Berlin (agrar-PR) - Die Bundesregierung begrüßt nachdrücklich
einen neuen Vorschlag der EU-Kommission, der die Ablösung von
Tierversuchen als Nachweis für marine Biotoxine (Algengifte) durch ein
chemisch-physikalisches Verfahren vorsieht. Mit dem
Kommissionsvorschlag wird eine Forderung, für die sich Deutschland seit
vielen Jahren immer wieder eingesetzt hat, endlich erfüllt.
Das deutsche Referenzlabor war an der Entwicklung dieser Methode
maßgeblich beteiligt. Algengifte in Muscheln gehören zu den stärksten
bekannten biologischen Giften. Das EU-Lebensmittelhygienerecht enthält
daher Höchstgehaltsregelungen für eine Reihe von Algengiften sowie
Vorschriften zu den zugelassenen Nachweismethoden.
Für bestimmte marine Biotoxine wurde in der Europäischen Union (EU)
seit 1991 der so genannte Maus-Bioassay als Referenzmethode
vorgeschrieben, das heißt ein Toxinnachweis mit Hilfe von
Tierversuchen. Dabei wird Mäusen ein Extrakt aus dem zu untersuchenden
Muschelgewebe in die Bauchhöhle injiziert. Der Tod der Mäuse gilt als
Nachweis der fraglichen Biotoxine.
Die neue Nachweismethode macht Tierversuche entbehrlich und stellt
zugleich eine Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
dar. Die bisherigen Tierversuche waren ungenauer und mit ihnen wurde
vorhandenes Muschelgift nicht immer entdeckt. Zudem ist der
Maus-Bioassay auch im Hinblick auf den Tierschutz nicht vertretbar, da
alternative chemisch-physikalische Nachweisverfahren zur Verfügung
stehen.
Die Mitgliedstaaten haben der neuen Methode in der Sitzung des
Ständigen Ausschusses der EU für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit am 17. November 2009 mehrheitlich zugestimmt. Die
Bundesregierung ist zuversichtlich, dass der vom Europäischen
Referenzlabor noch durchzuführende Validierungsprozess zeitgerecht und
erfolgreich abgeschlossen wird, so dass die Regelung zu der neuen
Methode 2010 in Kraft treten kann.