19.01.2015 | 12:14:00 | ID: 19540 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

36 Millionen Euro für Landwirte

Dresden (agrar-PR) - Für die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft stehen im Jahr  2015 ca. 36 Millionen Euro zur Verfügung, die von der EU und dem Freistaat Sachsen bereitgestellt werden. „Ich ermuntere die Landwirte, jetzt Anträge auf Fördermittel zu stellen“, sagt Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Die Landwirtschaft in Sachsen ist gut aufgestellt, die Unternehmen sind wettbewerbsfähig. Die Zahlen aus dem Wirtschaftsjahr 2013/14 bescheinigen den sächsischen Landwirten ein Ergebnis, das neun Prozent über dem fünfjährigen Mittel lag und dies trotz steigender Betriebsmittelpreise und zunehmender Schwankungen an den Märkten. Damit sich die wirtschaftliche Situation weiter konsolidiert, sind Investitionen in die Betriebe notwendig.“ Für die gesamte Förderperiode beläuft sich die Fördersumme auf 202 Millionen Euro. „Damit steht den sächsischen Unternehmen ein hervorragend ausgestattetes Förderprogramm zur Verfügung, mit dem wir unsere Betriebe wirksam unterstützen können“, so Schmidt.

Die Beantragung der Fördermittel ist ab sofort möglich. Die dafür notwendige Antrags-CD kann vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft, Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden, bezogen werden. Anträge für das Jahr 2015 müssen bis zum 31. März 2015 beim LfULG vorliegen.

Der Fördersatz für Investitionsvorhaben liegt im Normalfall bei 25 Prozent, im Garten- und Weinbau bei 35 Prozent. Vorgesehen sind Zuschläge für besonders tierwohlorientierte Stallbauten in Höhe von 15 Prozent und für Investitionen in benachteiligten Gebieten von fünf Prozent.

Trotz hoher Investitionen der Betriebe in der Vergangenheit ist die Kapitalausstattung pro Arbeitsplatz in der sächsischen Landwirtschaft immer noch vergleichsweise gering. Neben dem Aufbau des produktiven Anlagevermögens bedarf es qualitativ hochwertiger, innovativer Anlagen, die auch anderen Herausforderungen, wie den gestiegenen Anforderungen an Ressourceneffizienz und Klimaschutz oder der Verbesserung der Tiergesundheit, gerecht werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterstützung von Milchvieh-, Schafzucht-, Gartenbau- und Weinbau-betrieben, insbesondere denjenigen der ökologisch/biologischen Landwirtschaft. Auch die gesellschaftlichen Erwartungen an Tierwohl und -gesundheit können einen Anstoß zur Änderung oder Modernisierung der Betriebsführung bieten und bedürfen der Unterstützung.

Bei der zukünftigen Unterstützung von Investitionen im Rahmen der Förderrichtlinie „Landwirtschaft, lnnovation und Wissenstransfer“ soll daher die Förderung von Vorhaben, die einen Beitrag zur Ressourceneffizienz, der Reduktion von Emissionen und der tierartgerechten Haltung leisten, im Vordergrund stehen. Dies schlägt sich in der Bewertung der eingehenden Förderanträge nieder, die nach einem transparenten Punktesystem erfolgt. Daraus ergibt sich ein Ranking der Betriebe, nach dem die Fördermittel vergeben werden. (smul)
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