06.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1107 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

"Unwetterhilfe muss sinnvoll umgesetzt werden"

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Hauk lässt Regelung zur Unwetterhilfe von Experten diskutieren
"Das Land lässt die von dem extremen Unwetter am Bodensee betroffenen Landwirte nicht im Stich. Mit den verabschiedeten Eckpunkten zur Unwetterhilfe will das Land einen spürbaren finanziellen Beitrag leisten, dazu muss die Auszahlung aber sinnvoll erfolgen. Deshalb werden wir mit einem Expertengremium in der kommenden Woche die möglichen Auszahlungsmodelle diskutieren und die zur Verfügung stehenden 4,9 Millionen Euro dann schnellstens entsprechend einsetzen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Sonntag (5. Juli) in Stuttgart.

Bei dem Unwetter am 26. Mai 2009 in der Bodenseeregion sind landwirtschaftliche Kulturen im Umfang von rund 24.000 Hektar teilweise vollkommen vernichtet worden. Die Schäden dieses Ereignisses belaufen sich nach letzten Schätzungen auf rund 55,1 Millionen Euro. Der Ministerrat hatte deshalb am vergangenen Montag (29. Juni) die Eckpunkte für Hilfsmaßnahmen des Landes zur Bewältigung der Schäden beschlossen.

Europäische Maßgabe für die Gewährung von Hilfen ist, dass im einzelnen Betrieb eine Mindestschadensschwelle von 30 Prozent der Naturalerzeugung überschritten ist. Weiterhin müssen die Betriebe nachweisen, dass sie ausreichend Vorsorge in Form einer Versicherung oder anderer Maßnahmen wie zum Beispiel Hagelschutznetze getroffen haben. Bei Existenzgefährdung oder nicht erschwinglichen Versicherungsprämien sind in Ausnahmefällen auch bei nicht ausreichender Vorsorge zinsverbilligte Darlehen möglich.

Experten diskutieren zielgerichtete Umsetzung der Unwetterhilfe

"Wir müssen bei der Gewährung von Hilfen den Grundsatz einer ausreichenden Eigenvorsorge zu Grunde legen und gehen davon aus, dass sich Landwirte in ausreichendem Umfang gegen übliche Unwetterschäden versichern", betonte der Minister. Zwingende Bedingung für Hilfen sei daher ein außergewöhnliches Ereignis, wie das Unwetter vom 26. Mai dieses Jahres.

Um sicher zu sein, dass bei den vielen unterschiedlichen Schadensfällen die geplanten Hilfen gerecht greifen, habe Minister Hauk nun veranlasst, dass in der kommenden Woche die Details der Schadensfestsetzung gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Verbänden und der Versicherungswirtschaft diskutiert und die Ergebnisse dann direkt umgesetzt werden. Dabei solle vor allem die Frage geklärt werden, ab wann ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt. "Die bisherigen Versicherungsprämien sind in einigen Bereichen, wie zum Beispiel dem Obstbau, so hoch, dass sich die Betriebe eine Versicherung nicht leisten können. Diese deshalb nun nicht bei der Hilfe zu beachten, wäre falsch", erklärte Hauk. Denkbar wäre, dass der Landwirt dann einen Zuschuss erhält, wenn er mindestens 50 Prozent seiner Fläche versichert hat.

Erfüllen die Betriebe alle Voraussetzungen, kann ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro gewährt werden.

Liege bei dem Landwirt keine erschwingliche Versicherung vor, werde diesem ebenfalls geholfen, wenn sein Betrieb durch das vergangene Unwetter in Existenznöte geraten ist. Für diese Fälle bestehe die Möglichkeit eines zinsverbilligten Darlehens.

Land unterstützt Investition in Hagelnetze

Auch im Bereich der Förderung von Landwirten, die in Hagelnetze investieren, habe das Land einen Schwerpunkt gesetzt. "Wer durch Hagelnetze vorsorgt und dadurch die Ernte schützt, erhält vom Land eine bevorzugte Behandlung", so Hauk. Pro Hektar sei von Investitionskosten zwischen 13.000 bis 16.000 Euro für Hagelschutznetze auszugehen. Der Beihilfebetrag beträgt dabei im Schnitt rund 5.000 Euro pro Hektar Neuanlage. Auch Landwirte, deren Netze durch das starke Unwetter zerstört wurden, würden bei der Unwetterhilfe bedacht.

Land setzt Liquiditätshilfe für Landwirte in Kraft

Parallel hat das Land bereits zum 1. Juli das vom Bund zur Stabilisierung der Liquiditätslage landwirtschaftlicher Betriebe in der momentan schwierigen Marktlage gestartet. Insgesamt stehen den Ländern 25 Millionen Euro zur Verfügung. Baden-Württemberg erhält davon 1,9 Millionen Euro.

Mit den Mitteln werden Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von maximal 100.000 Euro, die mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem Tilgungsfreijahr angeboten werden, um ein Prozent verbilligt. Die Darlehen können zur Vorfinanzierung der Betriebsprämien in Anspruch genommen werden. Dabei kann ein Betrag von maximal 70 Prozent der Betriebsprämie des Jahres 2008 zinsfrei vorfinanziert werden, sofern von der Möglichkeit der Sondertilgung innerhalb von zehn Werktagen nach Auszahlung der Betriebsprämie Gebrauch gemacht wird. Die Liquiditätshilfedarlehen müssen für betriebliche Zwecke eingesetzt werden.

Zusatzinformationen:

Das Liquiditätshilfe-Programm wurde auf der Grundlage der sogenannten De-minimis-Verordnung für Agrarerzeugnisse der EU erstellt. Danach darf der Beihilfewert (=Subventionswert je Betrieb) maximal 7.500 Euro in drei Kalenderjahren betragen. Wer diesen Betrag ganz ausgeschöpft hat, kann kein verbilligtes Liquiditätshilfedarlehen mehr erhalten.

Zuständig für das Programm sind die Landratsämter (Fachbereich Landwirtschaft). Die finanzielle Abwicklung erfolgt durch die L-Bank. Landwirte, die ein Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen wollen, wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die entsprechend des Liquiditätsbedarfes im landwirtschaftlichen Betrieb einen Darlehensantrag stellt. Auf der Basis dieses Darlehensantrags wird der Antrag auf Bewilligung eines Zinszuschusses beim Landratsamt / Landwirtschaftsamt eingereicht. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wird der Darlehensantrag von der Hausbank bearbeitet. Sobald eine Darlehenszusage vorliegt, veranlasst diese dann die Auszahlung des verbilligten Darlehens.

Spätestens am 15. Oktober 2009 muss der Antrag auf Zinsverbilligung beim Landratsamt / Fachbereich Landwirtschaft eingegangen sein (Ausschlussfrist). Weitere Informationen und die Antragsvordrucke können in Kürze bei der L-Bank und unter der Internet-Adresse: www.landwirtschaft-bw.de/Förderung abgerufen werden.
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