27.04.2018 | 19:55:00 | ID: 25345 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Abschluss der Agrarministerkonferenz in Münster

Wiesbaden (agrar-PR) - Einstieg in verbindliche Haltungskennzeichnung, insektenschädliche Neonikotinoide verbieten, Sonderagrarministerkonferenz zur Gemeinsamen Agrarpolitik, Milchmarkt

„Wir brauchen EU-weit verpflichtende Regeln für die Kennzeichnung der Tierhaltungsformen. Dazu hat die Agrarministerkonferenz mit ihrem heutigen Beschluss einen ersten wichtigen Schritt getan. Wir werden die Bundesregierung darin unterstützen, jetzt zügig die rechtliche Ausgestaltung einer verbindlichen nationalen Regelung zur Kennzeichnung der Tierhaltungsformen zu erarbeiten. Das kann aber nur der Einstieg in einen weiterführenden Prozess sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen Transparenz und Klarheit und auch unsere landwirtschaftlichen Betriebe erwarten klare und verbindliche Leitplanken. Und das muss in letzter Konsequenz europaweit gelten, so wie wir das mit der seit Jahren bewährten Eierkennzeichnung praktizieren“, sagte die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz zum Abschluss der Frühjahrsagrarministerkonferenz in Münster.   

„Ich bedauere sehr, dass sich die Agrarministerinnen und Agrarminister heute nicht darauf verständigen konnten, einen Beschluss zum Verbot der gesundheits- und umweltschädlichen Neonikotinoide zu fassen. Offensichtlich sehen sich einige Bundesländer nicht in der Lage zu diesem, von vielen Menschen mit großer Sorge betrachteten Thema klar Stellung zu beziehen“, sagte die Ministerin. Hessen begrüßt die heute auf europäischer Ebene getroffene Entscheidung, die drei besonders schädlichen Wirkstoffe auf Basis von Neonikotinoiden in der Freilandanwendung zu verbieten. „Das Verbot muss weiter gehen und insgesamt ausgesprochen werden“, so die Ministerin. Das heißt, dass auch die Anwendung in Gewächshäusern nicht ausgenommen werden kann. Auch dort werden Insekten zur Bestäubung eingesetzt und Unterglasflächen können nicht hermetisch abgeriegelt werden. „Wir brauchen darüber hinaus eine Ausstiegsstrategie für die weiteren noch zugelassenen Wirkstoffe auf Basis der Neonikotinoide, aber auch die Forschung nach alternativen Pflanzenschutzmethoden muss verstärkt werden“, so Ministerin Hinz.

Ende Mai sollen die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik offiziell bekannt gegeben werden. Die Agrarministerrinnen und Agrarminister haben bereits im Januar den konzeptionellen Ansatz mit Agrarkommissar Phil Hogan diskutiert und einen ersten Beschluss gefasst. „Wir haben uns darauf verständigt, dass die GAP künftig besser den gesellschaftlichen Erwartungen entsprechen muss“, sagte die Ministerin. Das heißt, die landwirtschaftliche Erzeugung muss stärker mit öffentlichen Gütern, wie dem Erhalt der Kulturlandschaft, dem Schutz von Natur, Klima, Umwelt und Biodiversität sowie den Anforderungen an das Tierwohl verbunden werden. Der Bundesrat hat diesen Beschluss aufgegriffen und bekräftigt. „Ich sehe jetzt intensiven Beratungsbedarf und begrüße die Entscheidung, dass wir uns noch vor der Sommerpause in einer Sonderkonferenz mit den Verordnungsentwürfen auseinandersetzen.“

Bedauerlicherweise konnte sich die Agrarministerkonferenz nicht auf einen aussagekräftigen Beschluss zur Situation auf dem Milchmarkt verständigen. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass Beschlüsse einstimmig zu fassen sind. Die Blockade eines einzelnen Bundeslandes kann einen Beschluss verhindern. „Ich halte es für kein gutes Signal, wenn die Agrarministerinnen und Agrarminister die Sorge der Milchviehbetriebe vor drohender Überproduktion und Preiseinbußen nicht mit dem notwendigen Nachdruck aufgreifen. Wir dürfen nicht erst dann reagieren, wenn die Krise eingetreten ist, sondern müssen rechtzeitig Vorkehrungen treffen, damit massive Markteinbrüche wie 2008/2009 und 2015/2016 verhindert werden. Wir haben uns als Folge der vergangenen Marktkrise für eine Änderung des EU-Rechts eingesetzt, damit den Milcherzeugern mehr Sicherheit bei den liefervertraglichen Beziehungen eingeräumt werden kann. Dem muss jetzt die Umsetzung in nationales Recht folgen, und nicht erst wenn eine Krise eingetreten ist. Außerdem brauchen wir ergänzend zum bestehenden Sicherheitsnetz Maßnahmen, um notfalls Verwerfungen auf dem Milchmarkt besser zu begegnen. Ich halte deshalb die Aufnahme eines Instruments, mit dem die Milchmenge EU-weit, temporär, obligatorisch und entschädigungslos reduziert werden kann für dringend erforderlich“, so die Ministerin abschließend.

 

Mischa Brüssel de Laskay
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