Wien (agrar-PR) -
Kaum gesundheitsschädliche Produkte / Schutz vor Täuschung ist wesentliche Aufgabe der amtlichen Lebensmittelkontrolle Lebensmittel in Österreich sind heutzutage so
sicher wie nie zuvor: Von über 30.000 Proben, die 2009 im Zuge der
amtlichen Kontrolle untersucht wurden, mussten lediglich 0,7 Prozent als
gesundheitsschädlich beurteilt werden. Für diese hohe
Lebensmittelsicherheit sorgen hohe Qualitätsstandards und ein dicht
geknüpftes Netz von Kontrollen, das bei den Erzeugern beginnt und bei
EU-weiten Überwachungsprogrammen endet.
In Österreich erstellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Zusammenarbeit mit der AGES und der Lebensmittelaufsicht der Länder jedes Jahr einen Proben- und Revisionsplan,
welche Lebensmittel und wie viele davon kontrolliert werden müssen.
Zusätzlich werden auch so genannte Schwerpunktkontrollen geplant, d. h.
bestimmte Warengruppen werden gezielt untersucht. Darüber hinaus gibt es
noch Probenpläne im Zuge von Überwachungs-Programmen, die von der
Europäischen Union vorgegeben werden. Eine klare Effizienzsteigerung der
Kontrolltätigkeit brachte die Etablierung von sogenannten
risikobasierten integrierten Kontrollplänen: Der Schwerpunkt der
Kontrollen wurde von der Endproduktkontrolle dahin verlagert, wo Risken
tatsächlich auftreten. Dadurch ging die Zahl der Lebensmittelkontrollen
bei den Endprodukten zwar zurück, dieser Rückgang wurde aber durch die
vermehrte Zahl von Kontrollen im gesamten Produktionsprozess
wettgemacht. Die Logik dahinter: Je früher im Produktionsprozess Mängel
erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, desto
unwahrscheinlicher ist es, dass Mängel im Endprodukt vorkommen.
Schutz vor Täuschung
Lebensmittel sind insgesamt sicherer geworden. Neue
Technologien und Entwicklungen auf dem Lebensmittelsektor führen aber zu
einer gewissen Verunsicherung bei den Konsumentinnen und Konsumenten.
Schlagworte wie „Schummelschinken“, „Analogkäse“, „Klebefleisch“
oder „Sauerstofffleisch“ wecken diffuse Ängste vor unbekannten
Gefahren. Diese Gefahren existieren zwar nicht – Schummelschinken und
Analogkäse sind nicht gesundheitsschädlich –, allerdings erfüllen
derartige Erzeugnisse häufig auch nicht die Erwartungen der
Verbraucher/-innen. „Täuschungsschutz“ ist daher ebenfalls eine
wesentliche Aufgabe der Lebensmittelkontrolle.
Gerade auf
derartige Fälle neuer Lebensmitteltechnologien ist die AGES
spezialisiert: Mittels DNA-Analysen und histologischen Untersuchungen
werden z. B. für die Fleischwarenerzeugung unerlaubte oder minderwertige
Gewebe nachgewiesen. So werden so genannte „Schummelprodukte“, wie z.
B. Schinken mit zu hohem Wassergehalt oder „Käse“, der keine Milch
enthält, schnell entdeckt.
Mit umgehend vom BMG angeordneten
Schwerpunktaktionen wird auf neue Produkte rasch reagiert: So erbrachte
die Schwerpunktaktion „Klebefleisch“ keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Produkten aus „geklebten“ Fleischteilen, die mittels
Enzymen zu einem Fleischteil zusammengefügt werden. Anders sah die
Situation bei „Analogkäse“ aus, also Produkten ohne echte Milch bzw.
nicht nur aus Milch: Hier wurden die Experten/-innen fündig: 58 Proben
wurden untersucht, drei Produkte waren falsch gekennzeichnet, eines
davon irreführend gekennzeichnet.
Ausbruchsabklärung
Die AGES ist laufend mit der Präventionsarbeit zur
Verhinderung von lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten betraut.
Durch molekulargenetische Feintypisierung und die Erhebung
epidemiologischer Daten können Ausbrüche erkannt werden. Damit wird die
Grundlage für gezielte Präventionsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den
lokalen Gesundheitsbehörden geschaffen. Dies
Infektionsepidemiologen/-innen der AGES befragen die Patienten/-innen,
vergleichen Labordaten uvm. In den Referenzzentralen werden die Isolate
(Bakterienstämme z. B. aus Blutproben, Stuhlproben) erkrankter Personen
auf die Art des Erregers hin untersucht und genauestens bestimmt (z. B.
genetischer Fingerabdruck). Diese Verfahren werden auch für
Lebensmittelproben angewandt. Die so gewonnenen, sehr präzisen Daten
werden miteinander verglichen: Im günstigsten Fall lässt sich so sehr
schnell die Quelle der krankmachenden Keime belegen.
Die
Ausbruchsabklärungen im durch Quargel verursachten Listerioseausbruch
sowie zweier durch Salmonellen verursachter Krankheitsausbrüche im
heurigen Jahr zeigen, wie wichtig diese Abklärung ist. In allen drei
Fällen wurde die Infektionsquelle (Ei bzw. Futtermittel) eliminiert und
somit weiterer Schaden für die Gesundheit von Menschen verhindert.
Broschüre „Sichere Lebensmittel“
Die
Konsumentinnen und Konsumenten sind heutzutage sicher so gut informiert
wie nie zuvor; allerdings fällt es ihnen nicht immer leicht, sich im
überreichlichen Angebot an Produkten zurechtzufinden. Die vom
Bundesministerium für Gesundheit und AGES erstellte Broschüre „Sichere Lebensmittel“
leistet einen Beitrag zur transparenten Konsumenteninformation. Sie
bietet eine Darstellung der Verantwortlichkeiten und des Ablaufs der
amtlichen Lebensmittelkontrolle, Untersuchungsergebnisse, die Bedeutung
der einzelnen Lebensmittelgruppen aus ernährungsphysiologischer Sicht
und Tipps für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln bzw. für den Kauf
von Spielzeug. Man findet darin auch Kontaktadressen, an die man sich
mit Produktreklamationen wenden kann.