30.08.2010 | 00:00:00 | ID: 6602 | Ressort: Ernährung | Wissenschaft & Forschung

Schwermetallgehalte in Nahrungsergänzungsmitteln auf „Algen“-Basis

Wien (agrar-PR) - Produkte, die als „Algentabletten“ angeboten werden, enthalten zumeist Spirulina und Chlorella, die aus Süßwasser gewonnen werden. Streng genommen zählt die Spirulina zur Gattung der Cyanobakterien, früher wurden sie jedoch als „Blaualgen“ bezeichnet.

Die getrockneten, meist grünfarbigen Präparate zeigen je nach Herkunft eine unterschiedliche Zusammensetzung: Proteine 55-67 %, Kohlenhydrate 10-19 %, Fette 7-15 %, Mineralstoffe 5-9 %. Sehr häufig werden Algentabletten als besonders nährstoffreich angepriesen.

Es ist jedoch zu bedenken, dass der durchschnittlich empfohlene Tagesverzehr von Algen in Form von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) bei lediglich 3-5 g liegt. In Relation zur Gesamtnährstoffaufnahme über die restliche Nahrung tragen NEM auf Algebasis somit nur zu einem vergleichsweise geringen Anteil zur Bedarfsdeckung bei.

Immer wieder tauchen Aussagen auf, die auf den mutmaßlich hohen Schwermetallgehalt in Algen hinweisen. Aufgrund der aktuellen Präsenz dieser Informationen wurde eine Schwerpunktaktion gestartet. Insgesamt wurden 18 Nahrungsergänzungsmittel auf Süßwasseralgenbasis hinsichtlich ihrer Gehalte an den Schwermetallen Blei, Cadmium und Quecksilber untersucht. Die Analysen erfolgten im Kompetenzzentrum Elemente Wien (CC WELE) der AGES. Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse wurde die Ausschöpfung der maximal tolerierbaren wöchentlichen Schwermetallaufnahme (PTWI) unter Berücksichtigung der angegebenen Verzehrsmengen errechnet.

„Der PTWI (Abk. für (engl.) provisional tolerable weekly intake) ist diejenige Dosis eines Schadstoffes, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand bei lebenslanger wöchentlicher Aufnahme […] nicht zu Gesundheitsstörungen führt.“ [Pschyrembel, online-Ausgabe, Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin]
Weiters legt die VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln Schwermetallhöchstwerte in NEM fest, die ab 1. Juli 2009 gelten.

Die Resultate der Schwermetallanalyse zeigen, dass der PTWI für Blei, Cadmium und Quecksilber – mit Ausnahme bei einer Probe – durch den Verzehr der untersuchten Proben nur geringfügig (bis zu 8 %) ausgeschöpft wird.

Allerdings wurden im Rahmen der Untersuchung massive Kennzeichnungsmängel bei zahlreichen Proben festgestellt: Verbotene irreführende und verbotene krankheitsbezogene Angaben bzw. Kennzeichnungsverstöße aufgrund der Nahrungsergänzungsmittel- und Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Die Untersuchung verdeutlicht, dass Nahrungsergänzungsmittel auf Algenbasis aus toxikologischer Sicht keine Gefahr in Bezug auf überhöhte Schwermetallbelastung darstellen und bei Einhaltung der Verzehrsempfehlung ohne Bedenken verzehrt werden können.

Zusammenfassung / Wichtige Hinweise für die Verbraucher/-innen
NEM auf Süßwasseralgenbasis sind hinsichtlich ihres Schwermetallgehaltes zumeist unbedenklich Süßwasseralgen liefern in Relation zur Gesamtnahrungsaufnahme nur vergleichsweise geringe Nährstoffmengen Algentabletten werden sehr häufig mit verbotenen, irreführenden Angaben in den Verkehr gebracht (Angaben hinsichtlich Entschlackung, Entgiftung und Schwermetallausleitung sind aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Daten kritisch zu hinterfragen). Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung NEM aus Meeresalgen (Braunalgen, Seetang) sollten augrund des oft sehr hohen Jodgehaltes nur nach fachlicher Beratung eingenommen werden
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