Berlin (agrar-PR) -
Pflanzenschutz-Monitoring gibt Verbrauchern und Bauern Sicherheit Eine Reihe von amtlichen und
privatwirtschaftlichen Untersuchungen von Obst und Gemüse bescheinigen
die gute und besondere Qualität von deutschem Obst und Gemüse. Gerade
was Rückstände von Pflanzenschutzmitteln betrifft, wurde beim
Verbraucherschutz erheblicher Fortschritt geleistet. Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im Zusammenhang mit
der nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände bekannt
gegeben, dass in Lebensmitteln immer weniger Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln festgestellt wurden. Dabei betonte das Amt auch,
dass Lebensmittel deutscher Herkunft generell geringer belastet sind
als ausländische Produkte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist
in der Vergangenheit zum Beispiel in seinen toxikologischen Bewertungen
zu anderen Ergebnissen gekommen als einige NGO’s wie Greenpeace. Es
stellte keine akute Gesundheitsgefährdung durch Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln fest – anders als es von Greenpeace in
Veröffentlichungen immer wieder vorgetäuscht wird. Für die Bewertung
zur Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln für den Verbraucher und für
die Umwelt sind in Deutschland nur die wissenschaftlich arbeitenden
nationalen Behörden Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung als
unabhängige Institute anzusehen.
Pflanzenschutzmittel durchlaufen vor ihrer Zulassung umfangreiche
wissenschaftliche Prüfungen. Damit wird sichergestellt, dass die
Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung
weder für Menschen noch für die Umwelt schädlich sind. Dies gilt sowohl
für die Pflanzenschutzmittel und eventuell auch für dabei auftretende
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und bei Obst und
Gemüse. Andere Einschätzungen sind unseriös, da sie auf eigens
kreierten Bewertungsschemata basieren, die einer wissenschaftlichen
Überprüfung grundsätzlich nicht standhalten. Auch die von Greenpeace
als „gefährliche Pestizide“ titulierten Pflanzenschutzmittel sind nach
jahrelanger Prüfung in der EU als geeignete Wirkstoffe für
Pflanzenschutzmittel aufgenommen worden. Es ist damit nach dem Stand
der Wissenschaft festgestellt, dass diese Wirkstoffe als Bestandteil
von Pflanzenschutzmitteln geeignet sind und im Hinblick auf die
Gesundheit von Menschen und Auswirkungen auf die Umwelt sicher sind.
Mit der europäischen Verordnung über das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln und der Verordnung über einheitliche europäische
Rückstandshöchstgehalte verfügt die Europäische Union über eine der
weltweit modernsten und sichersten Pflanzenschutzmittelregelungen.