20.10.2014 | 17:30:00 | ID: 18931 | Ressort: Gartenbau | Produkte

Neue EU-Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von Obst und Gemüse

Schwerin (agrar-PR) -

Vom Verbot der Einfuhr bestimmter Erzeugnisse aus der EU nach Russland sind auch Obst und Gemüse betroffen. Um die dadurch verursachten Störungen auf dem Binnenmarkt abzufedern, erließ die EU-Kommission eine weitere zeitlich befristete Unterstützungsmaßnahme für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse.

Diese Maßnahme dient der Marktstabilisierung und –entlastung. Die Erzeuger erhalten dafür, dass sie bestimmte Erzeugnisse aus dem Markt nehmen, einen finanziellen Ausgleich. Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahme ist mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 am 18.10.2014 geschaffen, so dass ab sofort Anträge gestellt werden können.

In Deutschland besteht ein Kontingent für die Rücknahme von insgesamt 16.100 t. Davon entfallen 1.000 t auf Kohl, die überwiegende Menge steht für die Rücknahme von Äpfeln und Birnen zur Verfügung.

Für Mitglieder von Erzeugerorganisationen werden die Anträge von den jeweiligen Organisationen gestellt, andere Erzeuger wenden sich direkt an die zuständige Stelle.

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Thierfelder Str. 18, 18059 Rostock, für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge zuständig, dort sind nähere Informationen und auch die Formulare erhältlich.

Die zuständigen Kollegen sind auch unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen:

silke.krause@lallf.mvnet.de

hartmut.cziehso@lallf.mvnet.de (regierung-mv)

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Fax: 0385-588 16022
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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