Stuttgart (agrar-PR) -
Minister Hauk lässt Regelung zur Unwetterhilfe von Experten diskutieren "Das Land lässt die von dem extremen Unwetter am Bodensee
betroffenen Landwirte nicht im Stich. Mit den verabschiedeten
Eckpunkten zur Unwetterhilfe will das Land einen spürbaren finanziellen
Beitrag leisten, dazu muss die Auszahlung aber sinnvoll erfolgen.
Deshalb werden wir mit einem Expertengremium in der kommenden Woche die
möglichen Auszahlungsmodelle diskutieren und die zur Verfügung
stehenden 4,9 Millionen Euro dann schnellstens entsprechend einsetzen",
sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen
Raum, Peter Hauk MdL, am Sonntag (5. Juli) in Stuttgart.
Bei dem Unwetter am 26. Mai 2009 in der Bodenseeregion sind
landwirtschaftliche Kulturen im Umfang von rund 24.000 Hektar teilweise
vollkommen vernichtet worden. Die Schäden dieses Ereignisses belaufen
sich nach letzten Schätzungen auf rund 55,1 Millionen Euro. Der
Ministerrat hatte deshalb am vergangenen Montag (29. Juni) die
Eckpunkte für Hilfsmaßnahmen des Landes zur Bewältigung der Schäden
beschlossen.
Europäische Maßgabe für die Gewährung von Hilfen ist, dass im
einzelnen Betrieb eine Mindestschadensschwelle von 30 Prozent der
Naturalerzeugung überschritten ist. Weiterhin müssen die Betriebe
nachweisen, dass sie ausreichend Vorsorge in Form einer Versicherung
oder anderer Maßnahmen wie zum Beispiel Hagelschutznetze getroffen
haben. Bei Existenzgefährdung oder nicht erschwinglichen
Versicherungsprämien sind in Ausnahmefällen auch bei nicht
ausreichender Vorsorge zinsverbilligte Darlehen möglich.
Experten diskutieren zielgerichtete Umsetzung der Unwetterhilfe
"Wir müssen bei der Gewährung von Hilfen den Grundsatz einer
ausreichenden Eigenvorsorge zu Grunde legen und gehen davon aus, dass
sich Landwirte in ausreichendem Umfang gegen übliche Unwetterschäden
versichern", betonte der Minister. Zwingende Bedingung für Hilfen sei
daher ein außergewöhnliches Ereignis, wie das Unwetter vom 26. Mai
dieses Jahres.
Um sicher zu sein, dass bei den vielen unterschiedlichen
Schadensfällen die geplanten Hilfen gerecht greifen, habe Minister Hauk
nun veranlasst, dass in der kommenden Woche die Details der
Schadensfestsetzung gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Verbänden
und der Versicherungswirtschaft diskutiert und die Ergebnisse dann
direkt umgesetzt werden. Dabei solle vor allem die Frage geklärt
werden, ab wann ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt. "Die
bisherigen Versicherungsprämien sind in einigen Bereichen, wie zum
Beispiel dem Obstbau, so hoch, dass sich die Betriebe eine Versicherung
nicht leisten können. Diese deshalb nun nicht bei der Hilfe zu
beachten, wäre falsch", erklärte Hauk. Denkbar wäre, dass der Landwirt
dann einen Zuschuss erhält, wenn er mindestens 50 Prozent seiner Fläche
versichert hat.
Erfüllen die Betriebe alle Voraussetzungen, kann ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
Liege bei dem Landwirt keine erschwingliche Versicherung vor, werde
diesem ebenfalls geholfen, wenn sein Betrieb durch das vergangene
Unwetter in Existenznöte geraten ist. Für diese Fälle bestehe die
Möglichkeit eines zinsverbilligten Darlehens.
Land unterstützt Investition in Hagelnetze
Auch im Bereich der Förderung von Landwirten, die in Hagelnetze
investieren, habe das Land einen Schwerpunkt gesetzt. "Wer durch
Hagelnetze vorsorgt und dadurch die Ernte schützt, erhält vom Land eine
bevorzugte Behandlung", so Hauk. Pro Hektar sei von Investitionskosten
zwischen 13.000 bis 16.000 Euro für Hagelschutznetze auszugehen. Der
Beihilfebetrag beträgt dabei im Schnitt rund 5.000 Euro pro Hektar
Neuanlage. Auch Landwirte, deren Netze durch das starke Unwetter
zerstört wurden, würden bei der Unwetterhilfe bedacht.
Land setzt Liquiditätshilfe für Landwirte in Kraft
Parallel hat das Land bereits zum 1. Juli das vom Bund zur
Stabilisierung der Liquiditätslage landwirtschaftlicher Betriebe in der
momentan schwierigen Marktlage gestartet. Insgesamt stehen den Ländern
25 Millionen Euro zur Verfügung. Baden-Württemberg erhält davon
1,9 Millionen Euro.
Mit den Mitteln werden Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
in Höhe von maximal 100.000 Euro, die mit einer Laufzeit von vier
Jahren und einem Tilgungsfreijahr angeboten werden, um ein Prozent
verbilligt. Die Darlehen können zur Vorfinanzierung der Betriebsprämien
in Anspruch genommen werden. Dabei kann ein Betrag von maximal
70 Prozent der Betriebsprämie des Jahres 2008 zinsfrei vorfinanziert
werden, sofern von der Möglichkeit der Sondertilgung innerhalb von zehn
Werktagen nach Auszahlung der Betriebsprämie Gebrauch gemacht wird. Die
Liquiditätshilfedarlehen müssen für betriebliche Zwecke eingesetzt
werden.
Zusatzinformationen:
Das Liquiditätshilfe-Programm wurde auf der Grundlage der
sogenannten De-minimis-Verordnung für Agrarerzeugnisse der EU erstellt.
Danach darf der Beihilfewert (=Subventionswert je Betrieb) maximal
7.500 Euro in drei Kalenderjahren betragen. Wer diesen Betrag ganz
ausgeschöpft hat, kann kein verbilligtes Liquiditätshilfedarlehen mehr
erhalten.
Zuständig für das Programm sind die Landratsämter (Fachbereich
Landwirtschaft). Die finanzielle Abwicklung erfolgt durch die L-Bank.
Landwirte, die ein Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen wollen,
wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die entsprechend des
Liquiditätsbedarfes im landwirtschaftlichen Betrieb einen
Darlehensantrag stellt. Auf der Basis dieses Darlehensantrags wird der
Antrag auf Bewilligung eines Zinszuschusses beim Landratsamt /
Landwirtschaftsamt eingereicht. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
wird der Darlehensantrag von der Hausbank bearbeitet. Sobald eine
Darlehenszusage vorliegt, veranlasst diese dann die Auszahlung des
verbilligten Darlehens.
Spätestens am 15. Oktober 2009 muss der Antrag auf Zinsverbilligung
beim Landratsamt / Fachbereich Landwirtschaft eingegangen sein
(Ausschlussfrist). Weitere Informationen und die Antragsvordrucke
können in Kürze bei der L-Bank und unter der Internet-Adresse:
www.landwirtschaft-bw.de/Förderung abgerufen werden.