Wien (agrar-PR) - Produkte, die als
„Algentabletten“
angeboten werden, enthalten zumeist Spirulina und Chlorella, die aus
Süßwasser gewonnen werden. Streng genommen zählt die Spirulina zur
Gattung der Cyanobakterien, früher wurden sie jedoch als „Blaualgen“
bezeichnet.
Die getrockneten, meist grünfarbigen Präparate zeigen je
nach Herkunft eine unterschiedliche Zusammensetzung: Proteine 55-67 %,
Kohlenhydrate 10-19 %, Fette 7-15 %, Mineralstoffe 5-9 %. Sehr häufig
werden Algentabletten als besonders nährstoffreich angepriesen.
Es ist jedoch zu bedenken, dass der durchschnittlich empfohlene Tagesverzehr von Algen in Form von Nahrungsergänzungsmitteln (
NEM)
bei lediglich 3-5 g liegt. In Relation zur Gesamtnährstoffaufnahme über
die restliche Nahrung tragen NEM auf Algebasis somit nur zu einem
vergleichsweise geringen Anteil zur Bedarfsdeckung bei.
Immer wieder tauchen Aussagen auf, die auf den
mutmaßlich hohen Schwermetallgehalt in Algen hinweisen. Aufgrund der
aktuellen Präsenz dieser Informationen wurde eine Schwerpunktaktion
gestartet. Insgesamt wurden 18 Nahrungsergänzungsmittel auf
Süßwasseralgenbasis hinsichtlich ihrer Gehalte an den Schwermetallen
Blei, Cadmium und Quecksilber untersucht. Die Analysen erfolgten im
Kompetenzzentrum Elemente Wien
(CC WELE) der AGES. Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse wurde die
Ausschöpfung der maximal tolerierbaren wöchentlichen
Schwermetallaufnahme (PTWI) unter Berücksichtigung der angegebenen
Verzehrsmengen errechnet.
„Der PTWI (Abk. für (engl.) provisional tolerable
weekly intake) ist diejenige Dosis eines Schadstoffes, die nach
gegenwärtigem Kenntnisstand bei lebenslanger wöchentlicher Aufnahme […]
nicht zu Gesundheitsstörungen führt.“ [
Pschyrembel, online-Ausgabe, Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin]
Weiters legt die
VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006
zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in
Lebensmitteln Schwermetallhöchstwerte in NEM fest, die ab 1. Juli 2009
gelten.
Die Resultate der Schwermetallanalyse zeigen, dass
der PTWI für Blei, Cadmium und Quecksilber – mit Ausnahme bei einer
Probe – durch den Verzehr der untersuchten Proben nur geringfügig (bis
zu 8 %) ausgeschöpft wird.
Allerdings wurden im Rahmen der Untersuchung massive
Kennzeichnungsmängel bei zahlreichen Proben festgestellt:
Verbotene irreführende und verbotene krankheitsbezogene Angaben bzw.
Kennzeichnungsverstöße aufgrund der Nahrungsergänzungsmittel- und
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Die Untersuchung
verdeutlicht, dass Nahrungsergänzungsmittel auf Algenbasis aus
toxikologischer Sicht keine Gefahr in Bezug auf überhöhte
Schwermetallbelastung darstellen und bei Einhaltung der
Verzehrsempfehlung ohne Bedenken verzehrt werden können.
Zusammenfassung / Wichtige Hinweise für die Verbraucher/-innen
NEM auf Süßwasseralgenbasis sind hinsichtlich ihres Schwermetallgehaltes zumeist unbedenklich
Süßwasseralgen liefern in Relation zur Gesamtnahrungsaufnahme nur vergleichsweise geringe Nährstoffmengen
Algentabletten werden sehr häufig mit verbotenen,
irreführenden Angaben in den Verkehr gebracht (Angaben hinsichtlich
Entschlackung, Entgiftung und Schwermetallausleitung sind aufgrund
mangelnder wissenschaftlicher Daten kritisch zu hinterfragen).
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
NEM aus Meeresalgen (Braunalgen, Seetang) sollten
augrund des oft sehr hohen Jodgehaltes nur nach fachlicher Beratung
eingenommen werden
Pressemeldung Download:
