Wiesbaden (agrar-PR) -
Konsum nur unter strenger Beachtung der Verzehrsempfehlung Das Hessische Verbraucherschutzministerium hat am Montag dazu
aufgerufen, sogenannte Energy Shots nur unter strenger Beachtung der
jeweiligen Verzehrsempfehlung zu konsumieren. Größere Überschreitungen
könnten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, heißt es in
einer Mitteilung des Ministeriums. Bei Nichtbeachtung der jeweiligen
Verzehrsempfehlung kann es zu Nervosität, Schlaflosigkeit, Übelkeit und
Kopfschmerzen und teilweise auch zu Wahrnehmungsstörungen, Vergiftungen
und Verwirrtheitszuständen kommen. Kinder, Schwangere, Stillende und
koffeinempfindliche Personen sollten auf den Verzehr von "Energy Shots"
und Energy Drinks verzichten.
Hintergrund ist die Markteinführung von Konzentraten herkömmlicher
Energiegetränke ("Energy Shots"), die vergleichsweise hohe Gehalte an
Koffein und Taurin sowie der energiehaltigen Stoffe Glucuronolacton und
Inosit enthalten.
Beim Verzehr von Energy Shots sollte sich der Verbraucher daher an
die auf der Verpackung angegebene Verzehrsempfehlung halten. Ein
gleichzeitiger Konsum von Energy Shots mit Energy Drinks und Alkohol
sollte laut Verbraucherschutzministerium aufgrund möglicher
gesundheitlicher Nebenwirkungen vermieden werden.
Jugendliche, die sich für einen Diskothekenbesuch fit machen wollen,
indem sie unter Missachtung der jeweiligen Verzehrsempfehlung größere
Mengen dieser Koffein und Taurin enthaltenden Erzeugnisse zusammen mit
Alkohol zu sich nehmen, setzen sich einem erhöhten gesundheitlichen
Risiko aus.
Ein kausaler Zusammenhang mit aufgetretenen Todesfällen nach dem
Verzehr von Energy Drinks konnte nach Informationen des Bundesinstituts
für Risikobewertung (BfR) bisher nicht hergestellt werden.