26.01.2012 | 08:30:00 | ID: 12003 | Ressort: Gartenbau | Veranstaltungen

Keine Landesgartenschau 2014/2015 - Erneuter Anlauf nicht ausgeschlossen

Schwerin (agrar-PR) - Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen, auf die Durchführung einer Landesgartenschau 2014/2015 zu verzichten,da keine der beiden Bewerberstädte - Güstrow und Putbus - die Voraussetzungen erfüllt.
Das bedeutet aber nicht das grundsätzliche Aus für Landesgartenschauen in Mecklenburg-Vorpommern. "Die Entscheidung bezieht sich lediglich auf das aktuelle Auswahlverfahren. Ich halte einen späteren erneuten Anlauf durchaus für denkbar und freue mich, dass das Kabinett meinem Vorschlag gefolgt ist.

Das Engagement und die Begeisterung für eine Landesgartenschau waren in beiden Bewerberstädten riesig. Die Arbeit an den Konzepten hat viele Initiativen bei den Bürgern, in den Vereinen, Unternehmen und in den Verwaltungen bewirkt. Von diesem neuen Schwung werden die Städte auf jeden Fall profitieren", so Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die öffentliche Ausschreibung zur Durchführung einer Landesgartenschau erfolgte am 25. Januar 2011. In der Ausschreibung waren auch die wesentlichen Voraussetzungen formuliert. Als eine "zwingend zu erfüllende Voraussetzung" musste von den Bewerberstädten die gesicherte dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Runderlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2007 nachgewiesen werden.

Nur finanziell tragfähige Konzepte für die Vorbereitung, Durchführung und die Folgekosten einer Landesgartenschau sollten bei der Auswahl Berücksichtigung finden.

Als weitere Voraussetzung galt neben den gärtnerischen und gartenarchitektonischen Planungen auch der Nachweis nachhaltiger positiver Effekte für die Kommunen.

Es sollten mit Umsetzung der Konzepte spürbare Impulse für die Intensivierung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die weitere Entwicklung des Tourismus gesetzt werden und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau deutlich werden.

Beworben um die Ausrichtung einer Landesgartenschau hatten sich die Städte Güstrow und Putbus. Die Konzepte beider Städte enthielten Planungen für interessante Gartenschauen. Sie machten deutlich, dass nicht nur temporäre Effekte angestrebt werden, sondern die geplanten Investitionen auch die langfristige Entwicklung der Kommune sowie der Region befördern würden.

Die Konzepte wurden von den Mitgliedern der Bewertungskommission nach einer zuvor gemeinsam erarbeiteten Matrix beurteilt. Die Mitglieder der Bewertungskommission gaben ein mehrheitliches Votum für Güstrow ab.

Die Prüfung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgte durch das Ministerium für Inneres und Sport in Verbindung mit den für die beiden Städte zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden. Diese Prüfung ergab, dass Putbus auch ohne die finanzielle Belastung durch eine Landesgartenschau und deren Folgekosten nur eingeschränkt finanziell leistungsfähig ist.

Notwendige Kreditaufnahmen zur Finanzierung einer Landesgartenschau würden diese Situation noch verschärfen.

Auch für die Stadt Güstrow fiel die Prüfung der dauerenden finanziellen Leistungsfähigkeit durch das Innenministerium letztendlich negativ aus. Denn auch die Reduzierung des ursprünglich vorgesehenen Investitionsaufwandes von 37,7 Millionen Euro auf 19,1 bei gleichzeitiger Erhöhung des Eigenanteils der Stadt auf 8,9 Millionen Euro reichte nicht aus, um der Stadt die notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit zu bestätigen.

Zudem war festgestellt worden, dass die verfügbaren Förderinstrumente des Landes nicht ausreichen würden, um Fördermittel in der von der Stadt Güstrow erwarteten Höhe bereitzustellen. (PD)
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