25.07.2019 | 17:45:00 | ID: 27644 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

„Mahnung aus Brüssel nehmen wir sehr ernst"

Hannover (agrar-PR) - Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zur Einhaltung der Nitratrichtlinie
Hannover. „Niedersachsen ist sich seiner Verantwortung für den Wasserschutz bewusst. Wir nehmen die Mahnung aus Brüssel sehr ernst", betonte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast heute (Donnerstag) während einer Pressekonferenz. Damit reagiert Otte-Kinast auf das heutige Mahnschrieben der Europäischen Kommission an die Bundesrepublik Deutschland. Darin heißt es, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Einhaltung der Nitratrichtlinie weiterhin nicht umgesetzt werde.

„Kein anderes Bundesland ist bei der Lösung der Nährstoffproblematik so engagiert unterwegs wie wir", erklärte Otte-Kinast. Ihr Ministerium verfolge einen besonders ambitionierten Ansatz, der drei Bausteine umfasst: die Ausweisung nitratsensibler Gebiete und die Ausweisung phosphatsensibler Gebiete und die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen im gesamten Land (ENNI). Das Land macht damit von zwei Länderermächtigungen gemäß § 13 der Düngeverordnung (DüV) Gebrauch.

Zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers werden in den ausgewiesenen Gebieten bestimmte Auflagen für die Bewirtschaftung verhängt. Niedersachsen schlägt für die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete jeweils drei Maßnahmen vor. Unter anderem das Aufbringen und Einarbeiten von Dünger innerhalb von einer Stunde oder eine verminderte Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden. Hinzu kommen demnächst die Maßnahmen, die derzeit zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission verhandelt werden. Beispielsweise die Absenkung der Düngung um 20 Prozent unter Bedarf oder die Verlängerung von Sperrzeiten für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern.

„Die Abgrenzung der sensiblen Gebiete ist abgeschlossen. Die Karten liegen uns vor", sagte Ministerin Otte-Kinast. Der Verordnungstext sei zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium abgestimmt.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erklärte: „Die Herausforderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe werden durch den deutlichen Druck aus Brüssel erheblich verschärft. Ich denke dabei an Ertragseinbußen oder Investitionen in Lagerraum für Wirtschaftsdünger." Mit Hilfe der Landwirtschaftskammer und anderen Beratungsträgern wolle man beratend zur Seite stehen. „Das muss auch alles von den Familienbetrieben zu leisten sein. Sonst erleben wir einen Strukturbruch", betonte Otte-Kinast. Wer durch den Abbau seines Tierbestandes leichter als durch andere Maßnahmen die Vorgaben einhalten könne, werde vermutlich diese Konsequenzen ziehen.

Hintergrund 

Was steckt hinter den Länderermächtigungen?

Die Verordnung nach § 13 Absatz 6 DüV zu Meldepflichten des Nährstoffvergleichs und der Düngebedarfsermittlung befindet sich in der Verbandsbeteiligung. Damit wird die Transparenz der Nährstoffströme deutlich verbessert und eine konsequente Umsetzung der düngerechtlichen Regelungen unterstützt. Für die Erfassung der Nährstoffströme hat die niedersächsische Düngebehörde der Landwirtschaftskammer im Auftrag des Landes die Datenbank ENNI - Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen - programmiert. ENNI ist jetzt im Testbetrieb. Betriebsinhaber werden dann verpflichtet, Angaben zum Nährstoffvergleich und zum Düngebedarf jeweils zum 31. März für das abgelaufene Jahr zu melden. Niedersachsen ist mit dieser Datenbank übrigens Vorreiter in Deutschland. Wenn die Kommission fordert, dass schnelle Aussagen über die Wirksamkeit der Maßnahmen vorgelegt werden sollen, dann könnte das Niedersachsen künftig. Nährstoffströme werden zu 100 Prozent transparent sein. 

Die Umsetzung der Länderverordnung nach § 13 Absatz 2 DüV erforderte umfangreiche Abstimmungen zur Festlegung der Gebietskulissen der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete. Der Verordnungsentwurf wird derzeit zwischen dem Landwirtschafts- und Umweltministerium endabgestimmt. Nach jetzigem Stand umfassen die nitratsensiblen Gebiete gemäß § 13 Absatz 2 Düngeverordnung rund 38 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Niedersachsen. Eine Binnendifferenzierung auf Grundlage des Zustandes von Teilflächen der Grundwasserkörper ist erfolgt und hat zu diesem Wert geführt. Die geplante Länderverordnung ist übrigens nach Kenntnis des ML neben Schleswig-Holstein bundesweit die einzige, die verpflichtende Maßnahmen in Phosphat belasteten Gebieten beinhaltet. Diesen Ansatz hatten BMEL und BMU bislang nicht verfolgt. Niedersachsen hält das aber ebenso wie die EU-Kommission für notwendig.
Pressekontakt
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