07.04.2022 | 11:15:00 | ID: 32795 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

4,5 Millionen Euro für LEADER-Regionalbudgets

Dresden (agrar-PR) - Unterstützung von Kleinprojekten auch 2022 einfacher möglich
Die 30 sächsischen LEADER-Gebiete können auch in diesem Jahr Regionalbudgets beantragen, um Kleinprojekte in der ländlichen Entwicklung zu unterstützen. Staatsminister Thomas Schmidt hat dazu heute (7. April 2022) den vierten Aufruf im Programm „Regionalbudgets im ländlichen Raum“ gestartet. Je nach Einwohnerzahl können die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bis zu 200 000 Euro für die Förderung von Kleinprojekten abrufen. Insgesamt stehen dafür sachsenweit 4,5 Millionen Euro bereit.

„Schon bei LEADER haben unsere Regionen sehr große Freiheiten in der Mittelverwendung. Die Regionalbudgets für Kleinprojekte sind dazu eine sinnvolle Ergänzung für die Unterstützung und Umsetzung kleinerer Projekte. Hier geben die LAG die Fördermittel eigenständig weiter und sind auch selbst für deren Abrechnung verantwortlich“, so Staatsminister Thomas Schmidt. „Mit diesem schlanken Verfahren erreichen die Mittel die Akteure im ländlichen Raum sehr schnell. So werden auch kleine Projekte auf einfache Weise unterstützt – meist Dinge, die das Leben in den Dörfern so liebenswert machen.“

Seit dem Start im Jahr 2019 hat sich das Instrument der Regionalbudgets gut etabliert, aus dem Kleinprojekte mit einem Umfang von bis zu 20 000 Euro gefördert werden können. Bereits in den ersten beiden Jahren der Umsetzung konnten die LAG mehr als 1 000 Kleinprojekte unterstützen. Der finanzielle Gesamtumfang dieser Projekte betrug rund 9,7 Millionen Euro, überwiegend wurden die Mittel im Bereich der Dorfentwicklung eingesetzt.

Die Projekte aus den Regionalbudgets stärken die Lebensqualität, erzeugen eine stärkere Identifikation und unterstützen damit die Heimatverbundenheit und Bleibeperspektiven der Menschen im ländlichen Raum. Finanziert werden die Regionalbudgets in diesem Jahr über Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Landesmitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Hintergrund:

Die Förderung von Regionalbudgets über die Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung“ ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien. Sie ermöglicht die Unterstützung kleiner Projekte, für die LEADER wegen des anspruchsvollen Verfahrens des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wenig geeignet ist. Je nach Größe kann von jeder LAG einmal für das Jahr 2022 ein Regionalbudget in Höhe von 150 000 Euro bzw. 200 000 Euro beantragt werden. Die LEADER-Gebiete geben dabei eigene Mittel in Höhe von zehn Prozent in das Regionalbudget. Die Auswahl von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget erfolgt nach einem regionalen Aufruf durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die Zuwendung für ein Kleinprojekt beträgt maximal 16 000 Euro (bei Anwendung des maximalen Fördersatzes von 80 Prozent für ein Kleinprojekt im Umfang von 20 000 Euro). Wie in den LEADER-Entwicklungsstrategien können die LEADER-Regionen in der Ausgestaltung eigene Akzente setzten und damit auf die jeweiligen regionalen Herausforderungen reagieren.

Weitere Informationen:

Richtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) - Förderportal - sachsen.de

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