15.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1254 | Ressort: Ernährung | Obst & Gemüse

Obst und Gemüse ist gesund und sicher

Berlin (agrar-PR) - Gesetzliche Rückstandshöchstgehalte stellen Qualität landwirtschaftlicher Produkte sicher
Lebensmittel sind in Deutschland so gut und sicher wie noch nie. Immer wieder­kehrende Meldungen einiger Organisationen über eine angebliche Verschlechterung der Lebensmittelqualität durch höhere Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in pflanzlichen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse würden die Verbraucher täuschen und verunsichern. Darauf wies der Deutsche Bauernverband (DBV) mit Blick auf die bevorstehende Ernte in Deutschland hin. In schlagzeilenträchtigen Berichten wie „Funde giftiger Pestizide in Lebens­mitteln“ werde die Tatsache verschwiegen, dass es strenge gesetzliche Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände gibt, die in zahlreichen Untersuchungen und Versuchen wissenschaftlich festgelegt wurden. „Die Höchstgehalte sind gesetzlich festgelegte Vorsorge­werte und hundertfache Sicherheitszuschläge garantieren, dass selbst bei Erreichen dieser Höchstgehalte keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher bestehen“, betonte der DBV. Die Einhaltung dieser Werte werde durch die staatliche Lebensmittelkontrolle umfassend kontrolliert.
 
Nach den Auswertungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher­heit sind über 97 Prozent der aus Deutschland stammenden Obst- und Gemüseproben rückstandsfrei oder die Höchstgehalte werden nur zu einem Bruchteil erreicht. Damit nehme deutsches Obst und Gemüse im Vergleich zu den anderen EU-Herkünften sowie aus Ländern außerhalb der EU die Spitzenposition ein, so der DBV.
 
Landwirte dürfen Pflanzenschutzmittel nur anwenden, wenn dies nach strengen Zulassungs­prüfungen durch staatliche Behörden erlaubt wurde. Zudem würden die Untersuchungsmethoden immer besser und genauer, weshalb heute minimalste Spuren an Rückständen festgestellt werden. Das plakative Beispiel des Auffindens eines Zuckerstückes im Bodensee zeige die Leistungsfähigkeit der Analytik, die dem Verbraucher Sicherheit vermitteln und keine Ängste erzeugen müsste.
 
Vor diesen Entwicklungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist es für den Bauernverband nicht länger hinnehmbar, wenn die gesetzlich festgelegten Rückstands­höchstgehalte dadurch in Frage gestellt würden, dass der Lebensmitteleinzelhandel eigene Grenzwerte festlege. Damit werde das Vertrauen in die Verlässlichkeit der staatlichen Gesetzgebung und wissenschaftlich fundierte Höchstgehalte unterlaufen. Ein Spiel mit der Angst der Verbraucher sei unverantwortlich, betonte der DBV.
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