08.07.2010 | 17:20:00 | ID: 6237 | Ressort: Ernährung | Verbraucherschutz

Nano in Lebensmitteln

Brüssel (agrar-PR) - EU-Parlament will vorerst keine Zulassung von Nano-Lebensmitteln. Aigner muss sich im Ministerrat für Kennzeichnungspflicht stark machen.
Das EU-Parlament hat sich heute bei der Abstimmung über die neue Novel-Food-Verordnung für eine Kennzeichnungspflicht von Nanomaterialien in Lebensmitteln ausgesprochen. Nano-Lebensmittel sollen zudem erst dann zugelassen werden können, wenn angemessene Sicherheitstests verfügbar sind. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte das Votum der EU-Parlamentarier als "deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz in der Europäischen Union" und forderte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner auf, sich im EU-Ministerrat für die Kennzeichnungspflicht stark zu machen. Bisher hatte der Ministerrat diese blockiert.
 
Jurek Vengels, BUND-Experte für Nanotechnologie: "Das Europäische Parlament will den Verbraucherschutz in Europa stärken und die EU-Minister dürfen sich nicht dagegen stellen. Solange die Gesundheitsrisiken nicht geklärt sind, hat Nano im Essen nichts verloren. Außerdem muss Verbrauchern mindestens die Wahlfreiheit bleiben, sich für oder gegen Nanoprodukte zu entscheiden. Die Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien darf nicht am Widerstand der deutschen Verbraucherschutzministerin Aigner scheitern."
 
Nanomaterialien werden in Lebensmitteln bereits als Rieselhilfen z. B. in Salz oder Brühe oder zur Verkapselung von Wirkstoffen, wie Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Nährstoffen verwendet. In Verpackungsmaterialien werden sie als UV-Filter sowie für antibakterielle Beschichtungen eingesetzt, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern. Mögliche Risiken bei Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt seien laut BUND bisher kaum erforscht.

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