30.11.2011 | 09:00:00 | ID: 11541 | Ressort: Gartenbau | Veranstaltungen

Dritte Landesgartenschau Schleswig-Holstein für 2016 ausgeschrieben

Kiel (agrar-PR) - Die Ausschreibung für die kommende Landesgartenschau 2016 in Schleswig-Holstein ist am 28. November veröffentlicht worden.
Die Federführung des Verfahrens liegt innerhalb der Landesregierung beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf sagte: "Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, noch in diesem Jahr den Startschuss für das Bewerbungsverfahren zu geben. Eine Landesgartenschau ist weit mehr als die Präsentation vielfältiger und wunderschön anzusehender Blütenmeere. Sie verbindet Gartengestaltung und Natur mit Erholung und Kultur.

Außerdem stärkt sie, wie die beiden Landesgartenschauen in Schleswig 2008 und Norderstedt 2011 eindrucksvoll bewiesen haben, den Tourismus, die regionale Wirtschaft und die regionale Infrastruktur. Die eigentliche Landesgartenschau dauert nur einen Sommer, aber sie schafft etwas Bleibendes. Ich freue mich auf die nächste Landesgartenschau 2016 und wünsche mir viele Bewerbungen und kreative Konzepte."

Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung und der "Bewerbungsleitlinien für die Planung und Durchführung einer Landesgartenschau in Schleswig-Holstein im Jahr 2016" können sich interessierte Städte und Gemeinden nunmehr im Amtsblatt informieren, unter welchen Voraussetzungen sie sich an dem Bewerbungsverfahren beteiligen können. (Die Bekanntmachung steht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Nr. 48, vom 28. November 2011.

Weitere Informationen auch im Internet: www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LandFischRaum/13_Landesgartenschau/Landesgartenschau_node.html )

Die Bewerbungsfrist endet am 23. März 2012. Die Vorauswahl für den nächsten Gartenschaustandort erfolgt durch ein sachkundiges Gremium unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern des Innen-, des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums sowie verschiedener Fachverbände.

Die endgültige Entscheidung über den nächsten Landesgartenschaustandort trifft die Landesregierung durch Kabinettsbeschluss. (PD)
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