14.12.2022 | 16:38:00 | ID: 34896 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

53 Millionen Euro für umweltverträgliche Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz

Mainz (agrar-PR) - Das Land Rheinland-Pfalz hat 53 Millionen Euro Prämien für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und ökologischen Landbau an insgesamt 9.752 Landwirte und Winzer in Rheinland-Pfalz ausgezahlt. Das hat Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.
„Mein besonderer Dank gilt unseren Kreisverwaltungen, dem DLR Mosel und dem Statistischen Landesamt. Sie haben schnell und professionell gearbeitet, so dass unsere Landwirtinnen und Landwirte zügig ihre jährlichen Zahlungen für erbrachte Leistungen zur umwelt- und klimaschonenden Bewirtschaftung erhalten haben. Mein besonderer Dank gilt ebenso unseren Landwirtinnen und Landwirten, unseren Winzerinnen und Winzern für ihre Bereitschaft, Mehrleistung zu erbringen. Die Prämien sind dabei ein wichtiger Ausgleich für den erhöhten Bewirtschaftungsaufwand unserer Agrarbetriebe“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Insgesamt 53 Millionen Euro Prämien für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und ökologischen Landbau wurden an insgesamt 9.752 Agrar- und Weinbaubetriebe ausgezahlt. Rund 33 Millionen Euro EU-, Bundes- und Landesmittel sind für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) an 8.161 Betriebe in Rheinland-Pfalz ausgezahlt worden. Weitere rund 20 Millionen Euro gingen an 1.591 Betriebe des ökologischen Landbaus.

Rund 39 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz erhalten Förderungen für eine besonders umweltverträgliche Bewirtschaftung. Das sind gut 277.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland nutzen die angebotenen AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus.

Die AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus sind Bestandteil des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE). Die Landwirte verpflichten sich hierbei über fünf Jahre zu einer besonders umweltschonenden Bewirtschaftung ihrer Flächen. Dies kann zum Beispiel der Anbau einer Mindestanzahl verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen eines Betriebes sein oder der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz oder Düngung.

Die Förderung erfolgt flächenbezogen, das heißt je Hektar wird ein für den jeweiligen Programmteil geltender pauschaler Prämiensatz gezahlt. Die Prämien stellen entsprechend den Vorgaben der EU einen Ausgleich für die Bewirtschaftungsauflagen dar und sollen die höheren Aufwendungen oder Ertragsminderungen ausgleichen.
Die Mittelauszahlung erfolgte Anfang Dezember.
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