Bonn (agrar-PR) - Die Hecken in Hausgärten sollten jetzt in Form gebracht werden. Damit
Laub abwerfende Hecken ihre Form behalten, benötigen sie nun ihren ersten
Schnitt, auch Johannis-Schnitt genannt, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
mit. Vor jedem Heckenschnitt sollte der Hobbygärtner sich aber vergewissern,
dass keine Vögel mehr in der Hecke nisten. Der zweite Schnitt kann entweder
Ende August oder im Winter erfolgen.
Bei Nadelgehölzen genügt ein Schnitt im Juli. Der wichtigste Grundsatz
beim Formschnitt lautet: Eine breite Basis, die sich langsam nach oben verjüngt,
damit das Laub auch im unteren Bereich der Hecken genügend Licht erhält.
Beim starken Zuwachs in diesem Jahr fallen mehr Schnittreste als sonst üblich
an. Falls vom Umfang her möglich, sollte das Material nicht in die Mülltonne
wandern, sondern als Häckselgut zum Mulchen verwendet oder kompostiert
werden, empfiehlt die Landwirtschaftskammer.
Diese Empfehlung gilt nur für Hausgärten und nicht für Hecken,
Röhricht und Dickicht in freier Landschaft. Hierfür besteht in der
Zeit vom 1. März bis 30. September ein grundsätzliches Schnittverbot.