Wiesbaden (agrar-PR) -
Rückstände in Import-Gemüse – „Schlagkräftige Lebensmittelkontrolle“ Experten des Hessischen Landeslabors haben bei Kontrollen am
Frankfurter Flughafen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in einer
Reihe von pflanzlichen Lebensmitteln festgestellt. Dabei handelt es sich
um Bohnen, Okra, Gurken, Basilikum, Chili und Koriander. Von 523 im
Januar bis Dezember 2009 gezogenen Proben bemängelte die
Grenzkontrollstelle des Hessischen Landeslabors (LHL) 102 Proben (19,5
Prozent) wegen Überschreitung der EU-weit gesetzlich festgelegten
Höchstgehalte an Pflanzenschutzmittel-Rückständen, erklärte die
hessische Umweltministerin Silke Lautenschläger in Wiesbaden. Acht
Beanstandungen wurden umgehend an das europäische Schnellwarnsystem
gemeldet.
„Hier zeigt sich wieder einmal die Schlagkraft unserer hessischen
Lebensmittelkontrolle. Wir nehmen den Verbraucherschutz sehr ernst“,
betonte Lautenschläger und wies darauf hin, dass das Umweltministerium
regelmäßig Kontrollen am Frankfurter Flughafen durchführen lasse.
Lautenschläger unterstrich, dass die Lebensmittelkontrolle am
Frankfurter Flughafen einzigartig sei, da die dortige
Grenzkontrollstelle als Abteilung mit dem Hessischen Landeslabor
engstens vernetzt sei. „Dies ist ein völlig neuer Ansatz in der
amtlichen Lebensmittelüberwachung und europaweit einmalig“.
Lautenschläger teilte mit, dass bei den Beanstandungen am relativ
häufigsten pflanzliche Lebensmittel aus Vietnam, Indien, der Türkei, der
Dominikanischen Republik, Jordanien sowie Thailand bemängelt wurden.
Sie appellierte an die Importeure, der ihnen obliegenden
Sorgfaltsverpflichtung durch Eigenkontrollen einerseits und durch Druck
auf die Lieferanten und Erzeuger andererseits nachzukommen, um die
Höchstgehalte einhalten zu können: "Ein Geschäftemachen auf dem Rücken
der Gesundheit des Verbrauchers ist im höchsten Maße verwerflich", so
Lautenschläger.
Hintergrund: Wie die Kontrolle funktioniert
Im Falle von Überschreitungen der Höchstmengen werden mindestens drei
nachfolgende Sendungen der gleichen Warenart aus dem gleichen
Herkunftsbetrieb angehalten: Ene Einfuhrerlaubnis in die EU wird
aufgrund des Verdachts auf überhöhte Pflanzenschutzmittel-Rückstände
zunächst nicht erteilt. Für die Freigabe der betroffenen Sendung muss
der Einführer auf eigene Kosten durch Vorlage eines Analysebefundes
eines amtlich zugelassenen Sachverständigen (akkreditiertes Labor) die
Verkehrsfähigkeit der Ware nachweisen. Sind Höchstmengen überschritten,
wird die Ware vernichtet. Liegen drei aufeinander folgende negative
Untersuchungsbefunde vor, kann die Ware wieder ohne diese strenge
Reglementierung eingeführt werden, sie wird jedoch durch das Landeslabor
mindestens für drei weitere Monate verstärkt überwacht und beprobt.
Der Bericht im Internet:
http://www.lhl.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMULV_15/LHL_Internet/med/a4f/a4f3365b-d9f8-721f-3efe-fe2389e48185,22222222-2222-2222-2222-222222222222