20.02.2013 | 10:52:00 | ID: 14549 | Ressort: Ernährung | Markt & Trends

Verbraucherschutzminister: Schul- und Kitaessen in M-V gefährdet Kinder nicht

Schwerin (agrar-PR) - 2012 gab es in Einrichtungen der Schul- und Kita-Verpflegung Mecklenburg-Vorpommerns keinen Erkrankungsfall, der auf die Gemeinschaftsverpflegung zurückzuführen war.
In den Jahren 2010 und 2011 kam es an jeweils einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern einmal durch Staphylokokken Enterotoxin und das andere Mal durch Campylobakter zu Magen-Darm-Erkrankungsfällen. Betroffen waren in diesen beiden Fällen insgesamt 27 Kinder. Die Mängel wurden umgehend beseitigt, die Verursacher zu Geldstrafen verurteilt.

"Von gefährlichen Keimen, gar einer Bedrohung der Kinder durch die Gemeinschaftsverpflegung in Schulen und Kitas – wie es jetzt verantwortungslos in der Ostseezeitung dargestellt wurde – kann gar keine Rede sein", betont Verbraucherschutzminister Dr. Till Backhaus.

Sicherheit bieten die ständigen, in der Regel unangemeldeten Kontrollen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÄ) der Landkreise in den Einrichtungen der Schul- und Kitaspeisung sowie bei den Zulieferern. So wurden 2010 von den 26.937 Betrieben 16.820 kontrolliert, davon bemängelt wurden 9.749. Das entspricht 36,2 Prozent der Betriebe. 2011 wurden von 26.847 Betrieben 10.025 (37,3 Prozent) beanstandet.

"Dabei wird, auch der kleinste Mangel von den Lebensmittelkontrolleuren aufgenommen", erläutert Dr. Backhaus. "Auch die von der Wand gefallene Fliese gehört dazu." So kommt eine relativ hohe Zahl an Beanstandungen zusammen. Im Jahr 2010 waren es bei 3010 Kontrollen 1772 Beanstandungen, 2011 wurden bei 3158 Kontrollen 2148 Beanstandungen in den Einrichtungen der Schul- und Kinderverpflegung erfasst.

Am häufigsten bemängelt wurden unzureichende Eigenkontrolle (z. B. fehlende Temperaturaufzeichnung) und Dokumentation (z. B. Personalschulung). Es folgen bauliche, technische oder konzeptionelle Mängel, Mängel in der Betriebshygiene sowie Fehler bei der Produktkennzeichnung und bei der Personalhygiene.

"Wir bemühen uns dabei auch um Transparenz", versichert der Verbraucherschutzminister. "Für gesundheitsgefährdende Beanstandungen nutzen wir bereits jetzt das Schnellwarnsystem und eine Veröffentlichung im Internet", so der Minister. "Zusätzlich wird gegenüber dem Lebensmittelunternehmer die Verbraucherinformation verfügt."

Die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung im Land werden jährlich auf der Homepage des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) veröffentlicht. "Wir wollen ein bundeseinheitliches, aussagekräftiges und verständliches System, an dem sich der Verbraucher gut orientieren kann", unterstreicht er. "Eine ständig aktualisierte Datenbank (Kontrollbarometer), wie es die Grünen fordern, hat bislang auch die Bundesregierung verhindert. Noch ist es so, dass Gerichte verbieten können, dass Behörden Hygienemängel in Unternehmen öffentlich machen."

Die Ordnungsverfügungen und Kontrollberichte der VLÄ beinhalten die Forderungen zur Mängelabstellung mit Terminvorgaben. Kostenpflichtige Nachkontrollen werden durchgeführt. Bei Mängeln, die größere Investitionen verlangen, hat der Gewerbetreibende ein Sanierungskonzept vorzulegen und termingerecht umzusetzen. In Einzelfällen, bei denen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht, ordnet die zuständige Behörde die Schließung des Betriebes an.
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