17.11.2021 | 11:49:00 | ID: 31529 | Ressort: Gartenbau | Pflanze

Wissenswertes zum Thema Baumfällarbeiten auf privaten Grundstücken

Berlin (agrar-PR) - Gründe, für eine Baumfällung auf privaten Grundstücken gibt es viele. In der Regel handelt es sich dabei zwar um praktische, rein ästhetische Maßnahmen wie die Gartenpflege, jedoch gibt es auch dringend notwendige Problembaumfällungen im Sinne der Gefahrenabwehr. Doch wann immer ein Baum gefällt wird, kommt das Thema Baumschutz zur Sprache. Eine Baumfällung gilt als Eingriff in die Natur – auch auf Privatgrundstücken.
Da der Baumschutz in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist, betreffen nachfolgende Erläuterungen Berlin und Brandenburg.

Die Verordnung zum Baumschutz

Wann dürfen Bäume in Berlin, Brandenburg und Umgebung gefällt werden? Dürfen Bäume, Hecken und Gehölze auf privaten Grundstücken überhaupt gefällt werden oder bedarf es einer Genehmigung von der zuständigen Behörde? Fragen, die es vor den Baumfällarbeiten zu klären gilt. Die Baumschutzverordnung (BaumSchVO) liefert die Antworten. Grundsätzlich gilt in der Zeit vom 1. März bis 30. September ein Bestandsschutz für Bäume, Hecken und Gehölze außerhalb von Wäldern. Der Grund: die alljährliche Brut- und Nistzeit von Vögeln und anderen Tieren. Bäume und Hecken in Gärten bilden den Lebensraum vieler Arten. Daher sind massive Rückschnitte erst zum Herbst, ab dem 1. Oktober erlaubt. Durch diese Regelung wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichergestellt und die Lebensgrundlage wildlebender Tiere geschützt. Doch es gibt noch weitere Regelungen die spezielle Baumarten betreffen. Hier gilt besondere Vorsicht, denn Verstöße können Mehrkosten mit sich bringen.

Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden?

Obstbäume im Garten sowie Bäume auf Dachgärten dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. Anders gestaltet sich die Sachlage bei Laubbäumen, Nadelgehölzarten wie der Waldkiefer und den beiden Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel. Diese Bäume sind geschützt, wenn ihr Stamm in einer Höhe von 1,30 Meter einen Mindestumfang von 80 Zentimetern aufweist. Auch mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 Zentimetern aufweist. Nun greift die Baumschutzverordnung. Baumfällungen müssen vorab durch die zuständige Behörde genehmigt werden. Baumfällanträge stehen als Online-Formular auf den entsprechenden Websiten zur Verfügung. Für die Bearbeitung des Antrages entstehen dem Grundstückseigentümer Gebühren. Die zuständige Behörde prüft, ob eine Ausnahmevoraussetzung vorliegt. Erst dann wird die Baumfällung im Sinne des Baumschutzes genehmigt. Unter Umständen, wenn es sich um besonders schützenswerte Baumarten handelt, kann die Genehmigung zur Fällung mit einer Neupflanzung oder Ausgleichzahlung verbunden sein. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung sehen in der Regel ein Bußgeld oder Ausgleichspflanzungen auf dem privaten Grundstück vor.

Die richtige Firma mit der Baumfällung beauftragen

Das Fällen von Bäumen auf privaten Grundstücken unterliegt je nach Baumart gewissen Regeln. Im Sinne des Baumschutzes und der Abwehr von Gefahren, die durch die Baumfällung entstehen können, bietet es sich an einen Fachbetrieb aus der Region mit dieser Aufgabe zu betreuen. Garten- und Landschaftspfleger sind Profis auf ihrem Gebiet. Sie übernehmen die Baumfällarbeiten zuverlässig, beantworten Fragen und kennen die gesetzlichen Vorgaben im Detail. So sind Grundbesitzer auf der sicheren Seite. Besonders kranke Baumarten, die an Standfestigkeit verloren, haben und dadurch eine Gefahr für den angrenzenden Straßenverkehr oder vorbeilaufende Fußgänger werden können, benötigen besondere Aufmerksamkeit. Beobachtungen müssen umgehend bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt gemeldet werden.

Auch bei Fällarbeiten an Grundstücksgrenzen können Fachbetriebe die Kommunikation mit der Nachbarschaft übernehmen. Bäume die auf einer Grundstücksgrenze wachsen, sind Eigentum beider Parteien. Die Kosten für die Fällung müssen gemeinschaftlich getragen werden. Fazit: Um Schäden bei einer Baumfällung zu vermeiden, sollte diese Tätigkeit immer von einem Fachbetrieb aus der Region durchgeführt werden. A-Z Garten- und Landschaftspflege GmbH ist ein kompetenter Ansprechpartner für professionelle Baumfällung für die Regionen Berlin und Brandenburg. Durch einen professionellen Partner an der Seite gestaltet sich die Baumfällung problemlos. Zudem werden alle Regelungen des Baumschutzes beachtet.

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