11.09.2009 | 00:00:00 | ID: 2176 | Ressort: Ernährung | Verbraucherschutz

„Eiszeit“ 2009

Potsdam (agrar-PR) - Besonders bei Kindern findet Eis im ganzen Jahr hohen Zuspruch.
Allerdings ist die Hauptsaison für ein leckeres Eis der Sommer. Doch konnte und kann man Eis unbeschwert genießen? Zum Ende der „Eiszeit“ 2009 sind ein Resümee und auch Verbrauchertipps angebracht, denn: Nach der Saison ist vor der Saison!


Speiseeis unterliegt wie alle Lebensmittel der Kontrolle durch die zuständigen Behörden der Lebensmittelüberwachung (Bezirks- bzw. Ordnungsämter, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter). Im Rahmen von unangemeldeten Betriebskontrollen werden in Cafés, Eisdielen, Restaurants usw. Proben entnommen und zur mikrobiologischen und chemischen Untersuchung im Landeslabor Berlin-
Brandenburg abgegeben.

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 2009 bisher ca. 800 Eis-Proben untersucht, wovon rund 40 % hinsichtlich ihrer chemischen oder mikrobiologischen Beschaffenheit bzw. aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden mussten.

In chemischen Untersuchungen wird die Zusammensetzung des Speiseeises analysiert. Geprüft wird hinsichtlich zutreffender Angaben über wertbestimmende Bestandteile (z. B. echte Vanille, Schokolade, Gehalt an Milcherzeugnissen), verfälschender Bestandteile (z.B. Zusatz von pflanzlichen Fetten, Farbstoffen) sowie auf mögliche Gehalte an gesundheitsschädlichen Kontaminanten wie beispielsweise Toxine von Schimmelpilzen in Pistazieneis (Aflatoxine).

In diesem Rahmen wird u.a. die Einhaltung der Verkehrsauffassung kontrolliert. Die Verkehrsauffassung für Speiseeissorten, das heißt die berechtigte Erwartung des Verbrauchers, ist in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse beschrieben.

Milchspeiseeis muss zum Beispiel unter Verwendung von mindestens 70% Vollmilch bzw. entsprechenden Milcherzeugnissen hergestellt werden. Außerdem ist vorgeschrieben, dass Milcheis kein weiteres Fett enthält, außer es entstammt den verwendeten Zutaten wie z.B. Haselnüssen, Kokosraspeln, Pistazien.

Der Ersatz von Milchfett aus Milcherzeugnissen durch Pflanzenfett (üblicherweise Kokosfett) weist seit 2003 insbesondere bei industriell hergestelltem Speiseeis in Fertigpackungen eine stark ansteigende Tendenz auf.

In den durchgeführten Eis-Untersuchungen 2009 war bei einigen Proben die angegebene Bezeichnung nicht zutreffend und damit irreführend. Hauptsächlich wurde Milchspeiseeis mit einem zu geringem Milchanteil hergestellt, teilweise wurde auch nicht aus den Zutaten stammendes Pflanzenfett (meistens Kokosfett) festgestellt. Insgesamt wurden hinsichtlich chemischer Beschaffenheit 18 % der untersuchten
Proben beanstandet.

Tipp: Verbraucher sollten einen Blick auf das Zutatenverzeichnis werfen. Hier sehen sie, ob es sich bei dem Erzeugnis um ein hochwertiges, klassisch hergestelltes Speiseeis wie Milcheis, Eiscreme oder sogar Sahneeis handelt oder um ein Eis aus Pflanzenfett. Achtung bei lose abgegebenem Speiseeis! Hier ist der Fett-Ersatz auch zu beobachten. Verbraucher sollten sich daher über die Zutaten beim Personal informieren.

Schon fast ein Klassiker in der Eisuntersuchung ist die Analyse der Eisproben, die mit der Angabe „Vanille“ versehen waren. In einigen Vanilleeisproben wurde überwiegend bis ausschließlich der naturidentische Aromastoff Vanillin (Methylvanillin) und nicht wie erforderlich ausschließlich echte Vanilleschoten oder daraus hergestellte Aromazubereitungen verwendet.

Um den Eindruck der Verwendung von Vanille hervorzurufen, werden manchen Zubereitungen („Halberzeugnissen“) zur Herstellung von Vanillespeiseeis gemahlene, extrahierte Vanilleschoten zugesetzt. Hierbei handelt es sich um ein Abfallprodukt bei der Herstellung von natürlichem Vanilleextrakt. Dies ist zwar zulässig, allerdings besitzt diese Zutat kaum noch aromatisierende Eigenschaften und dient lediglich der Vermittlung des Eindruckes, es wären gemahlene Vanilleschoten verwendet worden.

Die Bezeichnung „Vanille“ für hergestelltes Speiseeis, dem überwiegend naturidentisches Methylvanillin als Hauptaromakomponente zugesetzt wurde, ist nicht zutreffend und damit für den Verbraucher irreführend.

Derart hergestelltes Speiseeis muss mit der Angabe „Vanillegeschmack“ versehen sein.

Einige Speiseeisproben enthielten Zutaten, die an Schokoladenraspel bzw. Schokoladenstücke erinnern. Es handelte sich jedoch um nachgemachte Schokolade („kakaohaltige Fettglasur“), was durch entsprechende Kenntlichmachung, z.B. durch die Angabe „mit Fettglasur“, deutlich zu machen ist. Diese Information fehlte bei einigen Proben.

Im Rahmen von mikrobiologischen Untersuchungen muss zwischen leichten Hygienemängeln, die lediglich eine Ermahnung des Unternehmers zur Folge haben und schweren Hygienemängeln unterschieden werden. Letztere stellen einen Verstoß gegen die Lebensmittelhygiene-Verordnung dar und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Hierbei handelt es sich seltener um technologische Fehler bei der Herstellung des Speiseeises (z.B. ungenügende Pasteurisationstemperatur) als vielmehr um eine nachträgliche Kontamination, z. B. durch unhygienische Gerätschaften.

Außerdem wird zwischen Einzelproben aus dem Verkaufsraum und Proben aus der Herstellung unterschieden. Erstere werden nach den Kriterien der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) beurteilt und ggf. beanstandet. Die Proben aus der Herstellung werden nach den Kriterien der VO 2073(EG) beurteilt und ggf. beanstandet.

Einige der beanstandeten Proben entsprachen in ihrer mikrobiologischen Beschaffenheit nicht den Anforderungen der VO (EG) Nr. 2073/2005 oder den Richtwerten der DGHM bezüglich der Zahl der ermittelten Enterobactericeae. In diesen Fällen kann man zwar von hygienischen Mängeln bei der Herstellung ausgehen, eine gesundheitliche Gefahr bestand aber nicht.

Ein Ausnahmefall ist sicher die Beanstandung einer Probe von verdorbenem und nicht zum Verzehr geeignetem Softeis „Schokolade“, welches für den Verkauf vorgesehen war. Das Eis wies einen unreinen, säuerlichen Geschmack auf. Es wurde ein massenhaftes Wachstum von Milchsäurebakterien und die deutliche Bildung von Milchsäure festgestellt.

Eine Beanstandung in mikrobiologischer Hinsicht erfolgte bei 20 % der untersuchten Proben.

Tipp: Der Verbraucher sollte bei Nutzung eines Eis-Portionierers zum Verkauf darauf achten, ob dieser in einem Gefäß mit ständigem Wasserzulauf aufbewahrt wird, da nur so die Gefahr der Kontamination beim Portionieren vermieden werden kann.

Kennzeichnungsmängel wurden überwiegend bei Fertigpackungen festgestellt, wo beispielsweise Verkehrsbezeichungen bzw. Sorten- und Farbstoffangaben fehlten. 3% der untersuchten Proben wurden aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet.

Fazit: Eine Gesundheitsgefährdung wurde in chemischer und mikrobiologischer Hinsicht bei keiner Probe festgestellt. Die verbraucherrelevante Situation beim Speiseeis bleibt in Berlin und Brandenburg wie in den Vorjahren auf einem guten Niveau.
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
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