21.12.2011 | 16:30:00 | ID: 11726 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Absatzförderung: Ab sofort je zwei Antragstermine für Programme im Binnenmarkt und Drittstaaten

Bonn (agrar-PR) - Ab sofort können Branchen- und Dachverbände jährlich an zwei Terminen sowohl EU-Fördermittel für die Bewerbung von Agrarprodukte im Binnenmarkt als auch in nicht EU-Ländern beantragen.
Nächster Termin ist der 15. April 2012.

Die EU-Kommission hat die Möglichkeiten zur Einreichung von Programmvorschlägen für die Absatzförderung erweitert. Branchen- und Dachverbände können nun zweimal im Jahr sowohl Anträge für Programme im Binnenmarkt als auch für Maßnahmen in Nicht-EU-Ländern vorlegen. Bisher gab es für Binnenmarktprogramme und auch Drittstaatenprogramme nur je einen Termin im Jahr. Die EU-Kommission stellt jetzt die Finanzmittel für Kampagnen ab November 2012 zur Verfügung.


Fristen: Konzepte bis 15. Februar, Anträge bis 15. April 2012

Die nächste Bewerbungsfrist für Informations- und Absatzförderungsprogramme im Binnenmarkt und in Drittländern ist der 15. April 2012. Entsprechende Konzepte sind der BLE bis zum 15. Februar 2012 vorzulegen. Die BLE unterstützt die Verbände anschließend bei der Optimierung der Anträge.


Hintergrundinformationen

Die EU beteiligt sich an der Finanzierung von Maßnahmen, mit denen die Öffentlichkeit über landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel informiert. Diese Bekanntmachung dient letztlich der Absatzförderung auf dem EU-Binnenmarkt und in nicht EU-Ländern.

Die EU unterstützt die Programme der Branchen- und Dachverbände mit bis zu 50 Prozent. Die Beteiligung des Antragsstellers muss mindestens 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben betragen. Grundsätzlich ist eine maximal 30-prozentige Beteiligung des Mitgliedstaates möglich. (ble)
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