Potsdam (agrar-PR) - Besonders bei Kindern findet Eis im ganzen Jahr hohen
Zuspruch.
Allerdings ist die Hauptsaison für ein leckeres Eis der
Sommer. Doch konnte und kann man Eis unbeschwert genießen? Zum Ende der
„Eiszeit“ 2009 sind ein Resümee und auch Verbrauchertipps angebracht,
denn: Nach der Saison ist vor der Saison!
Speiseeis unterliegt wie alle Lebensmittel der Kontrolle
durch die zuständigen Behörden der Lebensmittelüberwachung (Bezirks-
bzw. Ordnungsämter, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter). Im
Rahmen von unangemeldeten Betriebskontrollen werden in Cafés,
Eisdielen, Restaurants usw. Proben entnommen und zur mikrobiologischen
und chemischen Untersuchung im Landeslabor Berlin-
Brandenburg abgegeben.
Im Landeslabor Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 2009 bisher ca. 800
Eis-Proben untersucht, wovon rund 40 % hinsichtlich ihrer chemischen
oder mikrobiologischen Beschaffenheit bzw. aufgrund von
Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden mussten.
In
chemischen Untersuchungen wird die
Zusammensetzung des Speiseeises analysiert. Geprüft wird hinsichtlich
zutreffender Angaben über wertbestimmende Bestandteile (z. B. echte
Vanille, Schokolade, Gehalt an Milcherzeugnissen), verfälschender
Bestandteile (z.B. Zusatz von pflanzlichen Fetten, Farbstoffen) sowie
auf mögliche Gehalte an gesundheitsschädlichen Kontaminanten wie
beispielsweise Toxine von Schimmelpilzen in Pistazieneis (Aflatoxine).
In diesem Rahmen wird u.a. die Einhaltung der Verkehrsauffassung
kontrolliert. Die Verkehrsauffassung für Speiseeissorten, das heißt die
berechtigte Erwartung des Verbrauchers, ist in den Leitsätzen des
Deutschen Lebensmittelbuches für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
beschrieben.
Milchspeiseeis muss zum Beispiel unter Verwendung von mindestens 70%
Vollmilch bzw. entsprechenden Milcherzeugnissen hergestellt werden.
Außerdem ist vorgeschrieben, dass Milcheis kein weiteres Fett enthält,
außer es entstammt den verwendeten Zutaten wie z.B. Haselnüssen,
Kokosraspeln, Pistazien.
Der Ersatz von Milchfett aus Milcherzeugnissen durch Pflanzenfett
(üblicherweise Kokosfett) weist seit 2003 insbesondere bei industriell
hergestelltem Speiseeis in Fertigpackungen eine stark ansteigende
Tendenz auf.
In den durchgeführten Eis-Untersuchungen 2009 war bei einigen Proben
die angegebene Bezeichnung nicht zutreffend und damit irreführend.
Hauptsächlich wurde Milchspeiseeis mit einem zu geringem Milchanteil
hergestellt, teilweise wurde auch nicht aus den Zutaten stammendes
Pflanzenfett (meistens Kokosfett) festgestellt. Insgesamt wurden
hinsichtlich chemischer Beschaffenheit 18 % der untersuchten
Proben
beanstandet.
Tipp: Verbraucher sollten einen Blick auf das
Zutatenverzeichnis werfen. Hier sehen sie, ob es sich bei dem Erzeugnis
um ein hochwertiges, klassisch hergestelltes Speiseeis wie Milcheis,
Eiscreme oder sogar Sahneeis handelt oder um ein Eis aus Pflanzenfett.
Achtung bei lose abgegebenem Speiseeis! Hier ist der Fett-Ersatz auch
zu beobachten. Verbraucher sollten sich daher über die Zutaten beim
Personal informieren.
Schon fast ein Klassiker in der Eisuntersuchung ist die Analyse der
Eisproben, die mit der Angabe „Vanille“ versehen waren. In einigen
Vanilleeisproben wurde überwiegend bis ausschließlich der
naturidentische Aromastoff Vanillin (Methylvanillin) und nicht wie
erforderlich ausschließlich echte Vanilleschoten oder daraus
hergestellte Aromazubereitungen verwendet.
Um den Eindruck der Verwendung von Vanille hervorzurufen, werden
manchen Zubereitungen („Halberzeugnissen“) zur Herstellung von
Vanillespeiseeis gemahlene, extrahierte Vanilleschoten zugesetzt.
Hierbei handelt es sich um ein Abfallprodukt bei der Herstellung von
natürlichem Vanilleextrakt. Dies ist zwar zulässig, allerdings besitzt
diese Zutat kaum noch aromatisierende Eigenschaften und dient lediglich
der Vermittlung des Eindruckes, es wären gemahlene Vanilleschoten
verwendet worden.
Die Bezeichnung „Vanille“ für hergestelltes Speiseeis, dem
überwiegend naturidentisches Methylvanillin als Hauptaromakomponente
zugesetzt wurde, ist nicht zutreffend und damit für den Verbraucher
irreführend.
Derart hergestelltes Speiseeis muss mit der Angabe „Vanillegeschmack“ versehen sein.
Einige Speiseeisproben enthielten Zutaten, die an Schokoladenraspel
bzw. Schokoladenstücke erinnern. Es handelte sich jedoch um
nachgemachte Schokolade („kakaohaltige Fettglasur“), was durch
entsprechende Kenntlichmachung, z.B. durch die Angabe „mit Fettglasur“,
deutlich zu machen ist. Diese Information fehlte bei einigen Proben.
Im Rahmen von
mikrobiologischen Untersuchungen muss
zwischen leichten Hygienemängeln, die lediglich eine Ermahnung des
Unternehmers zur Folge haben und schweren Hygienemängeln unterschieden
werden. Letztere stellen einen Verstoß gegen die
Lebensmittelhygiene-Verordnung dar und können als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Hierbei handelt es sich seltener um technologische
Fehler bei der Herstellung des Speiseeises (z.B. ungenügende
Pasteurisationstemperatur) als vielmehr um eine nachträgliche
Kontamination, z. B. durch unhygienische Gerätschaften.
Außerdem wird zwischen Einzelproben aus dem Verkaufsraum und Proben
aus der Herstellung unterschieden. Erstere werden nach den Kriterien
der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie)
beurteilt und ggf. beanstandet. Die Proben aus der Herstellung werden
nach den Kriterien der VO 2073(EG) beurteilt und ggf. beanstandet.
Einige der beanstandeten Proben entsprachen in ihrer
mikrobiologischen Beschaffenheit nicht den Anforderungen der VO (EG)
Nr. 2073/2005 oder den Richtwerten der DGHM bezüglich der Zahl der
ermittelten Enterobactericeae. In diesen Fällen kann man zwar von
hygienischen Mängeln bei der Herstellung ausgehen, eine gesundheitliche
Gefahr bestand aber nicht.
Ein Ausnahmefall ist sicher die Beanstandung einer Probe von
verdorbenem und nicht zum Verzehr geeignetem Softeis „Schokolade“,
welches für den Verkauf vorgesehen war. Das Eis wies einen unreinen,
säuerlichen Geschmack auf. Es wurde ein massenhaftes Wachstum von
Milchsäurebakterien und die deutliche Bildung von Milchsäure
festgestellt.
Eine Beanstandung in mikrobiologischer Hinsicht erfolgte bei 20 % der untersuchten Proben.
Tipp: Der Verbraucher sollte bei Nutzung eines
Eis-Portionierers zum Verkauf darauf achten, ob dieser in einem Gefäß
mit ständigem Wasserzulauf aufbewahrt wird, da nur so die Gefahr der
Kontamination beim Portionieren vermieden werden kann.
Kennzeichnungsmängel wurden überwiegend bei
Fertigpackungen festgestellt, wo beispielsweise Verkehrsbezeichungen
bzw. Sorten- und Farbstoffangaben fehlten. 3% der untersuchten Proben
wurden aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet.
Fazit: Eine Gesundheitsgefährdung wurde in
chemischer und mikrobiologischer Hinsicht bei keiner Probe
festgestellt. Die verbraucherrelevante Situation beim Speiseeis bleibt
in Berlin und Brandenburg wie in den Vorjahren auf einem guten Niveau.