Hamburg (agrar-PR) -
Bioland und Greenpeace fordern absolute Reinheit von Saatgut Eine Recherche von Bioland und Greenpeace zeigt gentechnische Verunreinigungen von Saatgut in Deutschland. Die nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)
durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass 22 der 2009 in Deutschland
untersuchten 386 Mais-Proben, gentechnisch verunreinigt waren. In elf
Proben wurden in der EU nicht
zugelassene Gen-Mais-Sorten gefunden. In elf weiteren Proben wurde der
in Deutschland verbotene Gen-Mais Mon810 nachgewiesen. Greenpeace
und Bioland fordern die Bundesländer auf, durch strengere Kontrollen
die Verunreinigung des Saatgutes zu verhindern und bei Verstößen die
sofortige Vernichtung der Gen-Pflanzen
Das Vorgehen der Bundesländer bei Saatgutverunreinigungen mit dem Gen-Mais Mon810 ist völlig inakzeptabel, sagt Thomas Dosch, Präsident von Bioland. So
wurde der riskante Gen-Mais auch dieses Jahr ohne das Wissen der
Landwirte auf Felder ausgesät, obwohl er in Deutschland nicht angebaut
werden darf.
Seit 2006 besteht eine Absprache der Bundesländer, nach der Saatgut
mit dem Genmais Mon810 verunreinigt sein darf. So sehen die Länder
keinen Handlungsbedarf, bei Verunreinigungen bis zu
0,1 Prozent. Diese
Praxis verstößt nach Auffassung von Greenpeace
und Bioland gegen das europäische Reinheitsgebot für Saatgut. Eine
Verunreinigung von 0,1 Prozent bei Maissaatgut führt in der Praxis zu
80 bis 100 Gen-Pflanzen pro Hektar.
Es kann nicht sein, dass Informationen über Verunreinigungen von
Saatgut erst über langwierige Behördenanfragen zugänglich werden oder
gar von Betroffenen eingeklagt werden müssen,
sagt Gentechnikexpertin Stephanie Töwe von Greenpeace. Verbraucher,
Landwirte und Hersteller haben ein Recht auf Gentechnikfreiheit.
Deshalb muss ein hundertprozentiges Reinheitsgebot für Saatgut gelten.
Auch müssen die Pflanzen auf den Flächen vernichtet werden, auf
denen versehentlich verunreinigtes Saatgut ausgesät wurde. Diese Felder
müssen dann flurstückgenau im Standortregister des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
eingetragen werden, da hier trotz der Vernichtung noch gentechnisch
veränderte Pflanzen in den Folgejahren keimen können. Zwar sieht das BVL diese Kategorie bereits vor, jedoch werden die Daten der Bundesländer bisher nicht an das Bundesamt gemeldet.