02.06.2010 | 00:00:00 | ID: 5952 | Ressort: Ernährung | Obst & Gemüse

Lautenschläger: Landeslabor findet am Flughafen Pflanzenschutzmittel

Wiesbaden (agrar-PR) - Rückstände in Import-Gemüse – „Schlagkräftige Lebensmittelkontrolle“
Experten des Hessischen Landeslabors haben bei Kontrollen am Frankfurter Flughafen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in einer Reihe von pflanzlichen Lebensmitteln festgestellt. Dabei handelt es sich um Bohnen, Okra, Gurken, Basilikum, Chili und Koriander. Von 523 im Januar bis Dezember 2009 gezogenen Proben bemängelte die Grenzkontrollstelle des Hessischen Landeslabors (LHL) 102 Proben (19,5 Prozent) wegen Überschreitung der EU-weit gesetzlich festgelegten Höchstgehalte an Pflanzenschutzmittel-Rückständen, erklärte die hessische Umweltministerin Silke Lautenschläger in Wiesbaden. Acht Beanstandungen wurden umgehend an das europäische Schnellwarnsystem gemeldet.

„Hier zeigt sich wieder einmal die Schlagkraft unserer hessischen Lebensmittelkontrolle. Wir nehmen den Verbraucherschutz sehr ernst“, betonte Lautenschläger und wies darauf hin, dass das Umweltministerium regelmäßig Kontrollen am Frankfurter Flughafen durchführen lasse. Lautenschläger unterstrich, dass die Lebensmittelkontrolle am Frankfurter Flughafen einzigartig sei, da die dortige Grenzkontrollstelle als Abteilung mit dem Hessischen Landeslabor engstens vernetzt sei. „Dies ist ein völlig neuer Ansatz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und europaweit einmalig“. Lautenschläger teilte mit, dass bei den Beanstandungen am relativ häufigsten pflanzliche Lebensmittel aus Vietnam, Indien, der Türkei, der Dominikanischen Republik, Jordanien sowie Thailand bemängelt wurden. Sie appellierte an die Importeure, der ihnen obliegenden Sorgfaltsverpflichtung durch Eigenkontrollen einerseits und durch Druck auf die Lieferanten und Erzeuger andererseits nachzukommen, um die Höchstgehalte einhalten zu können: "Ein Geschäftemachen auf dem Rücken der Gesundheit des Verbrauchers ist im höchsten Maße verwerflich", so Lautenschläger.

Hintergrund: Wie die Kontrolle funktioniert

Im Falle von Überschreitungen der Höchstmengen werden mindestens drei nachfolgende Sendungen der gleichen Warenart aus dem gleichen Herkunftsbetrieb angehalten: Ene Einfuhrerlaubnis in die EU wird aufgrund des Verdachts auf überhöhte Pflanzenschutzmittel-Rückstände zunächst nicht erteilt. Für die Freigabe der betroffenen Sendung muss der Einführer auf eigene Kosten durch Vorlage eines Analysebefundes eines amtlich zugelassenen Sachverständigen (akkreditiertes Labor) die Verkehrsfähigkeit der Ware nachweisen. Sind Höchstmengen überschritten, wird die Ware vernichtet. Liegen drei aufeinander folgende negative Untersuchungsbefunde vor, kann die Ware wieder ohne diese strenge Reglementierung eingeführt werden, sie wird jedoch durch das Landeslabor mindestens für drei weitere Monate verstärkt überwacht und beprobt.

Der Bericht im Internet:

http://www.lhl.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMULV_15/LHL_Internet/med/a4f/a4f3365b-d9f8-721f-3efe-fe2389e48185,22222222-2222-2222-2222-222222222222
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