28.10.2010 | 00:00:00 | ID: 6955 | Ressort: Ernährung | Obst & Gemüse

Der Bundesausschuss Obst und Gemüse tagte

Berlin (agrar-PR) - Harmonisierung von Pflanzenschutzmitteln durch zonale Zulassung
Die Rückstandshöchstgehalte und die Genehmigungen von Pflanzenschutzmitteln, die besonders für den Obst- und Gemüsebauern von Bedeutung sind, sowie die Genehmigungen bei „Gefahr im Verzuge“ bei der Bekämpfung der Kirschfruchtfliege, bei Thripsen, beim Feuerbrand und von Mäusen waren Themen des Bundesausschusses Obst und Gemüse im Deutschen Bauernverband (DBV) im Gespräch mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
 
Bei der Umsetzung der EU‑Pflanzenschutzverordnung in Deutschland ab dem kommenden Jahr forderte der Bundesausschuss umgehend eine Harmonisierung der Bewertungsverfahren ein, damit auch die Anwendungsbestimmungen und die Anwendungsgebiete in der Europäischen Union vergleichbar werden und der zonalen Zulassung nichts mehr im Wege stehe. BVL und der Bundesausschuss stellten übereinstimmend fest, dass hierzu noch ein Großteil der Arbeiten zu leisten sei. Für die Obst- und Gemüsebauern wird es wichtig sein, dass die zonale Zulassung erfolgreich anlaufen kann – schon in der Übergangszeit, also solange die Bewertungsverfahren noch nicht vollständig harmonisiert sind.
 
Zu den öffentlichen Diskussionen über Pflanzenschutzmittel betonte der Bundesausschuss den engagierten öffentlichen Diskurs des BLV und des Bundesinstitutes für Risikobewertung. Durch die neutralen und amtlichen Stellungnahmen seien Transparenz und Klarheit gegenüber unberechtigter Kritik erreicht worden. Positiv bewerteten sowohl BVL als auch der Bundesausschuss die Erfahrungen mit der harmonisierten Rückstandshöchstgehaltsverordnung der EU. Mit den europaweit einheitlich gültigen Rückstandshöchstgehalten sei nun die Diskussion der Vergangenheit mit unterschiedlichen Rückstandshöchstgehalten nach Mitgliedstaaten endlich vorüber.
 
Auf der folgenden internen Sitzung des Bundesausschuss Obst und Gemüse standen die Themen Qualitätssicherung für Obst und Gemüse, Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013, das Branntweinmonopol nach 2013 für die Obstbrennereien sowie die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften auf der Tagesordnung.
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