17.04.2015 | 17:55:00 | ID: 20161 | Ressort: Ernährung | Markt & Trends

Fränkischer Grünkern in Genießer-Galerie des Landes aufgenommen

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherminister Bonde: „Spezialitäten wie der Fränkische Grünkern stärken Baden-Württembergs Image als Genießerland“ - Spezialitäten und traditionsreiche Produkte dürfen nicht dem Freihandelsabkommen TTIP zum Opfer fallen

Mit Aufnahme des Fränkischen Grünkerns in die Liste der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) durch die EU-Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 8. April ist der Fränkische Grünkern nun europaweit geschützt. Verbraucherminister Alexander Bonde nahm heute das kulinarische Kulturgut in die Genießer-Galerie des Landes auf.

„Das badische Bauland ist das weltweit bedeutendste Anbaugebiet von Grünkern. Die lokalen Erzeugerinnen und Erzeuger beweisen bei Anbau und Ernte des Dinkels sowie beim folgenden Trocknen im Darren besonderes Geschick und machen so aus Fränkischem Grünkern einen unverwechselbaren regionalen Geschmacksbotschafter. Ich freue mich, dass wir heute die Eintragung des Fränkischen Grünkern in das EU-Register für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben feiern können“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde bei der feierlichen Aufnahme des Fränkischen Grünkerns in die Genießer-Galerie des Landes Baden-Württemberg am Freitag (17. April) in Stuttgart.

„Ich gratuliere der Schutzgemeinschaft Fränkischer Grünkern, einem Zusammenschluss von derzeit 55 Erzeugerinnen und Erzeugern und fünf Verarbeitern, zu diesem Erfolg. Sie hat mit ihrem Schutzantrag erreicht, dass ein wichtiges kulinarisches Kulturgut erhalten wird. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren vom Erhalt alter regionaler Kultursorten. Sie tragen zur Bewahrung der Artenvielfalt bei und repräsentieren die kulinarische Vielfalt der regionalen Küche und des Genießerlandes Baden-Württemberg“, sagte Bonde.

Der Minister betonte, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Wert auf regionale Agrarerzeugnisse und Lebensmittel legen und alte Sorten wiederentdecken würden. So war unter den Gewinnerrezepten der kulinarischen Spurensuche, die das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vergangenes Jahr ausgelobt hatte, beispielsweise auch ein Rezept für eine Grünkernsuppe dabei. Regionale Produkte böten deshalb große Chancen – sowohl für die heimische Landwirtschaft und die Gastronomie als auch für den Lebensmittelhandel und den Tourismus. „Genussvolle und authentische Lebensmittel sind wichtige Einkommensquellen für die kleine und mittelständische Agrar- und Lebensmittelwirtschaft gerade im Ländlichen Raum. Deshalb darf die Bundesregierung den Schutz regionaler Spezialitäten und die Interessen der mittelständischen Lebensmittelbetriebe nicht für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP über Bord werfen“, unterstrich Bonde.

Hintergrundinformationen:

Grünkern ist das unreif geerntete Korn des Dinkels, einer Weizenart. Es wird in der beginnenden Teigreife geerntet. Durch anschließendes Darren bei 120 bis 150 Grad Celsius, traditionell über einem Buchenfeuer, wird der Grünkern haltbar und erhält sein typisches Aroma. Für die Erzeugung von Fränkischem Grünkern wird ausschließlich die Sorte „Bauländer Spelz“ verwendet, da sie das beste Aroma und die höchste Glasigkeit aufweist. Nur Grünkern, der den festgelegten Qualitätskriterien entspricht und aus dem exakt definierten geografischen Gebiet im Frankenland stammt, darf als Fränkischer Grünkern bezeichnet werden. Eine gleichmäßig glasige Struktur und Farbe sowie der kräftige, buchenholzige Geschmack und das nussige Aroma zeichnen den Fränkischen Grünkern aus.

Die besonderen Merkmale beruhen maßgeblich auf den Klima- und Bodenbedingungen im geografischen Gebiet, der dort beheimateten Sorte Bauländer Spelz und dem besonderen Geschick der lokalen Erzeugerinnen und Erzeuger bei Anbau und Ernte des Dinkels sowie dem nachfolgenden Darren. Das den Kern des geografischen Gebiets bildende badische Bauland ist das weltweit bedeutendste Anbaugebiet für Grünkern. Es erstreckt sich über die Landkreise Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Main-Tauber. Alle Produktionsschritte von der Aussaat bis zur Ernte und der nachfolgenden Darre erfolgen im abgegrenzten geografischen Gebiet.

Seit mehr als 20 Jahren besteht mit der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen – „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) – will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren.

In Baden-Württemberg sind derzeit – Mineralwässer ausgenommen – 16 Produktbezeichnungen geschützt:

Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.):

  • Allgäuer Emmentaler
  • Allgäuer Bergkäse
  • Weideochse vom Limpurger Rind
  • Fränkischer Grünkern


Geschützte geographische Angabe (g.g.A.):

  • Schwarzwälder Schinken
  • Schwarzwaldforelle
  • Schwäbische Maultaschen
  • Schwäbische Spätzle/Knöpfle
  • Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
  • Filderkraut/Filderspitzkraut
  • Tettnanger Hopfen
  • Blattsalate von der Insel Reichenau
  • Feldsalate von der Insel Reichenau
  • Gurken von der Insel Reichenau
  • Tomaten von der Insel Reichenau
  • Höri Bülle g.g.A

Vor dem Fränkischem Grünkern wurde zuletzt am 11. März 2014 die „Höri Bülle g.g.A.“ – die typische rote Zwiebel von der Bodensee-Halbinsel Höri – von der EU unter Schutz gestellt: Am 14. Oktober 2014 hatte Minister Bonde sie in die Genießer-Galerie des Landes aufgenommen. (mlr-bwl)

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