27.10.2009 | 00:00:00 | ID: 3300 | Ressort: Ernährung | Lebensmittelhandel

Wie beanstande ich Lebensmittel?

Wien (agrar-PR) - Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
Sie bringen das Produkt dorthin zurück, wo sie es gekauft haben und reklamieren es. Der Lebensmittelhandel ist normalerweise bemüht, seine Kunden zufrieden zu stellen, Sie werden üblicherweise Ersatz für das nicht einwandfreie Produkt erhalten.

Sie können sich aber auch an die amtliche Lebensmittelaufsicht wenden und dort das Produkt reklamieren. Die Lebensmittelaufsicht finden Sie in den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten. Es wird dort ein Protokoll erstellt und das betreffende Produkt wird zur Untersuchung gebracht. Es werden auch weitere amtliche Proben gezogen, um Ihre Beschwerde weiter zu verfolgen. Bei dieser Vorgehensweise entstehen für Sie keine Kosten.

Sie können das Lebensmittel aber auch an einem Institut für Lebensmitteluntersuchung der AGES zur Untersuchung abgeben. Dabei wird diese Probe allerdings vorerst als Privatprobe behandelt. Wenn keine lebensmittelrechtlichen Beanstandungen vorliegen, werden die Analysekosten in Rechnung gestellt. Wenn sich eine lebensmittelrechtliche Beanstandung ergibt, wird die amtliche Lebensmittelaufsicht verständigt und es beginnt ein normales amtliches Verfahren. In diesem Fall entstehen für Sie ebenfalls keine Kosten.
Pressekontakt
Frau Dr. Ingrid Kiefer
Telefon: +43 (0)505 - 5525000
E-Mail: ingrid.kiefer@ages.at
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
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1220 Wien
Österreich
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