Hannover (agrar-PR) - Das
Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat bereits im Sommer 2007 nach
der ersten Bewertung des gesundheitlichen Risikos eines möglichen
Verzehrs der Pflanze Senecio vulgaris L. sowie von anderen auf
mitteleuropäischen Ackerflächen wachsenden Senecio-Arten durch das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verstärkte Untersuchungen von
vor zerkleinerten verzehrsfertigen Gemüse- und Blattsalaten veranlasst.
Die Untersuchungen zeigten, dass das Ausmaß der Verunreinigung mit
Fremdkräutern bei den Salatproben als äußerst gering zu beurteilen war,
da lediglich in einer Probe Rucola ein sehr kleines
Kreuzkrautbestandteil gefunden wurde. Alle anderen Salatproben waren
ohne Verunreinigung mit Fremdkräutern.
Nach dem Bekanntwerden des Nachweises von Gemeinem Kreuzkraut
(Senecio vulgaris, Jacobskreuzkraut oder Jakobsgreiskraut) durch einen
Verbraucher in von ihm gekauften Rucolasalat aus der Region Hannover
hat die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde verstärkt Kontrollen
in verschiedenen Märkten der Region durchgeführt. Dabei wurde eine
Probe als verdächtig herausgefiltert und zur Untersuchung an das
Lebensmittelinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes
(LAVES) gesandt. Das Untersuchungsergebnis war jedoch negativ; es
wurden keine Bestandteile des Gemeinen Kreuzkrautes festgestellt.
Das Ministerium hat aufgrund des aktuellen Geschehens erneut ein
Untersuchungsprogramm initiiert, mit dem in Zusammenarbeit des LAVES
mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise/Kommunen 20
Proben Rucola im Handel entnommen und auf Bestandteile von Gemeinem
Kreuzkraut im Lebensmittelinstitut Oldenburg untersucht werden. Bei den
6 bisher untersuchten Proben konnten keine Bestandteile von Kreuzkraut
festgestellt werden.