Potsdam (agrar-PR) -
In den vergangenen Wochen war der sogenannte "Analogkäse" häufig Thema in verschiedenen Medien. Die Problematik dieser Käse-Imitate beschäftigt die amtliche Lebensmittelüberwachung allerdings schon seit mehreren Jahren. Die betreffenden Erzeugnisse sollen Käse ganz oder teilweise ersetzen. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Lebensmittel auch in Berlin und Brandenburg angeboten werden. Zwecks Abschätzung der aktuellen Situation in Berlin veranlasste die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Probenentnahmen aus besonderem Anlass zur Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg. Käse-Imitate werden offensichtlich in zunehmendem Maße von
Gastronomiebetrieben, Bäckereien u. a. verwendet. Neben der
kostengünstigen Herstellung sprechen dafür auch technologische Vorteile
wie gutes Schmelzverhalten und Hitzebeständigkeit. Sie weisen mehr oder
weniger deutliche Unterschiede im Aussehen und Geschmack zu
herkömmlichem Käse auf. Beim Verzehr ist dieser Unterschied jedoch
insbesondere bei einem verarbeiteten Produkt kaum noch wahrzunehmen.
Die Herstellung der nachgemachten Produkte erfolgt überwiegend aus
Magermilch bzw. Milcheiweiß und Pflanzenfett, d.h. Milchfett wird durch
pflanzliches Fett ersetzt. Nach geltendem europäischem und nationalem
Recht ist es jedoch unzulässig, Erzeugnisse als „Käse“ zu bezeichnen,
die nicht ausschließlich aus Milch hergestellt wurden.
Mit entsprechender Kenntlichmachung sind Käse-Imitate als Lebensmittel
jedoch verkehrsfähig. Es muss aber sichergestellt sein, dass keine
Verwechslung mit echtem Käse erfolgen kann.
Um den Verbraucher vor irreführenden Angaben auf den Speisekarten,
Angebotstafeln u. ä. zu schützen, ist daher eine regelmäßige
Überprüfung der Betriebe durch die amtliche Lebensmittelüberwachung
notwendig. Dabei kann oft bereits vor Ort festgestellt werden, ob Käse
oder ein Käse-Imitat verwendet wurde, wenn die Originalpackung des
verwendeten Erzeugnisses vorhanden ist.
Im Landeslabor Berlin-Brandenburg wurden in diesem Jahr bereits eine
ca. 60 Proben aus Gastronomiebetrieben, Restaurants, Bäckereien u. a.
Einrichtungen untersucht.
Es handelte sich insbesondere um Erzeugnisse in Salzlake, die auf den
Speisekarten oder Aushängen als „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“
bezeichnet wurden.
Die Untersuchung von 39 Proben Salzlakenkäse bzw. deren Imitaten wurde
bereits abgeschlossen. Davon 15 Proben aus der Gastronomie wurden
beanstandet, da sie mit Pflanzenfett hergestellt waren und die
Bezeichnungen „Feta“, „Schafkäse“ oder „Käse“ im Entnahmebetrieb als
irreführend anzusehen waren. Bei fünf weiteren Proben handelte es sich
zwar um Käse, jedoch nicht wie angegeben um „Feta“ bzw. um „Schafkäse“,
da auch Kuhmilch zur Herstellung (mit)verwendet worden war. Nur zwei
Proben aus Restaurants waren tatsächlich „Fetakäse“ bzw. „Schafkäse“.
Die auch im Einzelhandel als verpackte Ware erhältlichen Käse-Imitate
sind in der Regel ordnungsgemäß gekennzeichnet, z. B. als
„Lebensmittelzubereitung mit Milch und Pflanzenöl“. Häufig sind auch
die Originalverpackungen mit der vorschriftsmäßigen Kennzeichnung in
den Restaurantküchen aufzufinden. Offensichtlich vermeidet man jedoch
die richtige Bezeichnung für die „Käseimitate“ auf den Speisekarten.
Der Verbraucher wird also bewusst irregeführt!
Seit April dieses Jahres wurden auch sogenannte „Pizzakäse“ oder „Käse
für Backwaren und Aufläufe“ in den Vordergrund der Untersuchungen
gestellt. Bisher gingen insgesamt 18 Proben aus verschiedenen
Restaurants, Fast-Food-Einrichtungen und Bäckereien zur Untersuchung
ein. In zwei Bäckereien wurde jeweils ein Käse-Imitat verwendet. Dieses
Erzeugnis war auf der Originalverpackung als „Backbelag mit Käse“
bezeichnet, bestand aus gelben, käseähnlichen Raspeln und enthielt
Pflanzenfett - in Übereinstimmung mit den Angaben auf der
Originalverpackung. Die Endprodukte wurden jedoch in den Bäckereien
unzulässigerweise als „Käsebrötchen“ bzw. „Käsecroissant“ in den
Verkehr gebracht.
Unser Tipp: Verbraucher sollten sich direkt im Restaurant, am Imbiss
oder in der Bäckerei erkundigen, ob sie auch wirklich „echten“ Käse
erhalten, so wie es auf der Speisekarte oder im Aushang steht.