20.12.2022 | 11:59:00 | ID: 34953 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

1,4 Milliarden Euro für lebenswerte Regionen

Dresden (agrar-PR) - Haushalt auf innovationsgestützte Regionalentwicklung ausgerichtet
„Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land, Unterstützung von Innovationen und guten Ideen sowie Entscheidungen vor Ort – das sind die Ziele des Staatsministeriums für Regionalentwicklung. Der Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre macht das erneut deutlich“, das unterstreicht Staatsminister Schmidt nach der Verabschiedung des Einzelplanes des Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) gestern Abend im Sächsischen Landtag.

Der Einzelplan 10 sieht Ausgaben in Höhe von circa 1,4 Milliarden Euro vor. Dazu kommen LEADER-Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro, die durch das SMR fachlich umgesetzt werden.

Neu mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 wird eine Unterstützung der Kommunen bei der Flächenplanung für Gewerbe- und Industriegebiete möglich. Zehn Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Sie sollen den Kommunen bei der Zwischenfinanzierung helfen, wenn ihnen hohe Kosten bei der vorausschauenden Entwicklung solcher Standorte entstehen, sie die einzelnen Grundstücke aber noch nicht vermarkten können.
„Für diese neue Fördermöglichkeit gibt es einen hohen Bedarf, weil wir nur so künftig im Standortwettbewerb um Investitionsprojekte erfolgreich sein können. Es fehlt bisher zu oft an vorbereiteten Flächen, auf denen ein schneller Start von Investitionen möglich ist“, so Staatsminister Thomas Schmidt. „Ich bin deshalb froh, dass mit dem Haushalt diese neue Möglichkeit zur Verfügung steht. Die entsprechende Förderrichtlinie werden wir Anfang Januar im Kabinett verabschieden.“

Trotz der Kürzungen des Bundeshaushaltes beim Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ kann das Landesprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ im kommenden Jahr mit einem Aufruf in Höhe von rund 22 Millionen Euro fortgesetzt werden. „Mit dem Programm ist es in den vergangenen Jahren gelungen, viele Bauprojekte in den Ortskernen der Dörfer und kleinen Städte zu unterstützen. Der Bedarf ist nach wie vor groß. Ich bin deshalb dankbar, dass die Koalitionsfraktionen für die kommenden beiden Jahre dafür noch einmal je neun Millionen Euro aus Landesmitteln zusätzlich bereitgestellt haben“, so der Minister. Für den Bereich der Ländlichen Entwicklung sind darüber hinaus 10,8 Millionen Euro zur Förderung kleinerer Projekte im Rahmen der Regionalbudgets sowie 16 Millionen Euro für die Ländliche Neuordnung veranschlagt.


Für die Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) werden im Doppelhaushalt für die beiden Jahre zwölf Millionen Euro bereitgestellt. Es können nichtinvestive Maßnahmen wie Regionale Strategie- und Handlungskonzeptionen oder Bund-Land-Projekte mit fachübergreifenden Ansätzen gefördert werden. Darüber hinaus sind auch Investitionen förderfähig, und zwar für einzelne Maßnahmen, die aus diesen Konzepten umgesetzt werden sowie für Vorhaben zur Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge, die mit Blick auf den demografischen Wandel erforderlich werden.

Die Arbeit der vier Regionalen Planungsverbände wird in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt 2,8 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. Auf diese Weise sollen die Verbände in die Lage versetzt werden, die zusätzlichen Aufgaben fristgerecht zu erfüllen, die mit der Ausweisung der vom Bund vorgegebenen Flächenziele für den Ausbau der Windenergie entstehen. Zudem wird der Freistaat Sachsen künftig auch die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten für Regionalpläne übernehmen. Dafür sind 1,6 Millionen Euro im Doppelhaushalt vorgesehen.

Mit dem neuen Doppelhaushalt stehen insgesamt 356 Millionen Euro für Bewilligungen in der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung – rund 274 Millionen Euro davon stellt der Bund bereit. Ein neuer Schwerpunkt wird dabei die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen sein. Alle erhaltenen Bundesmittel aus den neuen Bund-Länder-Programmen für den sozialen Wohnungsbau können mit Landesmitteln kofinanziert werden.

Das Programm „Jung kauft alt“ wird als Bestandteil der Richtlinie Familienwohnen fortgesetzt, um Anreize für die Herrichtung älterer Bestandsgebäude zu setzen und so der Versiegelung weiterer Flächen entgegenzuwirken. Für die Förderung von Eigenheimen stehen im Doppelhaushalt mehr als 175 Millionen Euro Darlehensvolumen bereit.

Darüber hinaus wird der Haushalt auch der großen Nachfrage nach barrierereduzierenden Umbauten gerecht. Die dafür vorgesehenen Mittel konnten für die kommenden beiden Jahre erneut gesteigert werden – auf 28 Millionen Euro.

Die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung bilden im neuen Doppelhaushalt erneut einen wichtigen Schwerpunkt. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen insgesamt 325,1 Millionen Euro bereit, der Bund trägt davon einen Anteil von 166,7 Millionen Euro. „Die Programme der Städtebauförderung sind bei den Kommunen stark gefragt. Darum war es wichtig, auch in den kommenden beiden Jahren die erforderliche Kofinanzierung aus Landesmitteln sicherzustellen“, sagte Staatsminister Schmidt. Außerdem sind für die Landesprogramme „Rückbau Wohngebäude“ und „Brachenberäumung“ sowie zur besonderen Unterstützung von Maßnahmen des Städtebaus für die nächsten beiden Jahre 25 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen.

Insgesamt 69,6 Millionen Euro stehen in den kommenden beiden Jahren für die Programme der nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung. Darunter sind knapp 44,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie rund neun Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Über die beiden Förderprogramme können sowohl Investitionen als auch nicht-investive soziale Projekte in benachteiligten Stadtgebieten unterstützt werden. Zusätzlich soll künftig eine Servicestelle die Akteure der Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit landesweit vernetzen. Damit wird der erfolgreiche integrierte Ansatz der nachhaltigen Stadtentwicklung auf eine solide Grundlage gestellt.

Die erfolgreiche Arbeit des simul+InnovationHub kann auch in den nächsten beiden Jahren fortgeführt und weiterentwickelt werden. 7,8 Millionen Euro können im simul+InnovationHub dafür eingesetzt werden, die strukturelle Wandelungsfähigkeit der Regionen durch Wissenstransfer und Modellprojekte zu erhöhen sowie die Wertschöpfungsketten zu stärken und dadurch die Lebensbedingungen in den sächsischen Regionen weiter zu verbessern.

Weitere acht Millionen Euro stehen für die erneute Umsetzung des Ideenwettbewerbs simul+Mitmachfonds zur Verfügung. Im Fokus stehen kreative Ideen für das bürgerschaftliche Engagement, regionale Netzwerke und die Stärkung des Gemeinwohls. Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen sowie Städte und Gemeinden aus ganz Sachsen sind bei diesem Wettbewerb eingeladen, sich mit ihren Ideen und innovativen Konzepten für eine erfolgreiche Regionalentwicklung zu beteiligen.

Mit knapp 1,6 Millionen Euro kann die Stärkung des sächsischen Holzbaus fortgesetzt werden, u. a. durch die Förderung des seit einem Jahr bestehenden Holzbaukompetenzzentrums Sachsen.

Ein wesentlicher Förderschwerpunkt im Einzelplan des SMR umfasst den Strukturwandel in den heutigen Braunkohlerevieren. Auch mit dem kommenden Doppelhaushalt wird darauf hingearbeitet, dass alle Bundesmittel sowie die Fördermittel aus dem neuen Just Transition Fund der Europäischen Union gewinnbringend in den Regionen ankommen und dort ihre Wirkung für Arbeitsplätze und mehr Lebensqualität entfalten können. Erste Projekte sind auf den Weg gebracht, wie die Pilotanlage zur Carbonfaser-Forschung in Boxberg oder der selbstfahrende Bus-Shuttle zum Schladitzer See.

„Bereits jetzt ist allerdings absehbar, dass die Kofinanzierungsmittel des Sondervermögens ‚Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen‘ für die vielen weiteren Projekte nicht ausreichen werden. Daher muss spätestens mit dem Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 die Zuführung in das Sondervermögen erhöht werden“, so Staatsminister Schmidt.

Nicht zuletzt belegt der vorliegende Doppelhaushalt in besonderem Maße die Wertschätzung für die sächsische Denkmallandschaft. Vor allem die Förderung im Landesprogramm Denkmalpflege wird gestärkt. Sie wird mit 20 Millionen Euro auf ein Niveau gehoben, das es erlaubt, viele private Denkmaleigentümer beim Erhalt ihrer Objekte zu unterstützen.

„Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, das Landesamt für Denkmalpflege nach vielen Jahren endlich personell mit zehn Stellen zu stärken. Damit ist es angemessener ausgestattet, um die Erwartungen erfüllen zu können, die zu Recht an die amtliche Denkmalpflege gestellt werden“, so der Minister.

Mit insgesamt 40 zusätzlichen Stellen wurden im gesamten Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Regionalentwicklung die Weichen für eine verbesserte Personalausstattung gestellt. Neben dem Landesamt für Denkmalpflege erhält auch das künftige Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) zehn zusätzliche Stellen. „Dies ist eine solide Zukunftsinvestition für lebendige Regionen. Mit den neuen Stellen ist der Geschäftsbereich für die anstehenden Aufgaben gut gerüstet“, so Schmidt abschließend.

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