24.03.2011 | 16:10:00 | ID: 8777 | Ressort: Gartenbau | Veranstaltungen

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Arbeitstagung Qualitätskontrolle Obst und Gemüse

Bonn (agrar-PR) - Sicherheit, Qualität und Transparenz - das ist der Dreiklang, mit dem frisches Obst und Gemüse auf internationalen Märkten erfolgreich gehandelt wird.
Grundlage auch in Deutschland ist dabei vor allem die Verordnung Nr. 1580/2007 der Europäischen Gemeinschaft (EG). Nach einer umfassenden Reform der Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse in 2009 wird die Ware prinzipiell nach der allgemeinen Vermarktungsnorm gekennzeichnet und kontrolliert oder fakultativ nach bestehenden UNECE-Normen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, wenn eine Klassifizierung gewünscht ist. Ausnahme bilden hier lediglich wenige spezielle Vermarktungsnormen, die noch für zehn einzelne Warenarten bestehen, die aber wertmäßig etwa 75 Prozent des EG-Handels für Obst und Gemüse ausmachen.

Zu diesem - auch weiterhin dynamischen - Themenkreis hat in Bonn Mitte März die 28. Internationale Arbeitstagung Qualitätskontrolle Obst und Gemüse stattgefunden, auf der sich rund 200 Wirtschaftsbeteiligte aus allen Handelsstufen und aus 18 Nationen über den aktuellen Sachstand informieren konnten.

Im zweijährigen Turnus bietet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) das praxisorientierte Forum an. Diesmal lagen Schwerpunkte auf Erfahrungsberichten aus einzelnen Erzeugerländern und den Erläuterungen zu den UNECE-Normen für einzelne Erzeugnisse bei Mangos, Zitrusfrüchten, Schalotten, Blattgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Radieschen und Wurzelpetersilie.

Nach knapp zwei Jahren Praxis auf Basis der Reform von 2009 berichtete Helge Wiecking aus Sicht des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) in Oldenburg: "Die allgemeine Vermarktungsnorm wird selten ausschließlich genutzt. Die Wirtschaft kennzeichnet vorrangig nach den zehn speziellen Vermarktungsnormen oder nach den UNECE-Normen, da bei beiden eine angestrebte Klassifizierung der Ware möglich ist." So werde auf dem Markt eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte erleichtert.

Auch in den Vorträgen der internationalen Tagungsgäste zeigte sich, dass eine sachgerechte Qualitätskontrolle, die für die gewünschte Transparenz bei der Produktqualität sorgt, oberstes Gebot für den Handel ist. In Frankreich zum Beispiel ist die verantwortliche Behörde direkt an das Finanzministerium angegliedert, das letztlich auch für allgemeine Betrugsvergehen zuständig ist. Aus den Niederlanden wird berichtet, dass bei den Kontrollverfahren keine gravierenden Änderungen auffallen. Die Wirtschaft kontrolliert nach der Allgemeinen Vermarktungsnorm und arbeitet oft sogar noch nach den alten Standards, die den UNECE-Normen häufig nahezu entsprechen. In Südafrika finden die internationalen Standards erst seit Juli 2009 Anwendung. Hier ergänzen aufgrund des maßgeblichen Zeitfaktors im Export-Warenfluss sogar inländische Vorschriften die Qualitätskontrollen und werden nötigenfalls jährlich angepasst.

Alle Maßnahmen und Vorschriften dienen letztendlich dazu, dem Verbraucher verkehrsfähige Ware von hoher Qualität in der Art und Weise zu präsentieren, dass er eine individuelle Kaufentscheidung selbst treffen kann und nicht nur den Preis beurteilen muss. Dafür braucht er eine vollständige, korrekte und möglichst transparente Kennzeichnung am Produkt. Und das kann am ehesten eine kompetente Qualitätskontrolle leisten - möglichst auf allen Handelsstufen. (aid)
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