Kiel (agrar-PR) -
Die Ausschreibung für die Landesgartenschau Schleswig-Holstein 2020 ist heute (24. März 2014) veröffentlicht worden. "Ich freue mich, dass mit der Ausschreibung für die vierte Landesgartenschau der Weg zu einem regelmäßigen Turnus eingeleitet wird", sagte der zuständige Umweltminister Robert Habeck. Landesgartenschauen seien Leistungsschauen, bei der sich alle Sparten des hiesigen Gartenbaus mit ihren Produkten und Dienstleistungen präsentierten. Sie wirkten zudem als Impulsgeber und Motor für eine zukunftsorientierte, nachhaltige Stadtentwicklung.
Die bisher durchgeführten Gartenschauen in Schleswig 2008 und Norderstedt 2011 haben gezeigt, dass Tourismus und Wirtschaft in der Region gestärkt werden. Solche Impulse werden auch für die Landesgartenschau Eutin im Jahr 2016 erwartet, für die zurzeit die Vorarbeiten laufen. "Eine Landesgartenschau dauert nur einen Sommer, aber sie schafft etwas Bleibendes, von dem insbesondere die Bewohner der Kommune und der Region langfristig profitieren. Für die jetzt ausgeschriebene Landesgartenschau 2020 wünsche ich mir viele Bewerbungen und kreative Konzepte", sagte Habeck.
Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung und der "Bewerbungsleitlinien für die Planung und Durchführung einer Landesgartenschau in Schleswig-Holstein im Jahr 2020" im Amtsblatt können sich interessierte Städte und Gemeinden jetzt informieren, unter welchen Voraussetzungen sie sich an dem Bewerbungsverfahren beteiligen können. Die Veröffentlichung ist im Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Nr. 13, vom 24. März 2014 erfolgt. Weitere Informationen auch im Internet unter:
http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LandFischRaum/13_La
ndesgartenschau/Landesgartenschau_node.html
Die Bewerbungsfrist endet am 27. Februar 2015, damit die Kommunen einen angemessenen zeitlichen Vorlauf für ihre Planungen haben. Danach erfolgt die Vorauswahl für den Gartenschaustandort 2020 durch ein sachkundiges Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des Innen-, des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums sowie verschiedener Fachverbände. Die endgültige Entscheidung trifft die Landesregierung durch Kabinettsbeschluss. Die Federführung des Verfahrens liegt innerhalb der Landesregierung beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.
Die Finanzierung einer Landesgartenschau erfolgt durch die ausrichtende Stadt bzw. Gemeinde. Allerdings besteht für die Kommune die Möglichkeit, für Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landesgartenschau eine Förderung durch das Land im Rahmen bestehender einschlägiger Programme zu beantragen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de