12.06.2015 | 20:50:00 | ID: 20509 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

„Ein starkes Signal für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung in NRW“

Düsseldorf (agrar-PR) - Landesregierung, Landwirtschaftsverbände, Vertreter aus Tierschutzorganisationen und Einzelhandel unterzeichnen gemeinsame Erklärung zum Schnäbelkürzen
In NRW sollen künftig die Schnäbel von Legehennen und Puten nicht mehr routinemäßig gekürzt werden. Die Landesregierung, die Landwirtschaftsverbände sowie Tierschutzorganisationen und Einzelhandelsunternehmen unterzeichneten dazu jetzt eine gemeinsamen Erklärung. Darin wird vereinbart, bis möglichst Ende 2016 auf das routinemäßige Schnäbelkürzen in der Geflügelhaltung zu verzichten, das derzeit europaweit gängige Praxis in der Geflügelzucht ist.

„Das Schnäbelkürzen soll in NRW schon bald der Vergangenheit angehören. Mit der heutigen Erklärung setzen wir gemeinsam ein wichtiges Zeichen für eine verantwortungsvolle Tierhaltung und mehr Tierwohl. Für eine tiergerechte Landwirtschaft und eine nachhaltige Tierhaltung in NRW müssen wir an einem Strang ziehen“, sagte Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel nach der Unterzeichnung.

Schnäbelkürzen in der konventionellen Landwirtschaft

Das routinemäßige Kürzen der Schnäbel bei Legehennen wird in der konventionellen Geflügelhaltung überwiegend als wirksamste Methode gegen Kannibalismus und Federpicken bei Legehennen und Puten angesehen. Es wird in Europa bei Puten und Legehennen nahezu flächendeckend angewandt. Dabei wird mit Hilfe eines Infrarotverfahrens die Oberschnabelspitze des Schnabels bei den Eintagsküken gekürzt. Nach dem Tierschutzgesetz handelt es sich bei dem Eingriff des Schnabelkürzens um eine Amputation. Diese ist nur im Einzelfall auf der Grundlage einer behördlichen Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Gemeinsames Pilotprojekt in NRW

Mit einem gemeinsamen Pilotprojekt soll das von Bund und Ländern im letzten Jahr vereinbarte Ausstiegsszenario begleitet werden. Aus dem Einzelhandel unterstützen beispielsweise die Rewe Group und Lidl das Projekt. Sie haben ihr Interesse bekundet, entsprechendes Putenfleisch sowie Eier in ihren Filialen zu verkaufen. Die gemeinsame Erklärung beschreibt das Ausstiegsszenario für NRW.

Unterzeichnet haben diese Vereinbarung das nordrhein-westfälische Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerium, als Vertreter der Landwirtschaft der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV), der Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen e.V., der Tierschutzverband PROVIEH – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., GIQS sowie als Vertreter der Lebensmittel verarbeitenden Industrie Dräger und für den Lebensmitteleinzelhandel die REWE Group und Lidl. Die gemeinsame Erklärung beschreibt, wie auf der Grundlage eines gemeinsamen, wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekts künftig auf das routinemäßige Schnabelkürzen in der konventionellen Geflügelhaltung verzichtet werden soll.

Ein wichtiger Bestandteil sind dabei Veränderungen im System. Zur fachlichen Betreuung dieses Projektes richtet das Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerium eine Koordinierungsstelle ein. Ende 2016 sollen die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet werden. „Unser oberstes Ziel bleibt, den Tieren Leid und Schmerzen zu ersparen. Unsere gemeinsame Erklärung beschreibt den Weg, wie dieses Ziel erreicht werden soll“, so WLV-Präsident Johannes Röring und RLV-Präsident Bernhard Conzen.

Agrarministerkonferenz April 2014 verständigte sich auf begleitetes Ausstiegsszenario

Die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern hat sich im April 2014 mit dem „Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Legehennen bis 2016“ befasst. Nordrhein-Westfalen hat sich hierzu gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und weiteren 9 Ländern darauf verständigt, dieses Ziel möglichst bis Ende 2016 zu erreichen. Nordrhein-Westfalen fordert dies zudem für Puten gleichermaßen. Dazu ist ein „begleitetes Ausstiegsszenario“ beabsichtigt, das die Voraussetzung dafür schaffen soll. Ab Ende 2016 sollen generell keine behördlichen Genehmigungen für das Kürzen von Schnäbeln bei Geflügel mehr erteilt werden. (umwelt-nrw)
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