Brüssel (agrar-PR) -
EU-Parlament will vorerst keine Zulassung von Nano-Lebensmitteln. Aigner muss sich im Ministerrat für Kennzeichnungspflicht stark machen. Das EU-Parlament
hat sich heute bei der Abstimmung über die neue Novel-Food-Verordnung
für eine Kennzeichnungspflicht von Nanomaterialien in Lebensmitteln
ausgesprochen. Nano-Lebensmittel sollen zudem erst dann zugelassen
werden können, wenn angemessene Sicherheitstests verfügbar sind. Der
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte das Votum
der EU-Parlamentarier als "deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz
in der Europäischen Union" und forderte Verbraucherschutzministerin
Ilse Aigner auf, sich im EU-Ministerrat für die Kennzeichnungspflicht
stark zu machen. Bisher hatte der Ministerrat diese blockiert.
Jurek
Vengels, BUND-Experte für Nanotechnologie: "Das Europäische Parlament
will den Verbraucherschutz in Europa stärken und die EU-Minister dürfen
sich nicht dagegen stellen. Solange die Gesundheitsrisiken nicht
geklärt sind, hat Nano im Essen nichts verloren. Außerdem muss
Verbrauchern mindestens die Wahlfreiheit bleiben, sich für oder gegen
Nanoprodukte zu entscheiden. Die Kennzeichnungspflicht für
Nanomaterialien darf nicht am Widerstand der deutschen
Verbraucherschutzministerin Aigner scheitern."
Nanomaterialien
werden in Lebensmitteln bereits als Rieselhilfen z. B. in Salz oder
Brühe oder zur Verkapselung von Wirkstoffen, wie Konservierungsmitteln,
Farbstoffen und Nährstoffen verwendet. In Verpackungsmaterialien werden
sie als UV-Filter sowie für antibakterielle Beschichtungen eingesetzt,
um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern. Mögliche Risiken
bei Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt seien laut BUND bisher kaum
erforscht.
PressekontaktJurek Vengels, BUND-Experte für Nanotechnologie,
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