09.12.2015 | 12:35:00 | ID: 21545 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

265 Millionen Euro für sächsische Landwirte

Dresden (agrar-PR) - Fast alle berechtigten Betriebe erhalten bis Ende Dezember die Direktzahlungen
Sachsens Landwirte erhalten bis Ende Dezember ihre Direktzahlungen für das Jahr 2015. Insgesamt werden an 7.225 Betriebe rund 250 Millionen Euro ausgezahlt. Für 31 landwirtschaftliche Unternehmen konnten die erforderlichen Prüfungen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) noch nicht abgeschlossen werden. 147 Betriebe erfüllen die Beihilfevoraussetzungen nicht und können deshalb keine Direktzahlungen bekommen.

„Ich bin erleichtert, dass 99,5 Prozent der berechtigten Landwirtschaftsbetriebe die Direktzahlungen noch in diesem Jahr erhalten und damit ihre Liquidität sichern können“, sagt Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Dieses gute Ergebnis ist bei dem Aufwand, der hier von den Antragstellern und der Verwaltung zu betreiben ist, nicht selbstverständlich.

Trotz der hohen bürokratischen Hürden der Europäischen Gemeinschaft haben es die Mitarbeiter des LfULG geschafft, die Kontrollen der 7.400 Betriebe bis auf wenige Ausnahmen abzuschließen und die Anträge zu prüfen.“

Die betreffenden Betriebe erhalten Ende Dezember die Bescheide und die ihnen zustehenden Direktzahlungen. Die 31 Unternehmen, deren Anträge noch bis März 2016 geprüft werden müssen, werden ebenfalls informiert. „Diesen Betrieben steht, soweit sich für sie Liquiditätsprobleme ergeben sollten, eine Zwischenfinanzierung über das Förderprogramm ,Betriebsmitteldarlehen‘ der Sächsischen Aufbaubank zur Verfügung“, so Schmidt.

Die konkreten Darlehenskonditionen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Informationen zu den Konditionen, Bedingungen und Antragsformalitäten finden Sie bei der SAB im Internet: http://www.sab.sachsen.de/de/p_umwelt/index.jsp.

Die Direktzahlung wird ausschließlich von der EU finanziert. Landwirte erhalten die Unterstützung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen bei gleichzeitiger Einhaltung gesetzlicher Umwelt- und Tierschutzstandards.

Im Jahr 2015 ist ein neues System der Direktzahlungen eingeführt worden. Es sieht  eine Basis- und eine Greeningprämie vor. Die Basisprämie beträgt in Sachsen 188 Euro pro Hektar, die Greeningprämie liegt bundesweit bei 87,34 Euro pro Hektar. Die Greeningprämie honoriert bestimmte Landbewirtschaftungsmethoden und zusätzliche Leistungen der Landwirte, die dem Klima- und Umweltschutz dienen.

In den kommenden Tagen erhalten die Landwirte außerdem die Ausgleichszulage. Diese Förderung geht an Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften und deshalb einen Antrag auf Gewährung von Ausgleichszulagen gestellt haben. Der Freistaat Sachsen zahlt in diesem Jahr insgesamt 14,75 Millionen Euro an 2.710 Betriebe aus. Die Ausgleichszulage 2015 wird für 221.408 Hektar gezahlt. (smul)
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