Stuttgart (agrar-PR) -
Kontrollen werden im nächsten Jahr fortgesetzt Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum am Montag (7. September) in Stuttgart mitteilte, liegen
die Untersuchungsergebnisse bei Kirschen aus dem Jahr 2009 vor. Im
Vergleich zu den Vorjahren wurde eine stetige Verbesserung bei den
Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstmengen
festgestellt. Aufgrund der schlechten Witterung ergab sich allerdings
eine auffällige Situation in Verbindung mit dem Insektizid Dimethoat.
Die bisher in 2009 untersuchten Proben Kirschen aus konventionellem
Anbau wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. 22
der 36 Proben stammten aus Deutschland und diese überwiegend aus
einheimischem Anbau in Baden-Württemberg. Die übrigen Proben stammten
fast ausschließlich aus dem europäischen Ausland (beispielsweise
Italien und Spanien).
Im Gegensatz zu den vorhergehenden Jahren war im Jahr 2009 keine
Probe aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen zu beanstanden. Dennoch
wurden in nahezu jeder (35 Proben, 97 Prozent) der 36 untersuchten
Proben leichte Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Bei
31 Proben
(86 Prozent) lagen die Gehalte in einem gesundheitlich
unbedenklichen Bereich.
Vier Proben einheimisch angebauter Kirschen wurden wegen der darin
festgestellten, gesundheitlich nicht unbedenklichen Rückstandsgehalte
des Insektizids 'Dimethoat' und seines Abbauprodukts 'Omethoat' als
nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.
Zusatzinformationen:
Die Anwendung des Dimethoat enthaltenden Pflanzenschutzmittels
'Perfekthion' zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege unterliegt in
Deutschland sehr strengen Auflagen. Das Mittel war 2009 nicht generell,
sondern nur für 120 Tage gemäß Paragraph 11 Pflanzenschutzgesetz bei
entsprechendem Befallsdruck ('Gefahr im Verzuge') unter Auflagen
zugelassen, wobei diese Genehmigung schon die zukünftige Höchstmenge
von 0,2 mg/kg zu Grunde legte.
In den Anwendungsauflagen ist unter anderem festgelegt, dass Früchte aus behandelten Anlagen vor der Ernte
auf Rückstände an Dimethoat und Omethoat zu untersuchen sind und die
behandelte Ware bei Befunden oberhalb von 0,2 mg/kg der Vernichtung
zuzuführen ist. Bisher galt ein Wert von 1 mg/kg.
Es ist zu vermuten, dass einzelne Erzeuger der beanstandeten
Kirschproben diese sehr strengen Anwendungsbestimmungen nicht
ausreichend beachtet haben. Im Rahmen der Beratung wird daher diese
Thematik verstärkt aufgegriffen werden.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg unter
www.ua-bw.de
bzw.
www.cvuas.de
abrufbar.