unklarer
Verbrauchererwartung sind Missverständnisse und unbeabsichtigte
Verbrauchertäuschungen vorprogrammiert“, betonte Köberle. Grundsätzlich
müsse davon ausgegangen werden, dass der Verbraucher bei Naturkosmetik
den ausschließlichen Einsatz natürlicher Rohstoff unterstelle und
erwarte. So dürften beispielweise keine synthetischen
Konservierungsstoffe Verwendung finden. Dies führe allerdings dazu, dass
Naturkosmetika mitunter einen sehr guten Nährboden für Mikroorganismen
abgeben würden.
„Die von uns im Jahr 2009 untersuchten 61 Naturkosmetikprodukte waren
bis auf eine Augencreme einwandfrei. Die Hersteller schaffen es, die
Produkte besonders keimarm herzustellen oder auf natürliche Art und
Weise zu konservieren“, erklärte Köberle. Häufig würden ätherische Öle
oder Alkohol (Ethanol) als Konservierungsstoff eingesetzt. Mitunter
fänden sich allerdings auch naturidentische Substanzen wie
beispielsweise Benzylalkohol, Phenoxyethanol sowie Sorbin- und
Benzoesäure.
„Die Mindestanforderungen an Naturkosmetik, die in den Empfehlungen
des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahre 1993 und in einer
Stellungnahme des Europarates vorliegen, sind weder aktuell noch
rechtsverbindlich“, betonte der Minister. In keinem Fall schütze sie den
Verbraucher vor Täuschung und Irreführung. „Wir brauchen eine klare und
rechtsverbindliche europäische Regelung für Naturkosmetik. Jeder, der
Naturkosmetik kaufen möchte, muss auf einen Blick zweifelsfrei erkennen,
wie viel Natur er beim Griff ins Ladenregal in den Händen hält“, so
Köberle weiter. Was bei den Öko-Lebensmitteln zum Erfolg geführt habe,
sei auch bei der Naturkosmetik zielführend. Wachsweiche und informelle
Regelungen würden weder den Konsumenten noch der Industrie weiterhelfen.