Wien (agrar-PR) -
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie bringen das Produkt dorthin zurück, wo sie es
gekauft haben und reklamieren es. Der Lebensmittelhandel ist
normalerweise bemüht, seine Kunden zufrieden zu stellen, Sie werden
üblicherweise Ersatz für das nicht einwandfreie Produkt erhalten.
Sie können sich aber auch an die
amtliche Lebensmittelaufsicht
wenden und dort das Produkt reklamieren. Die Lebensmittelaufsicht
finden Sie in den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten. Es wird
dort ein Protokoll erstellt und das betreffende Produkt wird zur
Untersuchung gebracht. Es werden auch weitere amtliche Proben gezogen,
um Ihre Beschwerde weiter zu verfolgen. Bei dieser Vorgehensweise
entstehen für Sie keine Kosten.
Sie können das Lebensmittel aber auch an einem
Institut für Lebensmitteluntersuchung
der AGES zur Untersuchung abgeben. Dabei wird diese Probe allerdings
vorerst als Privatprobe behandelt. Wenn keine lebensmittelrechtlichen
Beanstandungen vorliegen, werden die Analysekosten in Rechnung
gestellt. Wenn sich eine lebensmittelrechtliche Beanstandung ergibt,
wird die amtliche Lebensmittelaufsicht verständigt und es beginnt ein
normales amtliches Verfahren. In diesem Fall entstehen für Sie
ebenfalls keine Kosten.